Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21-jährige sudanesische Staatsbürger Abdel Mohsin Mahmud A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB. und des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 23.April 1981 in Wien 1. Angela C dadurch, daß er sie zuerst bewußtlos schlug und dann mit einem Messer mehrmals ins H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Jänner 1943 geborene Automateneinsteller Hermann A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, sowie des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 1 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien 1.) am 6. Oktober 1979 den Roman B durch einen gezielten Pistolenschuß aus kürzester Distanz, wob... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden die jugoslawischen Staatsangehörigen Dobrica A, Zoran C, Zahid D und Bosko B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1 und 143 StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 15.Jänner 1981 in Wien in Gesellschaft des gesondert verfolgten Jugendlichen Milenko E als Beteiligte und unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärtiger ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 2. Oktober 1954 geborene Vertreter Bernd A des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf (in zwei Fällen) nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien seinen Entschluß, die nachgenannten Personen weiblichen Geschlechtes mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen, durch der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlungen betäti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. April 1937 geborene britische Staatsbürger Peter George A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie gerichtete Hauptfrage, ob Peter George A schuldig sei, am 18. Oktober 1980 in Wien Anna B dadurch, daß er ihr mit einem ca ein Kilogramm schweren Betonbrocken ca zehn bis fünfzehn Mal heftig auf den
Kopf: schlug, wobei sie ei... mehr lesen...
Gründe: Die am 9.Juni 1957 geborene Helga A und die am 4.August 1960 geborene Liane B wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die, getrennt nach den beiden Angeklagten, gestellten Hauptfragen, eingeschränkt auf einen Betrag von 4.000 S, einhellig bejaht. Den Angeklagten liegt darnach zur Last, am 20.Mai 1980 in Gesellschaft dem Karl C durch Gewalt gegen seine Person, nämlich Zufallbringen, Festhal... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Oktober 1951 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hubert A wurde der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB. und des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hatte er am 15.November 1979 in Wien in Gesellschaft der (teils nicht verfolgbaren, teils abgesondert verfolgten) Maximilian B und Rudolf C als Beteiligte (§ 12 StGB.) A. dadurch, daß sie auf Josef D einsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs. 1), 143 (zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 25.April 1980 in Amstetten ein Messer in der Hand hielt und Hubert B mit den Worten 'Wennst mirs Geld net gibst, stich i di ab' zur Übergabe des Bargelds aufforderte, dem Genannten durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Geldbetrag ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 B
Rechtssatz: Auch eine Zusatzfrage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 Abs 1 StGB ist nur zu stellen, wenn eine derartige Entscheidungsmöglichkeit auf Grund der Verfahrensergebnisse richtiger Rechtsauffassung nach in Betracht kommt. Entscheidungstexte 11 Os 26/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 11 Os 26/81 Veröff: EvBl 1981/206 S 581 ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: "Dreifragenschema" bei Notwehr: I anklagekonforme Hauptfrage - II alternativ auf Notwehr oder Notwehrexzess (aus asthenischem Affekt) lautende Zusatzfrage - III Eventualfrage nach schuldhafter Notwehrüberschreitung. Entscheidungstexte 11 Os 16/81 Entscheidungstext OGH 25.03.1981 11 Os 16/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Wird mit einer auf Z 6 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde die Unterlassung einer nach den §§ 313, 314 StPO gebotenen Fragestellung mit der Behauptung gerügt, daß eine solche durch die in der Hauptverhandlung hervorgekommenen Beweisergebnisse indiziert war, dann hat der OGH zu prüfen, ob von irgendeiner Seite in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht wurden, die den ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314
Rechtssatz: Ein den Schwurgerichtshof zur Stellung einer Zusatzfrage bzw Eventualfrage verpflichtendes Tatsachenvorbringen kann sich nicht nur aus der Verantwortung des Angeklagten, sondern auch aus sonstigen, in der Hauptverhandlung im Rahmen des Beweisverfahrens hervorgekommenen Umständen ergeben. Entscheidungstexte 11 Os 16/81 Entscheidungstext OGH 25.03... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Eine Zusatzfrage nach einem Umstand, der die Strafbarkeit ausschließen würde, ist dann nicht zu stellen, wenn dieser Umstand als Tatbestandsmerkmal ohnehin Gegenstand der Hauptfrage (oder Eventualfrage) und sohin durch deren Beantwortung erledigt ist (EvBl 1972/18, hier: Bereicherungsvorsatz beim Raub). Entscheidungstexte 9 Os 191/80 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Juni 1956 geborene Maler und Anstreicher Reinhard A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen der versuchten Notzucht nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB und des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 22.Dezember 1979 in Amstetten Brigitte B (geboren am 1.März 1964) nach dem Versuch, sie durch einen Faustschlag und Würgen, sohin mit Gewalt gegen ihre Person bzw. durch Drohung, widerstandsunfäh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 10.Oktober 1978 auf dem Hermonberg (in Syrien) vorsätzlich Werner B durch zwei Schüsse und Rudolf C durch zumindest vier Schüsse tötete sowie Anton D durch zumindest drei Schüsse und Roland E durch drei Schüsse zu töten versuchte. Die Geschwornen hatten die betreffende Hauptfrage (I.) bejaht und (demen... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen zufolge des in elf Punkte (I-XI) gegliederten Urteilssatzes der am 22.September 1949 geborene Leopold A und der am 15. November 1955 geborene Manfred B des Verbrechens des schweren Raubs nach den §§ 142, 143 StGB. und des Verbrechens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 4, 130 StGB., Manfred B auch des Vergehens der Körperverletzung nach de... mehr lesen...
Norm: StPO §313 B
Rechtssatz: Keine gesonderte Zusatzfrage nach einem rechtlich gleichwertigen Mittel zur Tatbegehung. Entscheidungstexte 10 Os 49/80 Entscheidungstext OGH 05.08.1980 10 Os 49/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0100550 Dokumentnummer JJR_19800805_OGH0002_0100... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Jänner 1952 geborene Kraftfahrzeugmechaniker Günter A 1. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 und Abs 2, erster Fall, StGB sowie 2. des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.Juni 1978 in Rauchenwarth die Monika B (nunmehr verehelichte C) (zu 1.) durch die öußerung, er werde sie umbringen, falls sie ihm nicht einen Geschlechtsverkehr gestatte, ferner du... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.März 1951 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Andreas A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. schuldig erkannt, weil er am 21.Dezember 1978 in Wien Alfred B dadurch vorsätzlich tötete, daß er ihm mit einer Pistole (Kal. 7,65 mm) einen Kopfdurchschuß zufügte. Dieser Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. anklagekonform an sie gerichtete... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314 Abs1StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: "Vorgebracht" im Sinn des § 314 Abs 1 StPO ist eine für die Unterstellung der Tat unter ein weniger strenges Strafgesetz maßgebende Tatsache nicht nur, wenn sie in der Hauptverhandlung geradezu (konkret) "behauptet" wird, sondern auch dann, wenn sie sich aus den darin vorgeführten Beweismitteln immerhin mittelbar ergibt, sohin erschlossen werden kann. Bei solchen Beweismitteln, die nebe... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Jänner 1951 geborene Angestellte Walter A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien 1.) am 29.März 1979 Anton B vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihm eine Pistole an die linke Schläfe ansetzte und einen Schuß abfeuerte, wobei das Projektil den Schädel durchschlug; 2.) zwischen Jänner 1979 und 29.März 1979 unbefugt eine Faustfeuer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1956 geborene Hilfsarbeiter Walter A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die (einzige) an sie wegen des Verbrechens des Mordes gerichtete Hauptfrage (mit 5 : 3 Stimmen) verneint hatten, von der Anklage, er habe am 20.November 1974 in Linz vorsätzlich sein von der gesondert verfolgten Ingrid B soeben geborenes außereheliches weibliches Kind durch einen Beilhieb gegen den Hals oder durch Unterlassung der erforderli... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §102StPO §313 B
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit einer Geiselnahme aus politischen Motiven ("Palmers"). Entscheidungstexte 9 Os 96/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 9 Os 96/79 Veröff: SSt 50/70 = ZfRV 1980,153 (mit Anmerkung von Liebscher) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093290 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 21. Februar 1956 geborene Student Thomas A des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes) sowie der am 3. September 1954 geborene Student Reinhard B und der am 16. Mai 1957 geborene Student Othmar C des Verbrechens der erpresserischen Entführung als Beteiligte nach §§ 12, 102 Abs. 1 StGB (Punkt II./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt, wei... mehr lesen...
Norm: StPO §313 B
Rechtssatz: Keine Verbindung von Notwehr und Putativnotwehr (sowie deren jeweilige Überschreitung) in einer einzigen Frage, weil sonst ein Rechtfertigungsgrund mit mehreren Schuldausschließungsgründen verquickt wird. Entscheidungstexte 10 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 28.02.1979 10 Os 15/79 11 Os 61/07s Entscheidung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Jänner 1943 geborene Maurer Shaban A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 (Abs. 1), 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 24.März 1978 in Innsbruck I. Julius B durch mindestens fünf Stiche mit einem Messer, dessen Klinge wenigstens 12 cm lang war, in den Rücken und in die linke Flanke vorsätzlich tötete und II. Walter C dadurch, daß er ihm mit de... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §317
Rechtssatz: Grundsätzlich getrennte Zusatzfragen nach (freiwilligem) Rücktritt vom Versuch, weil dieser Strafaufhebungsgrund bei Tätermehrheit nur dem Täter zustatten kommt, der die Voraussetzungen erfüllt. Entscheidungstexte 10 Os 193/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 10 Os 193/78 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314StPO §345 Z6
Rechtssatz: Die Stellung einer richtigen Frage an falscher Stelle (Hier: Eventualfrage vor der Zusatzfrage) bedeutet an sich keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 160/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 11 Os 160/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100497 ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314StPO §345 Z6
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichnung einer Frage ("Eventual" - statt "Zusatzfrage") bewirkt, wenn dadurch die Geschwornen nicht verwirrt werden, keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 160/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 11 Os 160/78 10 Os 25/84 Entscheidungstext OGH 14.02.1984 ... mehr lesen...