RS OGH 1997/4/17 8ObA2353/96d

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Veröffentlicht am 17.04.1997
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Norm

ZPO §274

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Bescheinigungmittel "parat" ist, kann dann nicht mehr aufgegriffen werden, wenn die Vernehmung bereits durchgeführt ist und daher einer allenfalls eingetretenen Vefahrensverzögerung keine erkennbare Relevanz mehr zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107288

Dokumentnummer

JJR_19970417_OGH0002_008OBA02353_96D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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