Gründe: Der am 16.Oktober 1950 geborene beschäftigungslose jugoslawische Staatsangehörige Martin A wurde von der Staatsanwaltschaft Wien des am 1.Oktober 1977 in Klosterneuburg an Herbert B erfolgten Verbrechens des versuchten Raubs nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB. angeklagt. Die auf Grund dieser Anklage vom Schwurgerichtshof gestellte Hauptfrage, ob Martin A am 1.Oktober 1977 in Klosterneuburg durch Ansetzen einer Gaspistole und Abgabe von mindestens drei Schüssen, Versetzen vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1952 geborene beschäftigungslose Anneliese A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Anwendungsfall) StGB. schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, daß sie am 22.Juni 1977 in Wien in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Gerhard B und Wolfgang C als Beteiligte unter Verwendung einer Waffe, nämlich eines schußbereit geladenen Tro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. (unrichtig: 21.) September 1955 geborene Chemiehelfer Karl A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Jänner 1977 in Wien in Gesellschaft des abgesondert verfolgten (und bereits rechtskräftig abgeurteilten) Leopold B als Beteiligten (§ 12 StGB) einem Unbekannten dadurch, daß er auf ihn einschlug, sohin mit Gewal... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Straflosigkeitsgründe sind Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe und Strafaufhebungsgründe. Entscheidungstexte 10 Os 99/78 Entscheidungstext OGH 19.07.1978 10 Os 99/78 Veröff: SSt 49/40 13 Os 186/85 Entscheidungstext OGH 20.12.1985 13 Os 186/85 Vgl ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9.Oktober 1944 geborene Hilfsarbeiter Shaban A und der am 15.September 1947 geborene, zuletzt beschäftigungslose Radovan D des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach dem § 280 Abs 1 StGB , sowie der am 1.Jänner 1935 geborene Bahnarbeiter Muharem B, der am 9.September 1937 geborene Hilfsarbeiter Osman E - sämtliche jugoslawische Staatsbürger - und der am 18.Juli 1940 geborene Kaufmann Heinz C des Vergehens des Ansammelns von ... mehr lesen...
Norm: StGB §16 GStGB §277 Abs2StPO §313
Rechtssatz: Die Zusatzfrage nach tätiger Reue im Sinne des § 277 Abs 2 StGB ist in einer auch diese Alternative umfassenden Zusatzfrage nach den Voraussetzungen des § 16 Abs 1 und 2 StGB wegen freiwilligen Rücktritts vom Versuch bereits enthalten. Entscheidungstexte 13 Os 86/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 13 Os 86/78 ... mehr lesen...
Gründe: Ein Geschwornengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil 1.) den Vertreter Karl A, 2.) den Werkzeugmacher Richard B und 3.) den Kraftfahrer Helmut C I./ des Verbrechens des (schweren) Raubes nach den § 142 Abs. 1 und 143 StGB. und II./ des verbrecherischen Komplottes nach dem § 277 Abs. 1 StGB. schuldig. Dem zu I./ bezeichneten Schuldspruch zugrundeliegenden Wahrspruch der Geschwornen in seinem die (einhellig bejahten) Hauptfragen I bis III betreffenden Teil zufolge habe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.November 1957 geborene Ernst B und der am 7.Dezember 1958 geborene Friedrich C des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB sowie der am 29.November 1949 geborene Eduard A des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Die drei Angeklagten sind von Beruf Kellner. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche bezüglich Ernst B und Friedrich C die jeweils au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Siegfried A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 (2. Qualifikationsform) StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschwornen hatten die an sie im Sinn dieses Schuldspruchs gerichtete Hauptfrage, ob der Angeklagte schuldig sei, am 2.August 1977 in Linz versucht zu haben, der Friederike B dadurch, daß er ihr ein zirka 30 cm la... mehr lesen...
Norm: StGB §277StPO §313
Rechtssatz: Allein das Unterbleiben der verabredeten Straftat indiziert noch keine Eventualfragen nach § 277 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl 1979/6 S 22 = RZ 1978/54 S 114 11 Os 50/91 Entscheidungstext OGH 06.08.1991 11 Os 5... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Ob (auf subjektiver Seite) Ernstlichkeit (einer Vereinbarung) vorlag, wird schon durch die Schuldfrage beantwortet, nicht im Wege einer Zusatzfrage. Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl 1978/6 S 22 = RZ 1978/54 S 114 10 Os 154/78 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Mit der Behauptung der Indiziertheit einer Zusatzfrage zu einer Hauptfrage, die mit dem dabei angenommenen Inhalt gar nicht gestellt wurde, wird der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 6 StPO nicht gesetzmäßig ausgeführt; denn der Nachweis der Verletzung einer Vorschrift über die Fragestellung (§§ 312 - 317 StPO) setzt einen Vergleich des den Geschwornen tatsächlich vorgelegenen Frageschemas mit d... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §345 Abs1 Z11 litb
Rechtssatz: Die Verneinung der Zusatzfrage in Richtung § 42 StGB ist nach § 345 Abs 1 Z 11 StPO nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 13 Os 208/77 Entscheidungstext OGH 16.03.1978 13 Os 208/77 13 Os 154/87 Entscheidungstext OGH 03.12.1987 13 Os 154/87 Vgl auch; Beisatz: Ein Zusatzf... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §314
Rechtssatz: Widerspricht die Verantwortung des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Grund der sichergestellten objektiven Spuren den Denkgesetzen, so kann durch sie die Stellung einer Eventualfrage oder Zusatzfrage nicht indiziert sein. Entscheidungstexte 11 Os 186/77 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 11 Os 186/77 Veröff: EvBl 1978/119 S 330 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StPO §313 AStPO §316
Rechtssatz: Strafsatzändernde Erschwerungsumstände und Milderungsumstände können Gegenstand einer Zusatzfrage nach § 316 StPO sein, sie können aber auch in die Hauptfrage aufgenommen werden. Entscheidungstexte 13 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 13 Os 14/77 13 Os 181/77 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314
Rechtssatz: Von einem "Vorbringen" kann nur gesprochen werden, wenn im Beweisverfahren Umstände hervorkommen, die die Annahme solcher Tatsachen als zutreffend in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken. Entscheidungstexte 11 Os 108/76 Entscheidungstext OGH 01.10.1976 11 Os 108/76 11 Os 186/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §76StPO §313 AStPO §314StPO §316StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: § 76 StGB stellt ein eigenes Tatbild dar und enthält daher nicht bloß einen namentlich angeführten Milderungsumstand, der für Mord nach § 75 StGB die Anwendung eines anderen Strafsatzes bedingen würde; es ist somit (bei Anklage wegen § 75 StGB) in Richtung § 76 StGB nicht eine "uneigentliche" Zusatzfrage (§ 316 StPO) zu stellen, sondern eine Eventualfrage im Sin... mehr lesen...
Norm: StGB §16 GStPO §313 B
Rechtssatz: Der freiwillige Rücktritt vom Versuch bildet einen Strafaufhebungsgrund, er ist daher zum Gegenstand einer Zusatzfrage zu machen. Entscheidungstexte 9 Os 55/75 Entscheidungstext OGH 31.07.1975 9 Os 55/75 Veröff: EvBl 1976/76 S 138 0 SSt 46/42 11 Os 32/78 Entscheidungstext OGH 11.04.19... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §313
Rechtssatz: Strafausschließungsgründe (im engeren Sinn), Strafaufhebungsgründe, Verfolgungshindernisse - Abgrenzung. Entscheidungstexte 9 Os 79/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 9 Os 79/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099884 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §314StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Unterlassung der (indizierten) Frage nach schuldloser Notwehrüberschreitung begründet Nichtigkeit, auch wenn die Frage nach schuldhafter Notwehrüberschreitung gestellt und verneint wurde. Entscheidungstexte 13 Os 42/74 Entscheidungstext OGH 06.05.1974 13 Os 42/74 European Case L... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §314StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Verantwortet sich ein Angeklagter mit Volltrunkenheit, dann ist eine dem Dreifragenschema entsprechende Fragestellung (Zusatzfrage in Richtung des § 11 StGB und Eventualfrage nach § 287 StGB) geboten. Entscheidungstexte 13 Os 115/73 Entscheidungstext OGH 08.11.1973 13 Os 115/73 Veröff: SSt 44/32 ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §314StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Werden eine Hauptfrage auf Mord, eine 1.Eventualfrage auf Totschlag und - unter Überspringung der wegen behaupteter Volltrunkenheit des Angeklagten denkrichtig erforderlichen Zusatzfrage in Richtung des § 2 lit c StG - nur Eventualfragen nach §§ 523, 134 bzw 140 StG gestellt, ist diese Fragestellung (Zweifragenschema anstatt des gebotenen Dreifragenschemas) mangelhaft. Sie be... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314StPO §315StPO §316StPO §317StPO §321 Abs2 BStPO §345 Z6StPO §345 Z8
Rechtssatz: Voraussetzungen der Stellung einer Zusatzfrage wegen Putativnotwehr - Beschränkung der Rechtsbelehrung auf die tatsächlich gestellten Fragen. Entscheidungstexte 11 Os 76/73 Entscheidungstext OGH 21.09.1973 11 Os 76/73 Veröff: EvBl 1974/77 S 165 ... mehr lesen...
Norm: StPO §310 Abs1StPO §312StPO §313 AStPO §314
Rechtssatz: Der wesentliche Zweck der gesetzlichen Bestimmungen über die Fragestellung ist der der Erforschung der materiellen Wahrheit und der richtigen Rechtsanwendung (Ablehnung der vereinzelten Entscheidung EvBl 1973/140). Entscheidungstexte 13 Os 96/73 Entscheidungstext OGH 13.09.1973 13 Os 96/73 Veröff: SSt 44/25 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 BStPO §314StPO §316StPO §334 Abs4
Rechtssatz: In der wiederholten Verhandlung ergibt sich lediglich bei unverändert gebliebener Anklage eine Bindung hinsichtlich der Hauptfrage insoferne, als diese gemäß § 312 stets darauf gerichtet sein muß, ob der Angeklagte schuldig ist, die der Anklage zugrunde liegende strafbare Handlung begangen zu haben. Ob und welche Zusatzfragen und Eventualfragen zu stellen sind, bestimmt sich... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314StPO §315StPO §316StPO §317StPO §334
Rechtssatz: Keine Bindung an das seinerzeitige Fragenschema in der wiederholten Verhandlung. Entscheidungstexte 13 Os 96/73 Entscheidungstext OGH 13.09.1973 13 Os 96/73 Veröff: SSt 44/25 = EvBl 1973/302 S 610 = RZ 1973/201 S 201 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StPO §313 C
Rechtssatz: Die Stellung einer Zusatzfrage setzt voraus, dass ein solches Maß konkreter Tatsachen behauptet wurde, dass darin ein bestimmter Strafausschließungsgrund oder Strafaufhebungsgrund voll Deckung findet (KH 2781 und 3063); allgemein gehaltene, nicht gehörig substantiierte Behauptungen reichen nicht hin (KH 434). Entscheidungstexte 12 Os 59/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 C
Rechtssatz: Kraft der imperativen Vorschrift des § 313 StPO ist der Schwurgerichtshof bei sonstiger Nichtigkeit (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) verpflichtet, wenn in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht werden, welche einen "Straflosigkeitsumstand" (und zwar je nach Lage des betreffenden Falls einen Strafausschließungsgrund, einen Strafaufhebungsgrund oder gleichartige Umstände) darstellen, eine entsprechende "Zusatzfrage" zu ste... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: § 313 StPO stellt auf das tatsächliche Vorbringen einschlägiger Umstände ab und sieht die Stellung von Zusatzfragen nach Art von "Erkundungsbeweisen" nicht vor. Entscheidungstexte 9 Os 57/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 9 Os 57/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Eine Zusatzfrage darf dann nicht gestellt werden, wenn die Tatsachen gar keinen Strafausschließungsgrund oder Strafaufhebungsgrund darstellen können. Entscheidungstexte 9 Os 57/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 9 Os 57/72 11 Os 117/72 Entscheidungstext OGH 27.09.1972 11 Os 117/72 ... mehr lesen...