Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Strafsatzändernde Erschwerungsumstände und Milderungsumstände können Gegenstand einer Zusatzfrage nach § 316 StPO sein, sie können aber auch in die Hauptfrage aufgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091034Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022