Norm
EO §389 VBRechtssatz
Die unbeeidete Parteienvernehmung ist ein geeignetes Bescheinigungs- und parates Beweismittel, auch wenn das Provisorialverfahren seiner Natur nach nicht darauf abgestellt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005366Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2019