RS OGH 1981/11/18 3Ob580/81, 7Ob629/86

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Veröffentlicht am 18.11.1981
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Norm

ZPO §228 F

Rechtssatz

Feststellungsinteresse gegeben, wenn der Kläger zunächst nur sicherstellen will, daß der Beklagten kein Wohnungsrecht zusteht, während er sie zB auf prekaristischer Basis unter Umständen noch längere Zeit in der Wohnung belassen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0039114

Dokumentnummer

JJR_19811118_OGH0002_0030OB00580_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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