Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1;GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches ist es unmaßgeblich, ob der im Vergleich geschaffene Titel exekutionsfähig ist oder nicht (Hinweis E 30.5.1994, 92/16/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §433;
Rechtssatz: Der "prätorische Vergleich" soll strittige Ansprüche gütig regeln. Er dient aber an und für sich nicht dazu, zwischen den Parteien getroffene außergerichtliche Vereinbarungen zu beurkunden und vollstreckbar zu machen (Hinweis: Fasching, Lehrbuch des Österreichischen Zivilproze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Klägerin im Verfahren 11 Cg 15/90 des Handelsgerichtes Wien, sie entrichtete die Pauschalgebühren nach Maßgabe des Streitwertes bis zur Verhandlung vom 6. Juli 1990 in Höhe von S 34.823,--. Mit Beschluß vom 2. März 1990 erfolgte eine Verbindung mit dem Verfahren 37 Cg 276/89 (Streitwert S 200.430,23); führend blieb der Akt 11 Cg 15/90. Im Protokoll der Verhandlung vom 6. Juli 1990 heißt es u.a.: "Die Anwesenden schließen nunmehr folgendes ÜBEREINKOMMEN : ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GmbHG §76;VwRallg;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Wesentlich für einen Vergleich ist allein die gerichtlich protokollierte Vereinbarung, die eine Verfügung über materielle Rechte enthält und zum Zw... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer (Vermieter eines Geschäftslokales) führten als Kläger beim BG Salzburg gegen ihre Mieterin ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsverfahren. Die Klage war auf die Behauptung gestützt, die Mieterin betreibe im Bestandobjekt nicht nur (wie vereinbart) einen Textilhandel, sondern vertragswidrig (und eine KG der beiden Beschwerdeführer konkurrenzierend) auch einen Handel mit Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan und Keramikwaren sowie Elektrogeräten. Anläßli... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0157 E 11. Februar 1988 VwSlg 6286 F/1988; RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0075 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetz... mehr lesen...
Am 12. Dezember 1986 schloß die Beschwerdeführerin als Antragstellerin mit Ernestine Sch. als Antragsgegnerin vor dem Bezirksgericht Salzburg nachstehenden prätorischen Vergleich: "... Die Antragsgegnerin ... verpflichtet sich, bei sonstiger Exekution bis spätestens 31. Mai 1987 die von ihr gemietete Wohnung Top Nr. II/23 im Hause ... zu räumen und von ihren Fahrnissen befreit geräumt an die Antragstellerin ... zu übergeben. Die Parteien stellen übereinstimmend fest, daß durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1041;ABGB §1431;ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 litc;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Ist ein prätorischer Vergleich so zu verstehen, daß ein Bestandverhältnis ab sofort bzw mit Ende eines bestimmten Monates enden soll und daß für die Dauer der ... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer schlossen am 24. August 1990 beim Bezirksgericht H. einen prätorischen Räumungsvergleich nachstehenden Inhalts: "1) Frau U T. verpflichtet sich, an die Eigentümer die im Hause W, EZ nnn und nnnn KG X, sowie in den Nebengebäuden gelegenen, in dem, dem Vergleich als integrierten Bestandteil angeschlossenen Plan blau umschriebene Räumlichkeiten samt Zubehör geräumt von ihren eigenen Fahrnissen bis spätestens 31.10.1990 zu übergeben, dies bei sonstiger Exekut... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 26. Februar 1991, B 1234/90-3, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob es sich bei einem gerichtlichen Vergleich, mit dem eine Streitigkeit über eine Räumungsklage beendet und in den u.a. im wesentlichen auch eine Vereinbarung der Streitteile üb... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0157 E 11. Februar 1988 VwSlg 6286 F/1988; RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18;GGG 1984 §2 Z1 lita;ZPO §433; Beachte Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;
Rechtssatz: Der Anspruch des Bundes auf die Gebühr wird hinsichtlich der Pauschalgebühren bei prätorischen Vergleichen (§ 433 ZPO) mit der Beurkundung durch den Richter begründet (vgl § 2 Z 1 lit a GGG). Da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §7;GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §2 Z1 lita;VwRallg;ZPO §433; Beachte Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;
Rechtssatz: Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 21. März 1986 war beim Bezirksgericht K. ... (in der Folge: BG) die Klage der Beschwerdeführer gegen Dr. W. P. (in der Folge: Beklagter oder beklagte Partei) wegen S 288.174,72 s. A. - nur Wertsicherung (1.1.1982 bis 31.12.1984) einschließlich Ust. für einen (nach den in der Klage angegebenen Tatsachen mit monatlich S 20.000,-- zuzüglich Ust. und Betriebskosten vereinbart gewesenen) Mietzi... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Bei zivilgerichtlichen Verfahren (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) sind die Kläger gem § 7 Abs 1 GGG zahlungspflichtig (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157), und zwar auf Grund des § 7 Abs 4 GGG zur ungeteilte... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 §7 Abs4;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. Nur bei solchen Vergleichen trifft die Zahlungspflicht hinsichtlich der Gerichtsgebühren beide vertragschließenden Parteien. ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/12, S 743;
Rechtssatz: Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetzt. Vorau... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204 Abs1;ZPO §433; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/02/11 86/16/0157 1 Stammrechtssatz Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §433;
Rechtssatz: Die in § 7 Abs 1 Z 1 GGG genannte Zahlungspflicht trifft grundsätzlich den Kläger und nur bei prätorischen Vergleichen beide vertragschließenden Parteien (Hinweis E 11.2.1988, 86/16/0157). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986160186.X12 ... mehr lesen...
Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 91/16/0040 E 25. Juni 1992 RS 1; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0157 E 11. Februar 1988 VwSlg 6286 F/1988; RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung der Gerichtsgebühr hängt auch bei gerichtlichen Vergleichen (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) davon ab, wem die Klägerrolle im vorangegangenen Verfahren zufiel. Dies gilt auch dann,... mehr lesen...