Norm
ABGB §613Rechtssatz
Am Prozeß wegen Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft ist derjenige, zu dessen Gunsten auf dem Anteil eines beklagten Miteigentümers eine fideikommissarische Substitution oder ein Besitznachfolgerecht lastet, nicht zu beteiligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012551Dokumentnummer
JJR_19780517_OGH0002_0080OB00521_7800000_002