Norm: ZPO §226 V
Rechtssatz: Es obliegt dem Kläger, im Einzelfall in der Klage die Bedingung oder diejenigen Bedingungen zu nennen, mit deren - kumulativem oder alternativem - Eintritt er erst die Behandlung seines Eventualbegehrens verknüpft wissen will. tut er dies nicht, sondern bringt er die Bedingtheit eines weiteren Begehrens nur durch dessen ausdrückliche Bezeichnung als "Eventualbegehren" oder die Worte "in eventu" zum Ausdruck, so folg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Mieterin einer Wohnung im Hause der Beklagten in W*****, erhob mit ihrer am 6.12.1990 beim Erstgericht eingelangten Klage folgende Begehren: 1.) Es wird der Beklagten gegenüber festgestellt, daß sie schuldig sei, die Elektroinstallation in der Wohnung der Klägerin in einem dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Zustand und entsprechend den ÖVE-Sicherheitsvorschriften auf eigene Kosten durchführen zu lassen; 2.) es wird der Beklagten gegenüber weiter... mehr lesen...
Norm: EO §378 CZPO §226 IV
Rechtssatz: Auf Grund einer einstweiligen Verfügung kann, solange sie wirksam ist, Exekution geführt werden, der Exekutionstitel der (vorläufigen) einstweiligen Verfügung bildet aber keine Rechtsgrundlage für ein gleichlautendes Urteilsbegehren. Es kann nicht unter den in der EO normierten Voraussetzungen zuerst eine einstweilige Verfügung erlassen und dann unter Berufung auf diese vorläufige Maßnahme durch Urteil die... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen dem Beklagten und Marguerita M***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg zur AZ 3 Cg 362/64 geschieden. In diesem Verfahren erging am 8.Oktober 1965 folgende einstweilige Anordnung: "Der Beklagten und Widerklägerin Marguerita M***** wird bis zur rechtskräftigen Beendigung des Ehescheidungsverfahrens der abgesonderte Wohnort bewilligt. Gemäß § 19 Abs 1 6. DVzEheG wird die Benützung der Ehewohnung und des Hausrates dahin geregelt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verletzte machte gegen die beklagten Partein ein ziffernmäßig bestimmtes Schmerzengeld gerichtlich geltend. Der Erbe der Verletzten dehnte nach deren Ableben und nach Vorliegen der Sachverständigengutachten über Dauer und Grad der Schmerzen das Begehren aus. Strittig ist, ob die Vererblichkeit des Schmerzengeldanspruchs auf jenen Betrag beschränkt ist, den der Verletzte ziffernmäßig gerichtlich geltend machte. Rechtliche Beurteilung N... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrechtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG zulässig, weil zufolge Anfechtung des Ersturteils durch beide Parteien Gegenstand des Berufungsverfahrens das gesamte Klagebegehren von 51.795,64 S netto samt Anhang war. Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund liegt nicht vor. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen; das auf den Bruttolohn gerichtete Klagebegehren ist bestim... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) O***** P*****, Mechaniker, ***** und 2.) W***** S*****, Hausfrau, ***** beide vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Trofaiach, wider die beklagte Partei *****F***** F*****, Pensionist, ***** ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer mehrerer Liegenschaften, deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Ausmaß von rund 605 ha von der "***** M***** Forstverwaltung *****" verwaltet wird. Die Waldflächen liegen im Nahbereich des von der Beklagten betriebenen Hüttenwerkes D*****. Die von diesem Werk ausgehenden Emissionen bzw. Exhalationen, insbesondere Schwefeldioxyd und Staub, allenfalls auch Fluor-Verbindungen, führen zu Immissionen in Form von forstschädlichen Lu... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsgebot ist dann zu weit gefasst, wenn der Beklagte damit zu Unterlassungen verurteilt worden ist, zu denen er bei richtiger Auslegung des materiellen Rechtes nicht verpflichtet wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 22/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1991 4 Ob 22/91 Veröff: WBl 1991,264 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin, die Zweitklägerin ist Medieninhaberin der "N***** K*****-Zeitung" (im folgenden kurz: K*****-Zeitung). Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Druckschrift "D*****". Im Auftrag der Klägerinnen stellte die Werbeagentur ***** P***** einen Kinospot her, welcher Teil der Werbekampagne " ... uns ist nichts zu heiß" war. Mit diesem Werbespot "Brennendes Zündholz" wurde in allen österreichischen Kinos für die "K*****-Zeitung" geworbe... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Auswahl der Zugabe kommt es dem Unternehmer, der sie ankündigen oder gewähren will, im allgemeinen nicht so auf die besondere Beschaffenheit der Ware (Gebrauchswert), sondern auf deren (Tauschwert) Wert an; wird ihm eine bestimmte Zugabe untersagt, dann kann er dieses Verbot nur allzu leicht durch Verwendung einer anderen Ware als Zugabe umgehen. Daß diese Ware (Leistung) qualitativ ähnlich sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Weg, dem Verpflichteten die Umgehung von Unterlassungsgeboten nicht allzu leicht zu machen, liegt darin, die tatsächlich verübte Handlung bei ihrer Beschreibung allgemeiner zu fassen und ihr so einen breiteren Rahmen zu geben. Dabei muss der Kern der Verletzungshandlung so erfasst sein, dass unter den Schutzumfang des Unterlassungsanspruches nicht nur völlig gleichartige Ha... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen sein; dabei kommt es insbesondere auf die Natur des Verstoßes und das bisherige Verhalten des Beklagten, aber auch auf eine Abwägung der Interessen beider Parteien an: Macht etwa ein Unternehmer eine unrichtige Angabe über bestimmte Eigenschaften einer seiner Waren, dann ergibt si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIZPO §226 IIB12UWG §1 AUWG §7 AUWG §14 A1
Rechtssatz: Dem Klageberechtigten steht ein Anspruch auf Unterlassung solcher Verletzungshandlungen zu, die vom Beklagten oder einem Dritten in einer dem Beklagten zurechenbaren Weise begangen worden sind oder - wenngleich das nur in neueren Gesetzen ausdrücklich gesagt wird (§ 81 Abs 1 UrhG; § 147 Abs 1 PatG idF Nov 1977) - drohend bevorstehen. Gegenstand des Urteilsantrages und Urtei... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Wird etwa einem Beklagten - wenn auch in Verbindung mit einem konkreten Einzelverbot ("insbesondere ...") - geboten, "irreführende" oder "kreditschädigende" Behauptungen schlechthin zu unterlassen, dann würde das dem Kläger die Exekutionsführung wegen jeglicher irreführender oder kreditschädigender Angaben ermöglichen. In solchen Fällen stellt sich in Wahrheit nur das Problem, ob der
Spruch: nicht zu we... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Fassung des Unterlassungsbegehrens und Unterlassungsgebotes sind zwei Fragen auseinanderzuhalten, nämlich jene, ob das Begehren hinreichend bestimmt ist, und jene, wie weit es angesichts der - begangenen oder drohenden - Rechtsverletzung gehen darf. Entscheidungstexte 4 Ob 17/91 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 4 Ob 17/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin, die Drittbeklagte - ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die Viertbeklagte - Verlegerin der "N***** Zeitung" mit der Regionalausgabe "S*****". Der "S*****" vom 11.6.1989 war ein farbiger Prospekt mit der Abbildung einer Sonnenbrille und dem Text "LASSEN SIE SICH NICHT BLENDEN! 420.000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die erstbeklagte KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte GmbH ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". In der "N*****-Zeitung" vom 5.6.1989 wurde auf Seite 17 unter der Überschrift "Ein HUNDERTWASSER für jeden Leser der K***** angekündigt, daß dieser Zeitung am nächsten Tag Auto-Aufkleber des "Meisters Friedensreich" als "Geschenk für alle, die keine de... mehr lesen...
Begründung: Die Klage gegen die vormaligen Zweit- und Drittbeklagten wurde unter Anspruchsverzicht zurückgezogen und gegen die vormalige Erstbeklagte rechtskräftig zurückgewiesen. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin ihres am 29. September 1974 verstorbenen Vaters, der mit seinem, gleichfalls bereits verstorbenen Bruder (im folgenden Onkel der Klägerin) Gesellschafter der W***** OHG (im folgenden OHG) war. Der Beklagte (vormaliger Viertbeklagte) war kollektiv zeichnungsberechtigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIIBZPO §235 A1ZPO §405 AZPO §496 Abs3ZPO §503 Abs1 Z2 C2c
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zuwenig bestimmt erachtet, kann es von einer Aufhebung des Ersturteils und einer Rückverweisung zwecks Anleitung des Klägers zur Verbesserung des Begehrens durch das Erstgericht absehen, in einer mündlichen Berufungsverhandlung die Frage der richtigen Fassung des Begehrens erö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Februar 1984 bis 21. Februar 1987 als LKW-Fahrer mit einem Monatslohn von zuletzt S 14.348,-- brutto beim Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf das Arbeitsverhältnis waren die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im güterbefördernden Gewerbe Österreichs anzuwenden. Der Kläger begehrte S 81.190,80 brutto (Abfertigung S 28.696,--; Urlaubsentschädigung S 44.147,80; aliquote Sonderzahlung S 1.93... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Begehren ausreichend bestimmt und zur Sachentscheidung überhaupt geeignet ist, ist noch vor der Frage zu prüfen, ob es sachlich begründet erscheint. Entscheidungstexte 8 Ob 672/89 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 8 Ob 672/89 Veröff: ÖBA 1001,671 9 ObA 186/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I
Rechtssatz: Aus dem Erfordernis der Bestimmtheit des Klagebegehrens folgt, daß es nicht an eine Bedingung geknüpft werden kann. Konstitutive Parteiwillenserklärungen (Bewirkungshandlungen), die dem Gericht und Gegner gegenüber unmittelbare Rechtswirkungen hervorrufen (Anerkenntnis, Verzicht, Klagsrücknahmen und Rechtsmittelrücknahmen, Rechtsmittelverzicht), sind im Prozeß generell bedingungsfeindlich. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach §§ 1 und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), 1. die Erstbeklagte, den Zweitbeklagten und die Viertbeklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Lederbekleidungswaren a) das Verleiten von Handelsvertretern und angestelltem Verkaufspersonal der Klägerin zu Verletzungen des Konkurrenzverbotes und b) das "Ausspannen" von Handelsvertretern der Klägeri... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte - deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist - veröffentlichte in der Ausgabe der N***** Zeitung vom 27. April 1990 auf Seite 12 unter der Überschrift "In den Wind gereimt" folgendes Gedicht: "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen. Darum genoß die Kummerlzeitung auch nie besondere Verbreitung. Nun nennt sie sich - ein neuer Schmäh - nicht me... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß ihr der Beklagte als Kreditvermittler vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig zahlungsunfähige Kunden zugeführt habe. Aus der Uneinbringlichkeit der daraufhin gewährten Darlehen sei ihr ein Schaden entstanden, für den der Beklagte hafte. Er sei mit der Vermittlung von Krediten im Namen und auf Rechnung der klagenden Partei ständig betraut gewesen, habe dabei auch ihre Kreditantragsformulare verwendet und wäre daher iS des § 2 HVG ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Gesellschaft mbH, Liezen, *****vertreten durch Dr.Walter Prunbauer und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Wolfgang Ü***** KG, Heimtextilien, Liezen, *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von der R***** LEASING GmbH einen von der beklagten Partei an diese um S 465.000 verkauften, gebrauchten PKW geleast. Er begehrt mit dem Hauptbegehren die Aufhebung des Kaufvertrages wegen wesentlicher und unbehebbarer Mängel und mit Eventualbegehren eine Preisminderung und den Ersatz von Mängelfolgeschäden von zusammen S 266.858 s.A. Der Leasinggeber hat dem Kläger sämtliche Gewährleistungsansprüche abgetreten. Das Erstgericht gab dem Hauptbege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe des Klägers mit Monika Martha Z***** (im folgenden Mutter), der ein Kind entstammt, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 28.August 1986, GZ 4 Sch 104/86-5, geschieden. Vor der Verhandlung trafen die Eheleute die schriftliche Vereinbarung Beilage A = B (im folgenden Vereinbarung Beilage A). Die Mutter unterfertigte über Diktat des Klägers folgenden Text: " ... Falls mein Gatte ... zu Unterhaltszahlungen für ... (... mehr lesen...