Begründung: Die Kläger betreiben das freie Gewerbe der "Erbensuche"; dh sie sind im Rahmen eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen "Büro für Genealogie" mit Sitz in W***** hauptberuflich - sie sind im Register der Wirtschaftskammer Wien eingetragen - bestrebt, auf Grund allgemein zugänglicher Daten hinsichtlich erblos erklärter, gemäß § 130 AußStrG dem Fiskus zu übergebenden Verlassenschaften erbberechtigte Personen ausfindig zu machen. Haben die Kläger e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Miteigentümer und Vermieter, die beklagte Partei ist Mieterin mehrerer Bestandobjekte in einem Haus in der Wiener Innenstadt; sie betreibt in diesen einen Gastronomiebetrieb. Mit der am 16. 7. 1999 eingebrachten Klage stellten die Kläger das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Betrieb eines Schanigartens vor dem Haus 1010 Wien, ***** in einem Abstand von 5 m vor der Baulinie sowie 31 m von der Brüstungskante ... mehr lesen...
Norm: §42 ZPO, §41 ZPO, §18 GebAG, §3 GebAG, §54 ZPO
Rechtssatz: Kosten eines Stellvertreters eines freiberuflichen Steuerberaters, die für die Zeit der verhandlungsbedingten Abwesenheit von der Kanzlei aufgelaufen sind, stellen "Schaden durch Zeitversäumnis" nach §42 ZPO dar (Fasching Komm II 327; M. Bydlinski, Kostenersatz im Zivilprozess 28). Die Notwendigkeit der Bestellung des Vertreters und die Angemessenheit der von diesem begehrten Kost... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Beschlusses im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteivorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs 3, 500 a zweiter Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig,... mehr lesen...
Begründung: Die (nunmehrige) Klägerin ist Eigentümerin eines Fertigteilhauses, das ihr Rechtsvorgänger (ihr Bruder, den sie beerbt hat), im Jahr 1978 von der beklagten Partei als Generalunternehmerin errichten ließ, wobei sich die Beklagte der Nebenintervenientin als Subunternehmerin bediente. Im Jahre 1980 bemerkte und reklamierte der Rechtsvorgänger der Klägerin sich in der Folge verstärkende Setzungen und Absenkungen des Fußbodens im Bereich des Ganges beim Bad, des Kinder- u... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 8. 1998 erstatteten die Klägerin und ihre Schwester Reingard D***** gegen die Beklagten Anzeige wegen gefährlicher Drohung. Dem darauffolgenden Strafverfahren zu 40 EHv 137/98 des Landesgerichts Salzburg schlossen sie sich als Privatbeteiligte an. Für die im Zusammenhang damit erbrachten anwaltlichen Leistungen (Privatbeteiligtenanschluss, Hauptverhandlung vom 6. und 29. 10. 1998, Intervention beim zuständigen Richter und Kostenbestimmungsantrag) zahlte die Kl... mehr lesen...
Rechtssatz: Erweist sich der Beitritt als Nebenintervenient als iSd §41 Abs1 ZPO unzweckmäßig, weil er nach seinem eigenen Vorbringen in keinem Rechtsverhältnis zur Hauptpartei steht, steht ihm auch im Falle des Obsiegens der Hauptpartei kein Kostenersatzanspruch zu. Er hat vielmehr dem Prozessgegner, der sich im Rechtsmittelverfahren gegen die ihm gegenüber dem Nebenintervenienten auferlegte Kostenersatzpflicht erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, die Kosten des Rekurses zu ersetzen, weil in... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte die Beklagte (W*****) mit der
Begründung: auf Schadenersatz in Anspruch genommen, dass im Zuge von Rohrverlegungsarbeiten für die BEGAS ein Fernmeldekabel der Klägerin beschädigt worden sei. Die Arbeiten seien unter Anleitung der Beklagten durch einen Subunternehmer ausgeführt worden. Die Beklagte gestand in ihrer Klagebeantwortung zu, von der BEGAS mit der Rohrverlegung beauftragt worden zu sein, wobei sie mit dem Einpflügen des Kabels die spätere Nebe... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §45 Abs1KartG 1988 §45 Abs2ZPO §41ZPO §50EO §78EO §402
Rechtssatz: Ein Kostenersatzanspruch des Antragsgegners im kartellrechtlichen Provisorialverfahren als einem vom Hauptverfahren losgelösten Zwischenstreit könnte sich daher auf §§ 402, 78 EO, §§ 41, 50 ZPO stützen (so schon 16 Ok 1/99). Eine Kostenersatzpflicht tritt in Verfahren nach den §§ 35 ff KartG nur soweit ein, als die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwi... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die Antragstellerin und gefährdete Partei hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen (7 Ob 151/75; 5 Ob 41/82; 2 Ob 569/86; 8 Ob 503/90). Die Antragstellerin und gefährdete Partei hat ihre Firma geändert. Ihre Parteibezeichnung war daher in analoger Anwendung des Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen (7 Ob 151/75; 5 Ob 41/82; 2 Ob 569/86; 8 Ob 503/90). zu 2. Die Antragsgegnerin und Gegn... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41RAT TP3RAT TP2
Rechtssatz: Klagen aus einem Leasingvertrag ohne substantiierte Behauptung eines Schadens sind nach TP 2 des RATG zu entlohnen und nicht als Schadenersatzklage nach TP 3 RATG. Entscheidungstexte 5 R 21/00b Entscheidungstext OLG Innsbruck 03.05.2000 5 R 21/00b European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte vor, sie habe über Antrag der beklagten Parteien mit diesen zu Konto Nr 329/980008 und zu Konto Nr 329/980026 Leasing-Verträge abgeschlossen. Infolge vertragsgemäßer Auflösung hafte trotz erfolgter Mahnung eine offene Ausfallsforderung von insgesamt S 904.125,30 aus. Die beklagte Partei sei aus dem Titel des Vertrages und des Schadenersatzes zur Bezahlung des geltend gemachten Betrages verpflichtet. Die klagende Partei verzeichnete ihre Kosten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, die - unter anderem - mit dem Transport zweier Paletten Spezialdärme beauftragt war, gab diesen Beförderungsauftrag an die beklagte Partei als Unterfrachtführer weiter. Beide Paletten gerieten in Verlust. Deshalb leistete die klagende Partei dem Absender des Gutes Schadenersatz in Höhe von S 100.000. Sie begehrte von der beklagten Partei als Unterfrachtführerin die Erstattung dieses Betrags und die Zahlung anteiliger Frachtkosten von S 1.9... mehr lesen...
Begründung: Der am Flughafen Wien eingesetzte Kläger übt die Tätigkeit eines "Screeners" - eine Bildschirm-Kontrolltätigkeit bei der Durchleuchtung des Gepäcks auf verdächtige Gegenstände - aus. Beim Eintritt in das Unternehmen der Beklagten absolvierte er einen achttägigen Basiskurs ohne Abschlussprüfung, in dem er über sämtliche bei einem Flug zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet wurde. Danach war er 3-4 Wochen unter der Anleitung eines geschulten Screeners täti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 35 Cga 2/96a des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht wurde der Oppositionskläger schuldig erkannt, der Oppositionsbeklagten S 275.533,41 brutto samt gestaffelten Zinsen sowie S 23.861,25 an Kosten des Verfahrens erster Instanz und S 7.558,74 an Kosten des Berufungsverfahrens zu zahlen. Die damalige beklagte und nunmehr klagende Partei zahlte am 2. Jänner 1997 S 40.599,96 und am 9. Juni 1997 S 78.214,77, insg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Eferding vom 14. 5. 1996 geschieden. Mit Antrag vom 20. 2. 1998 begehrten die Minderjährigen die Erhöhung des von ihrem Vater auf Grund eines Scheidungsfolgenvergleiches zu leistenden Unterhalts, weil dieser landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften geerbt habe. Zuletzt forderten sie monatlich je S 9.350 und machten weiters einen aus den Kosten des laufenden Unterhaltsverfahrens resultiere... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 2. 2. 1998 auf Grund eines Inserates, worin sie einen "Mitarbeiter mit PC-Kenntnissen für Operatortätigkeit" gesucht hatte, beschäftigt; er wurde von der Beklagten als Arbeiter eingestuft. Der Kläger war mit Eingabearbeiten am PC, dem Versand von Computerausdrucken, der Kontrolle von Bestelllisten und Meldungen von etwa 100 Filialen, der Bildung von Gesamtsummen aus den Kassen-PC's der Filialen, den Eintragungen in Formulare, der Ü... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer angestellt. Im Punkt VIII seines Geschäftsführerdienstvertrages befand sich folgende Regelung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Berichtigungsbeschluss: Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über Auftrag des Obersten Gerichtshofes das Berufungsurteil vom 19. 5. 1999, das keinen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision nach § 46 Abs 1 ASGG enthielt, durch Beisetzung des Ausspruchs, dass die Revision nicht zulässig sei, berichtigt. Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Wenngleich im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass die Entlassung des Klägers unberechtigt war, ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Zulässigkeit einer Revision iSd § 46 Abs 3 ASGG hängt nämlich davon ab, ob eine der dort aufgezählten Rechtsfragen im Berufungsverfahren noch als Haupt- oder Vorfrage strittig war. Hingegen kann es nicht darauf ankommen, ob eine solche Fr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider besseres Wissen gegen ihn einen Antrag gemäß § 24 MRG bei der Schlichtungsstelle eingebracht und in der Folge zurückgezogen. Es seien ihm Vertretungskosten in diesem Verfahren in der Höhe des Klagsbetrages erwachsen, deren Ersatz er aus dem Titel des Schadenersatzes begehre. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 8.157,76 sA mit der
Begründung: , der Beklagte habe wider bess... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 C2RATG §15
Rechtssatz: Ein Streitgenossenzuschlag gebührt zwei im Zwischenstreit endgültig obsiegenden Nebenintervenienten nicht, wenn beide durch verschiedene Anwälte vertreten sind, also keine Vertretung mehrerer Personen vorliegt; keinem der Nebenintervenienten stehen auch mehrere Personen im Verfahren gegenüber (§ 15 RATG). Der Umstand, dass sie ihren Rechtsmittelschriftsatz gemeinsam einbrachten, rechtfertigt keine Verbindung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 15. 5. 1991, wurde über das Vermögen des Erstverpflichteten der Konkurs eröffnet. Eine Liegenschaft steht je zur Hälfte im Eigentum des Gemeinschuldners und seiner Ehegattin. Für die Revisionsrekurswerberin ist unter CLNR 1a ein Pfandrecht für die Forderung von S 1,300.000,-- sA einverleibt. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die kridamäßige Versteigerung des dem Gemeinschuldner gehörenden Hälf... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat gegen eine Miteigentümerin einer Liegenschaft einen Exekutionstitel über 705.469,84 S sA. Eine Fahrnisexekution blieb erfolglos. Die Schuldnerin räumte dem Beklagten (ihrem Sohn) mit Vereinbarung vom 26. 11. 1997 auf ihrem Liegenschaftsanteil ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein, das am 16. 12. 1997 verbüchert wurde. Mit der am 12. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage begehrt die Klägerin das Urteil, der beklagte Verbotsber... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter der Wohnung top Nr 15 im Haus ***** W*****, R*****weg *****. Vermieter und Hauseigentümer ist die W***** Gen.m.b.H., die das Haus von der W***** GesellschaftmbH als Generalunternehmer errichten ließ. Diese wurde später mit der beklagten Gesellschaft fusioniert, die alle Rechte und Pflichten des Generalunternehmers übernahm. Die Installation der Heizungsrohre war von der Nebenintervenientin als Subunternehmer des Generalunternehmers durchgeführt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die beklagte Partei in den Kellerräumlichkeiten verschiedene in der Klage bezeichnete Gegenstände titellos und widerrechtlich abgestellt habe, die Entfernung dieser Gegenstände und die geräumte Übergabe der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte unter anderem vor, als Mitmieter einer Wohnung in diesem Hause auch Mieter der Kellerräumlichke... mehr lesen...
Norm: ZPO §41RATG TP2
Rechtssatz: Unterwirft sich der Kläger bei abgesonderter Verhandlung über die Unzuständigkeitseinrede sofort dieser Einrede und beantragt die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Gericht, so hat der Beklagte für diese Tagsatzung nur Anspruch auf Entlohnung nach TP2 RATG. Entscheidungstexte 12 R 130/99x Entscheidungstext OLG Wien 27.0... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Rückzahlung zu Unrecht ausgezahlter Fördermittel von S 191.541,50 s.A.. In der Klagebeantwortung wandte der Beklagte unter anderem die Unzuständigkeit des anberufenen Landesgerichtes für ZRS W***** ein. In der Verhandlungstagsatzung vom 21.05.1999 (ON 11), welche auf die Erörterung der Unzuständigkeit eingeschränkt wurde, unterwarf sich die Klägerin sofort der Unzuständigkeitseinrede des Beklagten und beantragte die Überweisu... mehr lesen...