RS OGH 1982/6/16 1Ob605/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1982
beobachten
merken

Norm

ZPO §228 B1aa

Rechtssatz

Ein Interesse an einer begehrten alsbaldigen Feststellung ist unabhängig von der Frage der Verjährung im Hinblick auf die Gefahr späterer Beweisschwierigkeiten auch dann gegeben, wenn ein derzeitiges Zugeständnis, den Unfall allein verschuldet zu haben, nicht über den Prozeß hinaus bindet, sodaß künftige Einwendungen, die sich auf die Mitverschuldensfrage beziehen, durch die begehrte Feststellung abgeschnitten werden (SZ 41/153).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 605/82
    Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 605/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0038856

Dokumentnummer

JJR_19820616_OGH0002_0010OB00605_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten