Norm
StPO §313 BRechtssatz
Unterlassung der (indizierten) Frage nach schuldloser Notwehrüberschreitung begründet Nichtigkeit, auch wenn die Frage nach schuldhafter Notwehrüberschreitung gestellt und verneint wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0100542Dokumentnummer
JJR_19740506_OGH0002_0130OS00042_7400000_001