Norm
ABGB §860 bRechtssatz
Jeder Teilnehmer an einem Preisausschreiben, für den nach den zugrundeliegenden Bedingungen die konkrete Möglichkeit besteht, den freigewordenen Preis zu erlangen, hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit der Preisverleihung an eine nicht teilnahmeberechtigte Person. Die Neuvergabe hat durch das Preisgericht zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013907Dokumentnummer
JJR_19810922_OGH0002_0050OB00638_8100000_002