Norm: ZPO §226 IIA
Rechtssatz: Das Gericht hat im Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes jenen Sachverhalt zu beurteilen, den ihm die Parteien unterbreiten. Bei Beurteilung des geltend gemachten Streitgegenstandes ist aber nicht nur der Wortlaut des Klagebegehrens zu berücksichtigen; vielmehr ist auch auf das Tatsachenvorbringen, aus dem der Urteilsantrag abgeleitet wird, Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Daß dem Kläger nur Schutzrechte des Lichtbildherstellers an einer Aufnahme zur treuhändigen Wahrnehmung übertragen und alle Werknutzungsrechte daran eingeräumt wurden, bildet kein Hindernis dafür, in Ansehung anderen Lichtbilder den Unterlassungsanspruch zu übertragen. Damit wird dem Kläger ermöglicht, seinem Begehren eine weitere Fassung zu geben und auch für den Fall einer Rechtsverletzung der beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: An sich hat das Prozeßgericht die Partei zu veranlassen, die Schlüssigkeit des Begehrens durch ergänzende bzw geänderte Behauptungen herbeizuführen. Das ist jedoch dann entbehrlich, wenn nicht erkennbar ist, in welcher Weise dies überhaupt geschehen könnte und auch die Partei in ihrer Rechtsmittelrüge nicht andeutete, wie sie das bewerkstelligen könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: (Vorbeugende) Duldungsklagen sind nur zum Schutz vor Eingriffen in dingliche Rechte oder im Rahmen bestehender Schuldverhältnisse oder dann, wenn sie in Gesetz ausdrücklich angeführt sind, zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 546/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 2 Ob 546/93 8 Ob 60/04p Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Eine andere Möglichkeit, dem Verpflichteten die Umgehung des Exekutionstitels nicht übermäßig zu erleichtern, besteht darin, die tatsächlich verübte Handlung bei ihrer Beschreibung allgemeiner zu fassen und ihr so einen breiten Rahmen zu geben; dabei muss der Kern der Verletzungshandlung so erfasst sein, dass unter den Schutzumfang des Unterlassungsanspruches nicht nur völlig gleichartige Handlungen, s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIUWG §14 A1ZPO §226 IIB12ZPO §502 IIIH3
Rechtssatz: Ob auch die vom Erstgericht - im Einklang mit dem Antrag der Klägerin - gewählte Fassung des Unterlassungsgebotes im Zusammenhalt mit
Begründung: ausgereicht hätte oder ob eine andere Fassung angebracht gewesen wäre, hat keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung, ist doch bei der Fassung des Unterlassungsgebotes immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** hat der Klägerin, ihrer Tochter, die seit 1940 in dem darauf errichteten Haus betriebene Gaststätte seit 1987 verpachtet. Die Beklagten haben die im Norden angrenzende Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem darauf erbauten Haus, *****, mit Vertrag vom 6.6.1983 gekauft. Mit am 3.7.1989 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin zuletzt die Feststellung „dass Gäste bzw Besucher des Gasthauses ... berechtigt sind, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1.7.1987 eine Alterspension, die seit Februar 1990 4.249,80 S, seit 1.7.1990 4.292,30 S und ab 1.1.1991 4.506,90 S betrug. Die Nettopension seiner (im gemeinsamen Haushalt lebenden) Ehegattin betrug ab diesen Anfangsterminen 2.394,60 S, 2.493,40 S und 2.539,50 S. Der Kläger und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der (landwirtschaftlichen) Liegenschaft EZ 50 KG H***** deren Einheitswert 1979 20.000 S betrug und die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht Ansprüche nach § 25 HVG geltend. Er brachte hiezu vor, ab dem 1.August 1986 für die beklagte Partei in Österreich als Handelsvertreter tätig und vorwiegend mit der Zuführung von Neukunden beschäftigt gewesen zu sein. Das Vertragsverhältnis sei mit Wirkung vom 30.September 1990 gekündigt worden. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses seien provisionspflichtige Aufträge in der Höhe von S 21,156.687 getätigt worden, der Provisionsanspruch habe S 2,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen seine Nachbarn die Klage mit dem Begehren auf Unterlassung sämtlicher von ihrem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden das ortsübliche Maß übersteigenden Lärm- und Geruchsimmissionen. Das Erstgericht wies nach Vornahme eines Ortsaugenscheins das Klagebegehren ab, weil auch von anderen bäuerlichen Betrieben in unmittelbarer Umgebung der Liegenschaft des Klägers Gestank ausgehe und der Lärm von Tieren und die Geruchseinwirkung in bäuerlichen ... mehr lesen...