Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Sind in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht worden, die – wenn sie als erwiesen angenommen werden – die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben würden, so ist eine entsprechende Frage nach dem Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrunde (Zusatzfrage) zu stellen.
In Kraft seit 01.03.1988 bis 31.12.9999
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