Norm: ZPO §274
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheinigungmittel "parat" ist, kann dann nicht mehr aufgegriffen werden, wenn die Vernehmung bereits durchgeführt ist und daher einer allenfalls eingetretenen Vefahrensverzögerung keine erkennbare Relevanz mehr zukommt. Entscheidungstexte 8 ObA 2353/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2353/96d ... mehr lesen...
Norm: UWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Zweifel an der Eignung der Bescheinigungsmittel, die behaupteten Tatsachen zu bescheinigen, sind kein Grund, die Bescheinigung nicht aufzunehmen, weil dadurch die Bescheinigung unzulässigerweise vorgreifend gewürdigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 14.12.1993 4 Ob 30/94 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cMRK Art5 Abs1 litc III4d2StPO §180 Abs1ZPO §274
Rechtssatz: Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach der Vernehmung des Beschuldigten durch den Untersuchungsrichter die belastenden Momente stärker sind als die entlastenden; es muss ähnlich wie bei einer Bescheinigung, eine überzufällige, überwiegende Wahrscheinlichkeit vorliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 19/92 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Robert Sch***** erstattete am 20. Februar 1985 als Geschädigter Anzeige, in dem im Kellerlokal des Hauses Wien 3., T*****gasse 4, gelegenen Tonstudio sei ein Einbruchsdiebstahl verübt worden. Es fehle eine 24-Spur-Tonband-Maschine, ca 80 sogenannte Einschübe sowie zahlreiche Mikrophone und Kopfhörer. Der Gesamtschade betrage ca. S 3,000.000. Der Kläger war mit Dr. Robert Sch***** und dessen Bruder Erwin befreundet. Sie waren Mitglieder der Musikgruppe „S****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ernst S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Viktor A.Straberger, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Renatus D*****, vertreten durch Dr.Anton Eichinger und Dr.Michael A... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 5.7.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG anerkannt; die Pension beginnt am 1.5.1989 und beträgt ab Stichtag S 16.627,20 monatlich. Dabei wurden 456 in Österreich nach dem ASVG erworbene Versicherungsmonate zugrunde gelegt. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger eine höhere Pension durch Aner... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Gerichtshof erster Instanz als Titelgericht, ihr auf Grund eines Urteils, gegen das der Verpflichtete Berufung erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von 938.058,23 S sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft zu bewilligen. Sie brachte zur Bescheinigung der Gefährdung ihres Anspruchs vor, daß auf der zu verwaltenden Liegenschaft mehrere Pfandrechte und ein Veräußerungs- und Belast... mehr lesen...
Begründung: Zu 2 Nc 48/88 des Erstgerichtes beantragte die B*** Gesellschaft für Beteiligungen mbH die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der "S*** P***" Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. Auf Grund einer Zession vom 26.Februar 1986 stehe der Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin aus dem Zeitraum März 1986 bis April 1988 eine Pachtzinsforderung von S 9,441.667,-- zu. Die Antragsgegnerin sei Schuldnerin mehrerer Gläubiger und zahlungsunfähig. Die Antragsgegnerin beantragte... mehr lesen...
Norm: ZPO §274ZPO §503 Z4 E4c3ASGG §74 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob die Glaubhaftmachung, also Bescheinigung der behaupteten Tatsachen, gelungen ist oder nicht, stellt das Ergebnis richterlicher Beweiswürdigung und keine rechtliche Beurteilung dar. Entscheidungstexte 8 Ob 13/88 Entscheidungstext OGH 21.04.1988 8 Ob 13/88 10 ObS 84/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die drei Antragsteller schlossen als "Konsortium" mit der Antragsgegnerin am 23. Dezember 1982 einen Vertrag samt Zusatzvertrag vom 28. November 1983, beide mit Wirksamkeit vom 1. März 1984, über die Lieferung und Errichtung einer (gemäß Beilage A "schlüsselfertigen") Zellstoff- und Papierfabrik samt dazu gehörigen Einrichtungen (gemäß Beilage A: auf dem "Gelände des Sabah Timber Complexes südlich der Stadt Sipitang, Staat Sabah, Malaysia") zum Gesamtpreis von a) 146,8... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht eröffnete am 25.10.1985 auf Antrag der R*** S*** reg.Gen.mbH den Konkurs über das Vermögen der Margarete H***. Das Rekursgericht wies am 22.11.1985 den Konkurseröffnungsantrag der Antragstellerin infolge Rekurses der Antragsgegnerin ab und sprach aus, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes 300.000 S übersteigt. Gegen den abändernden Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs der Antragstellerin mit dem Antrag auf Wiederherstellung de... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBEO §389 VEZPO §274
Rechtssatz: Vor Ausschöpfung der angebotenen Bescheinigungsmittel darf nicht von einer unzureichenden Bescheinigung ausgegangen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 512/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 1 Ob 512/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005367 ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten und Gegners der gefährdeten Parteien Rudolf B sen. verpflichtete sich am 23.1.1984 in einem zu 5 Cg 44/79 des Landesgerichtes Salzburg abgeschlossenen Vergleich den klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) die Grundstücke 516/1 Weide, 516/2 Wald und 517 Wiese der KG Eben im Pongau unter Mitübertragung von Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten in der Weise zu übereignen, daß die Grundstücke vom Gutsbestand der EZ 274 KG Eben im Pong... mehr lesen...
Norm: ZPO §274
Rechtssatz: Eine Glaubhaftmachung ist nur in den vom Gesetz ausdrücklich erwähnten Fällen zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 190/82 Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 190/82 Veröff: ZAS 1984,189 (Mazol) = JBl 1984,157 = EvBl 1984/103 S 399 = SZ 56/150 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ZPO §274ZPO §477 Abs1 Z4ZPO §477 Abs1 Z5 D4ZPO §477 Abs1 Z5 D5
Rechtssatz: Eine Intervention des Parteienvertreters bei Vernehmungen im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 8 Ob 561/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 8 Ob 561/82 16 Ok 5/02 Entscheidungstext OGH 01.07.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §274
Rechtssatz: Die Bescheinigung hat das gegenüber der Beweisführung im strengen Sinn eingeschränkte Ziel, dem Richter die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit bestimmter Tatsachenbehauptungen zu vermitteln (Fasching, III, 290). Entscheidungstexte 3 Ob 615/82 Entscheidungstext OGH 18.08.1982 3 Ob 615/82 5 Ob 303/86 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VBZPO §274
Rechtssatz: Bei der Glaubhaftmachung gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens nicht, sodass auch Ergebnisse in anderen Gerichtsakten zur Bescheinigung herangezogen werden können. Als Bescheinigungsmittel kommt daher auch eine Besichtigung von Gegenständen, die sich bei einem anderen Gerichtsakt als Beilage befinden, in Frage. Dieser Augenschein kann auch von Amts wegen erfo... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 VAEO §389 VBZPO §274
Rechtssatz: Die gefährdete Partei kann nicht nur den Zeitpunkt für die Stellung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wählen, sondern auch die Beschleunigung des Verfahrens selbst regeln; es muß ihr das Recht zugebilligt werden, die Bescheinigungsmittel zu wählen, den Zeitpunkt ihrer Verwendung bei Gericht zu bestimmen und in dieser Richtung selbst ihre Interessen zu wahren. ... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der Erstklägerin "ARTA Wiener Emailkunst GmbH" ist die Erzeugung, der Handel und der Vertrieb kunstgewerblicher Gegenstände, hauptsächlich von Emailgegenständen; Betriebsgegenstand der Zweitklägerin "Julius S GmbH und Co. KG" ist (u. a.) gleichfalls die Erzeugung - nicht aber der Vertrieb - kunstgewerblicher Gegenstände aus Email. Die zweitbeklagte Gesellschaft m. b. H., deren Geschäftsführer die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind, ist Komplementärin der ers... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CZPO §274
Rechtssatz: Den Eintritt der für die Fälligkeit maßgebenden Umständen hat der betreibende Gläubiger mittels öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden nachzuweisen, eine bloße Bescheinigung im Sinne der Glaubhaftmachung genügt nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 3 Ob 25/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBEO §389 VEZPO §274
Rechtssatz: Ob die vorgelegten Urkunden auch konkret zur Bescheinigung tauglich sind, ist eine Frage der richterlichen Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 386/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 386/76 6 Ob 506/88 Entscheidungstext OGH 11.02.1988 6 Ob 506/88 Vgl auch; Beisatz: Hier: Unbe... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBZPO §274
Rechtssatz: Die unbeeidete Parteienvernehmung ist ein geeignetes Bescheinigungs- und parates Beweismittel, auch wenn das Provisorialverfahren seiner Natur nach nicht darauf abgestellt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 110/74 Entscheidungstext OGH 15.05.1974 5 Ob 110/74 6 Ob 543/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 6 O... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß der Beklagte, der mit ihr in einem Wettbewerbsverhältnis stehe, und Personen, für die er einzustehen habe, zu Unrecht gegenüber Kunden der Klägerin behaupten, daß von dieser bei der Erzeugung von Nadelmaschinen ihm zustehende Patentrechte verletzt wurden. So habe der Repräsentant des Beklagten in den USA behauptet, der Beklagte erwäge die Einbringung einer Klage gegen die Klägerin wegen Verletzung von Patentrechten. Der Repräsentant des Beklagten in der S... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIEO §389 VAIPRG §4 Abs1UWG §1 BUWG §24ZPO §271ZPO §274
Rechtssatz: Da das im Einzelfall anzuwendende ausländische Recht dem Gericht nicht bekannt sein muss, die Ermittlung dieses Rechtes aber geraume Zeit in Anspruch nehmen kann, widerspricht es dem Wesen des auf eine rasche und nur vorläufige Entscheidung abgestellten Provisorialverfahrens, die Ermittlung der rechtlichen Grundlagen dem Gericht zu überlassen. Nur wenn au... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 VBUWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Eine Auskunftsperson, die nicht zu dem Gericht kommen kann, das über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zu entscheiden hat, ist kein parates Bescheinigungsmittel. Gegen eine fernmündliche Vernehmung von Auskunftspersonen, die dem Gericht unbekannt sind, spricht die Fraglichkeit der Identifizierung. Entscheidungstexte 4 Ob 305/7... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBZPO §274
Rechtssatz: Die Einholung eines SV-Gutachtens ist ebensowenig ein parates Bescheinigungsmittel wie der Auftrag an eine Partei, ihre Geschäftsbücher vorzulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 379/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 379/71 ÖBl 1973,34 4 Ob 309/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 309/77 Beis... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VBZPO §274
Rechtssatz: Als Bescheinigungsmittel können auch urkundliche Angaben von Zeugen und Sachverständigen herangezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 241/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 6 Ob 241/68 Veröff: SZ 41/111 4 Ob 315/72 Entscheidungstext OGH 11.03.1972 4 Ob 315/72 Veröff: ÖBl 1... mehr lesen...
Die gefährdete Partei behauptet, der Gegner habe ihrer Mutter innerhalb der kritischen Zeit beigewohnt. Er habe auch der Mutter und einer Zeugin gegenüber die außereheliche Vaterschaft anerkannt, verweigere aber die Anerkennung vor dem Jugendamt. Ihr Unterhalt sei mit monatlich 500 S angemessen. Da der Gegner französischer Staatsbürger sei und ein gegen ihn ergehendes Urteil im Ausland vollstreckt werden müßte, beantragt sie zur Sicherung ihrer Unterhaltsforderungen für die nächsten d... mehr lesen...