Entscheidungsgründe: Am 13. April 1995 bewilligte das Bezirksgericht Hernals dem Beklagten aufgrund einer vollstreckbaren Prozeßkostenforderung von insgesamt 301.140,19 S sA die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Kläger. Diese Forderung resultiert aus der rechtskräftigen Abweisung einer Mietzinszahlungs- und Räumungsklage, die der Kläger am 19. Februar 1987 eingebracht hatte. Das in diesem Verfahren ergangene Urteil erster Instanz datiert vom 28. Februar 1994, jenes zweiter... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der zugunsten der klägerischen Bank per 26. 7. 1995 festgestellte offene Saldo am Girokonto der beklagten Partei mit der Nr. 0155-008998. Die klagende Partei begehrte mit ihrer Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Rückstandssaldos in Höhe von S 92.608,95 samt 18,5 % Zinsen seit 25. 7. 1995. Über dieses Konto waren die Geschäfte der beklagten Partei mit der Nebenintervenientin betreffend die Lieferung von Beschneiun... mehr lesen...
Norm: ZPO §41RATG §23StPO §393 Abs5
Rechtssatz: § 23 Abs 1 RATG und § 393 Abs 5 StPO sind in dem Sinn analogiefähig, daß sämtliche zur Betreibung der letztlich eingeklagten Forderung vorprozessual getätigten Aufwendungen entsprechend dem Prozeßerfolg in der Hauptsache als vorprozessuale Kosten ersatzfähig sind, nicht aber selbständig eingeklagt werden dürfen. Der Entscheidung des LG Linz in RIS-Justiz RLI 00018 wird nicht gefolgt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der drittbeklagten Partei. Letztere war aufgrund eines Kaufvertrags vom 4. 3. 1993 zu 395/408 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit Vertrag vom 22. 11. 1994 kaufte der Kläger von der drittbeklagten Partei 19/408 Anteile, weitere 19/408 Anteile und 16/408 Anteile der genannten Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an den Einheiten 11, 12 und 13 untrennbar ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, d.h. der im Zuge des Verfahrens verstorbene frühere Erstkläger Roland P***** und die Zweitklägerin, beauftragten den Beklagten mit der Planung und Bauaufsicht für ein Einfamilienhaus; sie begehren als Schadenersatz aus Planungsfehlern und unzureichender Bauaufsicht zuletzt nach Klagseinschränkungen S 215.800,-- sA. Der Beklagte wendete ein, er sei nicht Auftragnehmer der Kläger gewesen; jedenfalls habe er seine Tätigkeit fehlerfrei erbracht. Er... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, die sein Dienstverhältnis altersbedingt gekündigt habe, die Zahlung einer Abfertigung von S 627.804 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Sie wendete ein, daß im mit dem Kläger abgeschlossenen Sondervertrag die Anwendung des § 35 VBG ausgeschlossen worden sei, sodaß dem Kläger keine Abfertigung zustehe. Der Sondervertrag sei in Wahrheit als freier Dienstvertrag zu qualifizieren. Die beklagte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kosten des Aufforderungsschreibens nach § 8 AHG sind seit der WGN 1989 keine gesondert zu honorierenden vorprozessualen Kosten. Entscheidungstexte 14 R 70/99p Entscheidungstext OLG Wien 07.06.1999 14 R 70/99p mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Gericht zweite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagten waren seit 20. 10. 1981 miteinander verheiratet. Zu einer im Mai 1995 von ihnen angestrebten einvernehmlichen Scheidung kam es mangels Einigung über den Unterhalt nicht. Am 1. 6. 1995 zog der Erstbeklagte mit Wissen und Willen der Klägerin aus der ehelichen Wohnung aus. Ende Juli 1995 lernte er die Zweitbeklagte kennen; seit August 1995 haben die beiden Beklagten ein intimes Verhältnis miteinander. Mit der Behauptung, die E... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gefährdete Partei hat ihre Kosten vorläufig gemäß § 393 Abs.1 EO auch dann selbst zu tragen, wenn sie im Widerspruchsverfahren obsiegt. Entscheidungstexte 15 R 13/99p Entscheidungstext OLG Wien 07.04.1999 15 R 13/99p mehr lesen...
Norm: ZPO §41 B1JN §1 DVIa2
Rechtssatz: Erst wenn kein Hauptanspruch mehr besteht, können Kosten selbständig eingeklagt werden. Das ist nur dann der Fall, wenn kein Prozess in der Hauptsache eingeleitet werden kann, weil der Hauptanspruch bereits durch Erfüllung, Verzicht oder Anerkenntnis erledigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 390/97k Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 390/97k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41EO §371
Rechtssatz: Ersatz der Kosten der Zustellung eines in § 371 EO genannten Titels Entscheidungstexte 15 R 41/99f Entscheidungstext OLG Wien 25.03.1999 15 R 41/99f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000313 Dokumentnummer JJR_19990325_OLG0009_01500R00041_9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Erbe nach Thekla G*****. Er stellte zunächst im Namen der Verlassenschaft und schließlich als Erbe Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Haus K***** 1 in L*****, dessen Eigentümerin zuvor die Verstorbene war. Die zweitbeklagte Partei hat Räume im Erdgeschoß dieses Hauses von der vormaligen Eigentümerin sowie weitere im ersten Stock gelegene Räume von der Fruchtnießerin gemietet. Sie hat die erstbeklagte Partei mit der Durchführung von Umbauarbei... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Betreibenden erließ das Erstgericht am 14.7.1998 gegenüber dem Verpflichteten einen Wechselzahlungsauftrag, in dem ihm aufgetragen wurde, einen Betrag von S 500.000,-- samt 12,75% Zinsen seit 9.7.1998, S 1.666,60 an Wechselprovision sowie die mit S 14.127,80 bestimmten Verfahrenskosten zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen Einwendungen zu erheben. Nachdem der Wechselzahlungsauftrag an der ursprünglich angegebenen Anschrift nicht zustellbar war, beantra... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §50RATG §6
Rechtssatz: Bei Ansprüchen in ausländischer Währung ist für die Bemessungsgrundlage der Kosten sämtlicher Instanzen der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgeblich. Bei einer echten Valutaschuld ist der Devisenmittelkurs zugrundezulegen. Entscheidungstexte 8 Ob 321/98h Entscheidungstext OGH 18.03.1999 8 Ob 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine objektiv-abstrakte Schadensberechnung kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn die Reparatur vom Geschädigten vorgenommen wurde. Der Geschädigte kann dann nur den eigenen konkreten Aufwand ersetzt verlangen (SZ 51/7; ZVR 1988/129; Reischauer in Rummel ABGB**2 § 1323 RZ 12). Wenngleich die objektive Wertminderung die Obergrenze fiktiver Reparaturkosten darstellt, werden diese dann nicht mehr zugesprochen, wenn die Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ den Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß mit der
Begründung: zu, daß die Frage, ob ein Kommanditist durch faktische Ausübung sämtlicher Arbeitgeberfunktionen zum Arbeitgeber werde, von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG sei. Inkonsequenterweise sprach es hinsichtlich des Teilurteils allerdings aus, daß die Revision nicht zulässig sei, obwohl auch dort der Anerkennung der Beitragsz... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Retz vom 18. 1. 1995 wurde die Ehe der Streitteile nach § 55a EheG geschieden. Die Antragsteller erklärten, auf Rechtsmittel gegen den (mündlich verkündeten) Beschluß zu verzichten. Der Beschluß wurde dem zu diesem Zeitpunkt noch unvertretenen Zweitantragsteller am 6. 2. 1995 zugestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Retz vom 18. 1. 1995 wurde die Ehe der Streitteile nach Paragraph 55 a, EheG geschieden. Die Antragsteller erklär... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten Rechtsfrage abhängt. Gemäß Paragraph 46, Absatz eins, ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des Paragraph 46, Absatz 3, ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten Recht... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund der im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebrachten Klage erließ das Erstgericht antragsgemäß einen Zahlungsbefehl. Ein Kostenmehrbegehren von ATS 6.938,94 wurde mit der
Begründung: "abgewiesen", dass diese verzeichneten Kosten nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen würden. Die zur Bescheinigung der Ansätze und Angaben erforderlichen Belege seien der Mahnklage nicht angeschlossen gewesen. Gegen diese Kostenentscheidung richt... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §54ERV 1995
Rechtssatz: Kosten der Einschaltung eins Inkassobüros werden im Allgemeinen als notwendige vorprozessuale Kosten zugesprochen. Sie müssen auch bei Einbringung der Klage im elektronischen Rechtsverkehr auf Grund der ERV 1995 konkret aufgeschlüsselt und bescheinigt werden. Als Bescheinigung genügt jedoch die Bestätigung des Rechtsanwaltes in der Klage, dass die Betreibungshandlungen gesetzt wurden. A... mehr lesen...
Norm: ZPO §41RATG TP2
Rechtssatz: "Protokollberichtigungsanträge sind nach TP 2 RATG zu entlohnen." Entscheidungstexte 12 R 19/99y Entscheidungstext OLG Wien 12.02.1999 12 R 19/99y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000296 Dokumentnummer JJR_19990212_OLG0009_01200R00019_99... mehr lesen...
Begründung: Mit der im Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 25.11.1998, GZ 6 Cg 87/98b-9, enthaltenen, allein angefochtenen Kostenentscheidung sprach das Erstgericht dem Beklagten für einen antragsgemäß erfolgreichen, fristgerecht eingebrachten Protokollberichtigungsantrag statt der beantragten Kosten nach TP 2 RATG, Kosten nach TP 1 RATG mit der
Begründung: zu, Berichtigungsanträge seien bloß nach TP 1 RATG zu honorieren. Gegen diese Kostenentscheidung richtet sich der ... mehr lesen...
Norm: EO §313EO §399.402ZPO §41GOG §91RATG TP 2
Rechtssatz: Liegt aufgrund der Bestreitung des Aufhebungsbegehrens durch die gefährdeten Parteien ein Zwischenstreit vor, richtet sich die Frage des Kostenersatzes nach den §§ 78, 402 EO, §§ 41 ZPO, somit noch ohne Erfolg im Aufhebungsverfahren. § 393 EO ist nicht anzuwenden, auf den Erfolg in der Hauptsache kommt es nicht an. Ein Fristsetzungsantrag ist - falls er zur zweckentsprechenden Rechtsve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages abzüglich eines Nettobetrages erfolgt deshalb in dieser Form, weil der dem Bruttobetrag bei Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragspflicht entsprechende Nettobetrag unbekannt ist. Daraus ergibt sich aber von selbst, daß der bereits vom Beklagten auf die eingeklagten Bruttobeträge bezahlte Nettobetrag wie eine fällige Gegenforderung aufgerechnet wird. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41RATG §23 Abs5
Rechtssatz: Ist eine Prozeßpartei nicht am Ort des Kanzleisitzes ihres Vertreters, sondern im Ausland wohnhaft und wurde auch nicht einmal behauptet, daß ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Vertreter besteht, so können die durch die Zusicherung des auswärtigen Rechtsanwalts erwachsenen Mehrkosten nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig angesehen werden. Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer gemeinsam mit ihrem Gatten T***** F***** zunächst beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachten Klage machte die Klägerin, vertreten durch eine Wiener Anwaltskanzlei Ansprüche gegen den Beklagten auf Rückzahlung eines Darlehens geltend. Da sich herausstellte, daß der Beklagte in L*****, S*****, wohnhaft und aufhältig war, wurde das Verfahren letztlich vor dem Landesgericht Wr. Neustadt geführt. T***** F***** verstarb *****. Mit Erbschein des Amtsgerichtes S**... mehr lesen...
Norm: ZPO §41JN §54 Abs2
Rechtssatz: Mahn- und Inkassospesen dienen typischerweise der Prozeßvermeidung und sind daher nicht als vorprozessuale Kosten nach den §§ 41ff ZPO, sondern als Nebenforderung nach meteriell-rechtlichen Grundsätzen im Rahmen des § 54 Abs. 2 JN geltend zu machen. Entscheidungstexte 11 R 204/98s Entscheidungstext LG Linz 12.11.1998 11 R 204/98s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte ursprünglich einen Restbetrag von DM 1.739,36 für gelieferte Waren, welchen sie mit Schriftsatz vom 19.12.1997 aufgrund einer von der beklagten Partei geleisteten Zahlung von DM 725,-- auf DM 1.014,36 einschränkte. Mit Schriftsatz vom 10.2.1997 schränkte die klagende Partei weiter ein auf DM 961,54 und brachte hiezu vor, daß sich dieses restliche Klagebegehren aus DM 85,91 an Kapital, DM 445,-- an Mahnspesen und DM 430,63 an kapitalisie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn sich auch aufdrängt, daß eine mögliche Identität zwischen dem eingeklagten Bruttobetrag und dem gezahlten Nettobetrag bestehen kann (SZ 67/133; 9 ObA 2010/96w), so fehlen diesbezüglich ausreichende Behauptungen der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz. Die sonst im Exekutionsverfahren zu klärende Frage, welchem Nettobetrag ein bestimmter Bruttobetrag entspricht, wird bei Nettozahlung einer brutto eingeklagte... mehr lesen...