Norm
EO §389 Abs1 VBRechtssatz
Eine Auskunftsperson, die nicht zu dem Gericht kommen kann, das über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zu entscheiden hat, ist kein parates Bescheinigungsmittel. Gegen eine fernmündliche Vernehmung von Auskunftspersonen, die dem Gericht unbekannt sind, spricht die Fraglichkeit der Identifizierung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0005289Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013