RS OGH 1978/10/11 1Ob717/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1978
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Norm

EO §389 I
EO §389 VA
EO §389 VB
ZPO §274

Rechtssatz

Die gefährdete Partei kann nicht nur den Zeitpunkt für die Stellung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wählen, sondern auch die Beschleunigung des Verfahrens selbst regeln; es muß ihr das Recht zugebilligt werden, die Bescheinigungsmittel zu wählen, den Zeitpunkt ihrer Verwendung bei Gericht zu bestimmen und in dieser Richtung selbst ihre Interessen zu wahren.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 717/78
    Entscheidungstext OGH 11.10.1978 1 Ob 717/78
    JBl 1979,550

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005479

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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