RS OGH 1981/9/22 5Ob638/81, 2Ob644/87

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Veröffentlicht am 22.09.1981
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Norm

ABGB §860 b
ZPO §228 B7
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Jeder Teilnehmer an einem Preisausschreiben, für den nach den zugrundeliegenden Bedingungen die konkrete Möglichkeit besteht, den freigewordenen Preis zu erlangen, hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit der Preisverleihung an eine nicht teilnahmeberechtigte Person. Die Neuvergabe hat durch das Preisgericht zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013907

Dokumentnummer

JJR_19810922_OGH0002_0050OB00638_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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