1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Graz-West abgewiesen worden war, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. Februar 2020, mit dem die Anträge des Revisionswerbers auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Leibnitz abgewiesen worden waren, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 18. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgewiesen worden war, als unbegründet ab. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/16/0051 E 23. September 2021 RS 2 (hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichts Wien vom 4. Mai 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu 33Cg 3/20w des Handelsgerichts Wien abgewiesen worden war, als unbegründet ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Das BVwG stellte fest, der Revisionswerber... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2ZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Den beiden Ermäßigungstatbeständen in Anmerkung 2 zu TP 1 GGG 1984 ist gemein, dass sie an den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches anknüpfen. Der gerichtliche Vergleich existiert in zwei Formen: Als bereits vor Einleitung eines Prozesses möglicher... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in der ersten Verhandlung) knüpfen jeweils an den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches an. Ein Prozessverg... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin war Klägerin in der Bestandsache des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, AZ 20 C 419/91b. In ihrer am 22. April 1991 bei Gericht eingereichten Klage begehrte sie einerseits die Räumung eines bestimmten Objektes durch die Beklagte und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin für bestimmte Schäden haften würde. Sie gab den Streitwert für Räumung mit S 6.000,--, für die Feststellung mit S 400.000,-- an, weshalb sie ausgehe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1 Anm1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Der prätorische Vergleich gemäß § 433 ZPO verfolgt den Zweck der Prozessvermeidung, sodass in einem bereits anhängigen streitigen Verfahren ein solcher Vergleich nicht mehr in Betracht kommt (Hinweis E 19.2.1998, 97/16/0452). In zahlreichen weiteren Erkenntnissen... mehr lesen...
In dem über Klage des Beschwerdeführers gegen seine damalige Ehefrau zu 35 C 58/98p des BG für ZRS Graz wegen § 49 EheG anhängigen, streitigen Ehescheidungsverfahren (in dem auch eine Widerklage der Beklagten erfolgt war) wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. September 1998 ein Vergleich mit - auszugsweise - folgendem Inhalt geschlossen: "Für den Fall der Ehescheidung schließen die Streitteile nachstehenden prätorischen Vergleich ... IV. Ehewohnung... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §433;
Rechtssatz: Wird ein Vergleich - wie dies in streitigen Ehescheidungsverfahren durchaus üblich ist - als Voraussetzung für die Prozessbeendigung geschlossen, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein prätorischer Vergleich vorliegt. Ein prätorischer Vergleich gemäß § 433 ZPO, f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kläger in einem Besitzstörungsverfahren vor dem Bezirksgericht Bruck/Mur zur Zl. 9 C 1372/94k; eine der beiden Beklagten war die O.-GmbH. Schon zuvor waren vom Beschwerdeführer Klagen gegen die O.-GmbH bei diesem Gericht zu den GZ. 9 C 1158/94i, 9 C 1160/94h, 9 C 1161/94f (die beiden letztgenannten Verfahren wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 18. Juli 1994 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) und 9 C 1674/94x eingebracht worden. I... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §187;ZPO §188;ZPO §192;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Der OGH hat in einem Urteil vom 18.11.1981, 6 Ob 787/81, ausgesprochen, dass im Falle der Bestätigung des Urteils in einer von zwei verbundenen Rechtssachen die Verbindung getrennt wurde, auch wenn durch das Berufungsgericht kein aus... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §187;ZPO §188;ZPO §192;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Verhandlung in der Besitzstörungssache war für 10.00 Uhr vorgesehen, die Verhandlungen in den vier weiteren Rechtssachen waren unmittelbar danach anberaumt. Diese vier Verfahren bildeten nicht nur unter ausdrücklicher Anführung i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte zu 33 C 6/97d des BG Innsbruck gegen ihren damaligen Ehegatten eine Klage auf Ehescheidung erhoben, die auf den Scheidungsgrund gemäß § 49 EheG (sonstige schwere Eheverfehlungen) gestützt war. In der darüber für den 3. April 1997 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung schlossen die Streitparteien für den Fall der Scheidung einen Vergleich mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "... 2) Die Parteien verzichten wechselseitig auf U... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schloß der Beschwerdeführer als Vermieter mit einer Gesellschaft mbH, die in einem ihm gehörigen Objekt ein Geschäftslokal gemietet hatte, vor dem BG Spittal/Drau zur Zl. 9C 68/94b einen prätorischen Vergleich folgenden Inhaltes: Die Parteien vereinbaren hiemit die Zuständigkeit des BG Spittal/Drau (Gerichtsstandsvereinbarung gem. § 104 JN). Festgehalten wird, daß die beklagte Partei im Hause des Klägers am Hauptplatz 19/Kirchengasse Nr. 7 Geschäftsräumlichkeiten g... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP12;ZPO §433;
Rechtssatz: Auf Vergleiche in streitigen Verfahren ist TP 12 GGG nicht anzuwenden (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren/5, AE 1 zu TP 12 GGG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160452.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §433;
Rechtssatz: Der sog prätorische Vergleich gem § 433 ZPO hat den Zweck der Prozeßvermeidung und ein in einem bereits anhängigen streitigen Verfahren abgeschlossener Vergleich kann nicht mehr als gerichtsgebührenmäßig begünstigter Vergleich gem § 433 ZPO angesehen werden (Hinweis Tschugguel/Pötscher,... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z2 litb;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des Unterhaltscharakters der getroffenen Vereinbarung ist zu beachten, daß Unterhaltsansprüche, die (in Gestalt eines den ursprünglichen Streitgegenstand erweiternden Vergleiches) im streitigen Verfahren gelten... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160384.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 6 Cg 182/94 p des LG Krems a.d. Donau gegen eine Gesellschaft m.b.H., die über seinen Werkauftrag ein Blockhaus errichtet hatte, gestützt auf die Behauptung unterlassener Mängelbehebung Klage auf Bezahlung eines Betrages von S 171.512,-- aus dem Titel von Mängelbehebungskosten und Schadenersatz. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 28. Februar 1995 schlossen die Streitteile einen Vergleich, der auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §7;GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z1 lita;VwRallg;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/16/0018 2 Stammrechtssatz Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Vor dem Bezirksgericht Wels wurde am 12. Februar 1993 folgendes auszugsweise wiedergegebene Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erscheinen bei Gericht zum Vergleichsversuch bewerten gem. § 56 Abs. 2 JN und § 14 GGG den auf Feststellung gerichteten Streitgegenstand mit S 10.000,-- und bringen vor, daß sie mündlich, sohin ohne Einhaltung der vom GmbH-Gesetz geforderten Form, einen GmbH-Anteilsabtretungsvertrag abgeschlossen hätten. Zur Bereinigung von allfälligen Streitigkeiten übe... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §54;JN §56 Abs2;ZPO §228;ZPO §433;
Rechtssatz: Zu den nicht in Geldwert ausgedrückten Streitgegenständen zählen vor allem Feststellungsbegehren, ausgenommen aber Klagen auf Feststellung des Bestehens einer ziffernmäßig bestimmten Forderung (Hinweis: Fasching, Lehrbuch des ... mehr lesen...