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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/16/0018 2Stammrechtssatz
Im Bereich des Gerichtsgebührenrechtes ist eine Analogie regelmäßig ausgeschlossen. Entgegen der klaren und einer weiteren Auslegung nicht mehr zugänglichen Bestimmung der letzten Alternative des § 2 Z 1 lit a GGG kann der tatsächlichen Abwicklung und Erfüllung des Räumungsvergleiches keine Bedeutung zukommen. Inbesondere kommt es also auf die Frage, ob und in welcher Höhe ein Pönale tatsächlich bezahlt wurde oder bezahlt hätte werden müssen, rechtens nicht mehr an (Hinweis E 7.5.1987, 87/16/0020).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160344.X01Im RIS seit
24.10.2001