Norm
ZPO..§146Rechtssatz
Die Nichtbeachtung der Rechtsbelehrung im Zahlungsbefehl und der Hinterlegungsanzeige, wonach die Frist mit der Hinterlegung zu laufen beginnt, begründet grobes Verschulden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00499:2009:RW0000008Zuletzt aktualisiert am
20.02.2009