Norm
ZPO §274Rechtssatz
Die Frage, ob ein Bescheinigungmittel "parat" ist, kann dann nicht mehr aufgegriffen werden, wenn die Vernehmung bereits durchgeführt ist und daher einer allenfalls eingetretenen Vefahrensverzögerung keine erkennbare Relevanz mehr zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107288Dokumentnummer
JJR_19970417_OGH0002_008OBA02353_96D0000_002