Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Rudolf L*** auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen (I 1 und 2) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und (III) des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 zweiter Fall StGB sowie der Vergehen (II) des Hausfriedensbruches nach § 109 - irrig (vgl JBl 1978, 160 = RZ 1978/10 = ÖJZ-LSK 1978/73 ua): Abs 1 und - Abs 3 Z 1 und 2 StG, und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB schuldig erkann... mehr lesen...
Norm: StPO §313 C
Rechtssatz: Ein "Vorbringen" von Tatsachen liegt vor, wenn im Beweisverfahren konkrete Umstände behauptet werden oder sonst hervorkommen, die einen Strafausschließungsgrund oder Strafaufhebungsgrund begründen könnten (Mayerhofer-Rieder 2.Auflage, Entscheidung 13 ff zu § 313 StPO). Entscheidungstexte 11 Os 4/88 Entscheidungstext OGH 09.02.1988 11 Os 4/88 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 GStGB §11 GStPO §313 B
Rechtssatz: 1. Durch einen in § 11 StGB beschriebenen Zustand allein wird eine Zusatzfrage nach Zurechnungsunfähigkeit in bezug auf ein Vorsatzdelikt noch nicht indiziert; dazu bedarf es auch eines Tatsachenvorbringens in der Hauptverhandlung dahin, daß hiedurch die Diskretionsfähigkeit oder Dispositionsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit in Ansehung des betreffenden Vorsatzdelikts ausgeschaltet war. 2. Ei... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Robert P*** im (B) im zweiten Rechtsgang (B-I.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (B-II.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt; schon (A) im ersten Verfahrensgang ist seine weitere Verurteilung wegen (A-II.) des Verbrechens der (vollendeten) schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB in Rechtskra... mehr lesen...
Norm: StGB §248 Abs2StGG Art17aStPO §313 B
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Angeklagte als "Dichter" bezeichnet, indiziert noch kein künstlerisches Schaffen in bezug auf - nach § 248 Abs 2 StGB - inkriminierte Textstellen eines Buchs, das infolge seiner vorwiegenden Tendenz nicht als Kunstwerk, sondern als ein Instrument der politischen Agitation zu beurteilen ist, und gibt demnach kein Tatsachensubstrat für eine Zusatzfrage nach dem Recht... mehr lesen...
Gründe: Harald K***, Christian S*** (der am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt ist) und Anton D*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB., Harald K*** auch des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z. 1 WaffG. und Anton D*** überdies des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB., schuldig erkannt. Fußend auf dem Wahrspruch der Geschwornen haben: 1. die Angeklagten von Mitte Oktober 1986 bis 12.Februar... mehr lesen...
Norm: StGB §11 GStPO §313 B
Rechtssatz: § 11 StGB führt ausdrücklich die tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder eine andere schwere, gleichwertige seelische Störung als eine die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand an, deren Abgrenzung im Einzelfall als gemischte Tatfrage und Rechtsfrage den Geschwornen überlassen werden muß. Entscheidungstexte 13 Os 171/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Juni 1951 geborene Raimund W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (I) und des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB. (II) schuldig erkannt. Nach dem Schuldspruch hat der Angeklagte in Kaindorf an der Sulm am 5.August 1986 seine Ehefrau Monika durch Versetzen von Schlägen am Körper verletzt (I) sowie am 29. August 1986 sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinr... mehr lesen...
Gründe: Der Hilfsarbeiter Herbert P*** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Der Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, demzufolge P*** am 1. März 1987 in Innsbruck der Adelinde O*** dadurch, daß er sie aufforderte, ihm ihr gesamtes Geld zu übergeben, wobei er sie am Hals erfaßte, sie in ihre Wohnung drängte und ihr gleichzeitig ein geöffnetes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 5 cm am Hal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.April 1969 geborene (zum Tatzeitpunkt noch jugendliche) Helmut K*** wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster (richtig: zweiter) Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach tötete er am 5. Februar 1987 in Vöcklamarkt vorsätzlich den Johann H*** durch Versetzen von neun Messerstichen in den Rücken und die Brust mit einem Fixiermesser (1) und nah... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A2StPO §313 C
Rechtssatz: War durch das Vorbringen des Angeklagten in der Hauptverhandlung bloß indiziert, daß zwar eine Notwehrsituation bestand, daß er jedoch das Maß zulässiger Verteidigung aus Zorn oder Rache, also aus sogenannten sthenischen Affekten, nicht eingehalten hat, so liegen die Voraussetzungen für eine Fragestellung nach Notwehr oder Notwehrüberschreitung (in Verbindung mit einer Eventualfrage nach dem in Betracht k... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.März 1949 geborene beschäftigungslose Karl K*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die bezügliche Hauptfrage stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 23.Mai 1986 in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung einer Waffe Christine K*** 1.500 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen, sich unrechtmäßig zu bereichern, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden Tibor (Theodor) F*** und Peter Hans L*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB, Tibor F*** überdies des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 Abs 2, erster, dritter und vierter Fall, StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig erkannt. Hingegen wurde die wegen des Verbrechens des Mordes Mitangeklagte Regina U*** gemäß dem § 336 StPO rechtskräftig freigesprochen.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.November 1943 geborene (beschäftigungslose) Helmut W*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie gerichtete erste Hauptfrage nach dem Verbrechen des versuchten Mordes (§§ 15, 75 StGB) ebenso wie die erste Eventualfrage nach dem Verbrechen des versuchten Totschlags (§§ 15, 76 StGB)... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden der am 7. Februar 1958 geborene Wilhelm Peter P*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, erster Fall, StGB. (I 1), des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB. (I 2), des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143, erster und zweiter Fall, StGB. (II 4) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffGes. (IV 1); der am 9. Februar 1959 geborene Rudo... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Bloßes Leugnen vermag (anders als die Berufung auf rechtfertigende, schuldausschließende, strafausschließende oder strafaufhebende Umstände) eine Zusatzfrage nicht zu begründen (EvBl 1952/239). Entscheidungstexte 13 Os 31/87 Entscheidungstext OGH 07.05.1987 13 Os 31/87 Veröff: EvBl 1987/190 S 694 = RZ 1987/63 S 230 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Rainer Maria N*** und Wolfgang W*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 8.Juli 1986 1. in Ansfelden die gemeinsame Durchführung eines Raubüberfalles auf eine Autobahntankstelle der Raststation Ansfelden verabredet zu haben, wobei sie zu dieser Tankstelle fuhren un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt: 1./ der am 15.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wolfgang T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) sowie des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach dem § 210 StGB (IV des Schuldspruches), 2./ der am 10.August 1953 geborene beschäftigungslose... mehr lesen...
Norm: StPO §311StPO §313 B
Rechtssatz: Ob das Tatopfer eine (allenfalls erforderliche) Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat, ist keine von den Geschwornen zu lösende Tatfrage, sondern eine der Aktenlage zu entnehmende Notorietät betreffend einen "anderen Grund des Prozeßrechts" (siehe § 2 Abs 3 und 5 StPO) in der Bedeutung des § 311 Abs 1 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 161/86 ... mehr lesen...
Norm: StPO §313 CStPO §314
Rechtssatz: Der Inhalt eines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens ist kein "Tatsachenvorbringen" im Sinne §§ 313, 314 Abs 1 StPO; es allein kann daher nicht Grundlage für die Stellung von Zusatzfragen oder Eventualfragen sein (ÖJZ-LSK 1986/101). Entscheidungstexte 13 Os 161/86 Entscheidungstext OGH 22.01.1987 13 Os 161/86 Veröff: SSt 58/6 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.Dezember 1959 geborene Stefan S*** wurde der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB. (2) und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 15, 12, 288 Abs 1 StGB. (4) sowie des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB. (3) schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er in Graz (zu 1) am 5. Februar 1986 Gabriele R*** durch Versetzen von T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen (neben anderen Angeklagten) Erich E*** des in der Zeit vom 12. März 1985 bis 29. März 1985 in Wien wiederholt verübten Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die ihn betreffenden, nach dem genannten Verbrechen in sieben Fällen gestellten Hauptfragen 2, (fortlaufende Zahl II des Fragenschemas), 4 (VI), 5 (IX), 6 (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Johann Alfons P*** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (A/1 und B/1), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB (A/II) sowie des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (B/II) schuldig erkannt. Die Geschwornen haben die an sie gerichteten, den genannten Angeklagten betreffenden Hauptfragen 1 (§ 75 StGB, Opfer Friedrich A***), 2 (§§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem - einstimmigen - Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1952 geborene Heinrich H*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.August 1985 in Wien in Gesellschaft des (im selben Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilten) Walter S*** dem Wilhelm S*** mit Gewalt gegen dessen Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Michael Jörg S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 23.August 1984 in Stanz im Mürztal vorsätzlich seine Mutter Anna S*** durch Abgabe eines Schusses aus einem Revolver Taurus Brasil, Kaliber 38 Spezial, getötet und die Gisela K*** durch Abgabe zweier weiterer Schüsse aus dieser Waffe zu töten versucht zu haben. Die Geschwornen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 9.Oktober 1985 in Ried im Oberinntal seine Ehegattin Lorena M*** durch Versetzen zahlreicher Schläge mit einem Beil gegen deren
Kopf: und Körper vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die im Sinne der Anklage gestellte Hauptfrage bejaht; weitere Fragen wurden den Geschwornen nicht gestellt. D... mehr lesen...
Norm: StPO §313 CStPO §314StPO §316
Rechtssatz: Bei der Fragestellung nach §§ 313, 314 und 316 StPO kommt es nicht auf die Verfahrensergebnisse, sondern ausschließlich darauf an, ob die betreffende Frage durch ein Tatsachenvorbringen in der Hauptverhandlung indiziert ist. Entscheidungstexte 13 Os 64/86 Entscheidungstext OGH 17.07.1986 13 Os 64/86 Veröff: ÖJZ-LSK 1986/101 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Februar 1965 geborene Andreas L*** und die am 27.Juni 1961 geborene Helga S*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (I 2), Andreas L*** überdies des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB (I 1), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (II 1), des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens eines ... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314
Rechtssatz: Eventualfragen und Zusatzfragen können zwar auch durch verschiedene Verfahrensergebnisse indiziert werden, die in ihrem Zusammenwirken auf ein Tatgeschehen hinweisen, welches als Gegenstand einer derartigen Fragestellung in Betracht kommt, doch muss dabei jedes der mehreren Tatsachenvorbringen in seinem inneren Sinnzusammenhang verstanden werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...