Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da auch in Arbeitsrechtssachen die Rekursbeschränkung des § 528 Abs.2 Z 3 ZPO gilt - lediglich die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs.1 und 2 Z 1 und 2 ZPO gelten gemäß § 47 Abs.1 ASGG nicht - ist die Revision, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes richtet, unzulässig. Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils, was die im Revisionsverfahren strittige Berechtigung des Austritts der Klä... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Jeder Unterlassungsanspruch setzt die Rechtswidrigkeit der begangenen oder drohenden Eingriffshandlung voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 519/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 4 Ob 519/90 Veröff: SZ 63/110 4 Ob 164/93 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 164/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO nicht vorliegen: Die Frage, ob zwischen den Streitteilen ein Wettbewerbsverhältnis besteht, haben die Vorinstanzen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bejaht, wonach das Klagerecht der Mitbewerber kein konkretes Wettbewerbsverhältnis voraussetzt, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwar kann unter Umständen auch die offensichtlich unrichtige Wiedergabe von Parteierklärungen in einem wesentlichen Punkt einen Verfahrensverstoß bilden, der auch auf Grund einer außordentlichen Revision wahrzunehmen ist (vgl. SZ 59/101, 6 Ob 696/89 ua). Obwohl aber das Berufungsgericht in unrichtiger Weise davon ausgegangen ist, die Beklagten hätten in der Tagsatzung 13. 1. 1988 ihren Wandlungsanspruch zurückgezogen und beg... mehr lesen...
Begründung: Die zunächst beklagte Partei K*** Gesellschaft mbH hat Mitte Dezember 1985 unmittelbar angrenzend an das Hotel "Klosterbräu" in Seefeld ein Kuppelgebäude in Stahl- und Plexiglasbauweise errichtet, in welchem der Kläger seither unter der Etablissementbezeichnung "S***" einen Barbetrieb führt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft mbH wurde während des Revisionsverfahrens nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof der Anschlußkonkurs eröffnet und der nunmehrige... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Schränkt das Rechtsmittelgericht das Verbot auf die der konkreten Beanstandung zugrunde liegende Werbeaktion ein oder setzt es an die Stelle einer demonstrativen Aufzählung unzulässiger Äußerungen eine taxative Aufzählung bestimmt bezeichneter Verhaltensweisen, wird das auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen gerichtete Begehren in seiner notwendig weiten Fassung unzulässig eingeschränkt. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Typisch für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ist es, daß das gerichtliche Unterlassungsangebot nicht nur die konkret beanstandeten Verhaltensweisen, sondern auch gleichartige Verhaltensweisen erfaßt, sofern der Kläger seinen Antrag nicht auf die bloße Wiederholung des konkreten, bereits in der Vergangenheit liegenden Verstoßes einengt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Sparg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 1.Dezember 1987 verkaufte die Klägerin ihre Liegenschaft EZ 308 KG Kühnsdorf der Beklagten. Nach dem Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages sind vom Kaufpreis von 1,800.000 S mit Vertragsunterfertigung 100.000 S bar und der Rest in Monatsraten von 10.000 S ab 1.Jänner 1988 zu bezahlen. Über eine pfandrechtliche Sicherstellung des Kaufpreisrestes im Grundbuch enthält der schriftliche Vertrag nichts. Die Klägerin begehrte von der Beklagten, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ebenso wie der Kläger in Oberpullendorf ein Textileinzelhandelsgeschäft. Zwischen dem 30.9. und dem 2.10.1988 verteilte sie in Steinamanger, Ungarn, Gutscheine, nach deren Inhalt die Käufer von Jeanshosen, Jeansröcken und Jeansjacken der Marke Wrangler zu je S 300 eine Digitaluhr unentgeltlich als Zugabe erhielten. Solche Gutscheine wurden von der Beklagten auch tatsächlich eingelöst. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dieser Werbem... mehr lesen...
Begründung: Der Bruder des Beklagten Franz B*** beantragte am 20.1.1983 beim Bezirksgericht Wels, den Beklagten zu entmündigen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 20.1.1983, L 1/83-4, wurde Franz B*** zum vorläufigen Beistand des Beklagten bestellt. Mit Beschluß desselben Gerichtes vom 24.3.1983, L 1/83-22, wurde der Beklagte gemäß § 1 Abs 2 IntmO wegen Geistesschwäche beschränkt entmündigt. Am 26.4.1983 zog der Beklagte einen von seinem damaligen Rechtsvertreter Dr.Gernot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25.April 1988 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß ihm für 567,5 an Sonntagen geleistete (Arbeits-)Stunden Ruhezeiten zustehen. Er habe seit 21.April 1985 an Sonntagen gearbeitet, ohne dafür die gemäß den §§ 5 und 6 des Kollektivvertrags für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe (kurz KV) vorgesehenen Ruhezeiten konsumieren zu können. Er habe zwar das Arbeitsverhältnis gekündigt, doch sei die Kündigungsfrist noch nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 26 KG Obersiebenbrunn, zu welcher ua die Grundstücke 190 Baufläche und 189 und 191 je Garten Ortsried mit dem Wohn- und Geschäftshaus Obersiebenbrunn, Prinz Eugen-Straße 26, gehören. Die Kläger begehren, die Eigentumsgemeinschaft an den drei genannten Grundstücken durch gerichtliche Feilbietung aufzuheben, da Verhandlungen über den Ankauf des Drittelanteiles des Beklagten durch die klag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in Oberpullendorf den Einzelhandel mit Textilien in mehreren Geschäftslokalen, und zwar in der Hauptstraße Nr. 4 und Nr. 45 sowie - als Verkaufsstelle eines Markenunternehmens - auf dem Hauptplatz Nr. 9. Der Beklagte betreibt in Oberpullendorf, Hauptstraße Nr. 4, gleichfalls den Textileinzelhandel; daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der F*** Gesellschaft mbH. Einige Tage vor dem 27. Oktober 1988 ließ er in Oberpullendorf und Umgebung... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I
Rechtssatz: Ist der Inhalt einer Prozeßhandlung (hier: Exekutionsantrag) unklar, so geht dies zu Lasten desjenigen, der sie vornimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 149/89 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 3 Ob 149/89 Veröff: RZ 1990/112 S 258 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0037454 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag, ihr gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 600.000 S s.A die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten "ausschließlich des PKW Porsche mit dem pol.Kennz. N 539.822, weiß, mit dem voraussichtlichen Standort in 1010 Wien, Ring, Nebenfahrbahn, Schubertring Haus Nr 6" oder sonstwo immer befindlichen beweglichen Sach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 16. Jänner bzw. 1. Feber 1984 verkaufte Florian E*** die Liegenschaft EZ 1191 KG Völkendorf mit einem Ausmaß von 5.616 m2 an die G***-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (im folgenden: Firma G***) um den Preis von S 5,616.000 (das sind S 1.000 je Quadratmeter). Die Käuferin ist eine Leasinggesellschaft, die diese Liegenschaft zur Nutzung durch die beklagte Partei erworben hat. Auf dieser Liegenschaft betreibt die beklagte Partei eine ihrer Z... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.7.1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Feststellung, die beklagte Partei habe ihr für alle Ansprüche einzustehen, die sie an den Verband Österreichischer Volkshochschulen aus dem Titel der Gewährleistung, der Mängelfolgeschäden und des Schadenersatzes im Zusammenhang mit den Baumeisterarbeiten zur Errichtung des Gebäudekomplexes "Universitäts- und Landessportzentrum RIF" zu erbringen habe, soweit solche Leistungsverpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 19 und 20 KG Klagenfurt, Haus Klostergasse 3. Sie ist Anrainerin eines von der Firma Q*** AG (im folgenden Q***) mit dem Standort Klagenfurt, Heiligengeistplatz 4, betriebenen Kaufhauses und einer von der Firma G*** UND B*** mbH (im folgenden G***) auf dem Grundstück 149/1 Villacher Ring betriebenen Tiefgarage; diese Tiefgarage ist an die A*** P*** mbH (im folgenden A***) verpachtet. Der Beklagte ist Bürgerme... mehr lesen...
Norm: KSchG §28UWG §14 A1UWG §14 B1UWG §14 B2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers kann nur dann verneint werden, wenn bereits ein Exekutionstitel vorhanden ist; vor diesem Zeitpunkt kann einem Klageberechtigten keinesfalls zugemutet werden zuzuwarten, ob und wann ein anderer, mit dem er in dem bestimmten Naheverhältnis steht, mit seiner Klage Erfolg haben wird. Das muss insbesondere dann gelten, wenn die verschiedenen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 for... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der wöchentlich erscheinenden "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitagausgabe der Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung" und "Kurier" angeschlossen ist. Der Beklagte ist Herausgeber der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche" und u.a. einziger Geschäftsführer der "Die ganze Woche"-Zeitschriften Gesellschaft mbH, welche persönlich haftende Gesellschafterin der "Die ganze Woche" Zeitschriftengesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30.7.1986 verstorbene Mutter der Streitteile, Barbara P***, hinterließ eine am 20.9.1984 errichtete, fremdhändig geschriebene schriftliche letztwillige Anordnung, in der sie jede von ihr früher errichtete letztwillige Anordnung für "null und nichtig" erklärte, den nunmehr Beklagten zu ihrem Alleinerben einsetzte und unter anderem dem nunmehrigen Kläger Vermächtnisse aussetzte. Mit der vorliegenden Klage begehrte Josef P***, die beklagte Verlassenschaft ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9ZPO §226ZPO §520
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung muss aber dann bejaht werden, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufs für das Gericht oder den Prozessgegner in unerträglicher Weise zu beeinträchtigen; letzteres ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Bedingung eine ri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ermächtigte mit dem Beschluß vom 26. November 1982 (ON 3) die erblasserische Witwe Elsie A***-L*** DE V*** über ihren Antrag nach § 72 Abs. 2 AußStrG die Urheber- und allenfalls sonstigen Verwertungsrechte bezüglich sämtlicher Werke des Erblassers Adolf L*** auszuüben und daraus resultierende Ansprüche an dritte Personen geltend zu machen. Es erklärte weiters mit dem Beschluß vom 28. August 1987 (ON 44) das Erbrecht der Genannten für ausgewiesen, nahm d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 793.500,-- sA. Sie habe diesen Betrag dem Beklagten, mit dem sie befreundet war, teils in barem Geld, teils durch Bezahlung des Kaufpreises eines PKWs als Darlehen gegeben, das er nach Fälligkeit (S 480.000,-- am 14. Juli 1985, restliche S 313.500,-- im Dezember 1985) nicht zurückbezahlt habe. Weiters begehrte sie die Herausgabe von 1350 "kleinen Golddukaten" im Wert von je S 850,--, die sie dem Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** beantragt, der Antragsgegnerin Firma K*** & Ö*** Warenhaus AG gemäß § 6 NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Schulhefte, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Er stellte ferner gemäß § 7 Abs 4 NVG ein gleichlautendes Begehren auf vorläufige Untersagung. Der Antragsteller brachte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt im vorliegenden Fall nicht mehr von den in der außerordentlichen Revision als erheblich bezeichneten Rechtsfragen ab, weil der von den Beklagten erhobenen Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages schon im Hinblick auf das in der Berufungsverhandlung vom 30.8.1989 übereinstimmend erstattete Parteienvorbringen, wonach der Kläger im Sommer 1989 die hier noch in Rede stehende alte Leitung entfernt hat... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...