RS OGH 1972/1/18 4Ob379/71, 4Ob309/77, 4Ob336/79, 1Ob566/95, 4Ob251/97h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1972
beobachten
merken

Norm

EO §389 VB
ZPO §274

Rechtssatz

Die Einholung eines SV-Gutachtens ist ebensowenig ein parates Bescheinigungsmittel wie der Auftrag an eine Partei, ihre Geschäftsbücher vorzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005474

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten