Norm
EO §389 VBRechtssatz
Die Einholung eines SV-Gutachtens ist ebensowenig ein parates Bescheinigungsmittel wie der Auftrag an eine Partei, ihre Geschäftsbücher vorzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005474Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013