Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden (und auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Mustan M*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Oktober 1985 in St. Egyden am Steinfeld dem Kazim D*** mit Gewalt (gegen dessen Person), und zwar dadurch, daß er ihn am Pullover festhielt und ihm einen Schlag ins Gesicht versetzte, sowie durch die Äußerung "Das Geld, oder willst zu sterben?", also du... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.Oktober 1955 geborene Kellner Johann K*** (außer weiteren strafbaren Handlungen) der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Raub liegt ihm zur Last, weil er mit dem Vorsatz, sich oder einen anderen unrechtmäßig zu bereichern, Monika K*** mit Gew... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1955 geborene Maschinenschlosser Manfred U*** und dessen am 15.Februar 1965 geborener Bruder, der Karosseriespengler Konrad U***, wurden des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Dem der Hauptfrage I entsprechenden, auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruch zufolge haben die beiden Angeklagten am 12.Juni 1985 in Zeltweg vorsätzlich im bewußten Zusammenwirken als unmittelbare Täter den Grundwehrdiener Manfred K*... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 31.Jänner 1963 geborene Angeklagte Andre B*** sowie Reinhard R*** (bezüglich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 16.Mai 1985 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Gerfried E*** mit Gewalt gegen dessen Person, indem sie ihn gegen einen LKW drückten... mehr lesen...
Norm: StPO §313 C
Rechtssatz: Die Auffassung, daß selbst ein im Endergebnis negatives Gutachten allein immer schon dann eine derartige Fragestellung indiziere, wenn es sich mit "in der Hauptverhandlung behandelten Sachverhaltsfragen" auseinandersetze, zu deren faktischer (hier psychiatrischer) Relevanz erst auf Grund der Begutachtung Stellung genommen werden kann, ist verfehlt; auch in solchen Fällen bedeutet die (insgesamt negative) Expertise ... mehr lesen...
Gründe: Friedrich W*** und Othmar T*** wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster, zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Sie haben am 7.Dezember 1984 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Oskar N*** dadurch, daß sie ihm den Anorak teilweise vom Leib rissen, mit den Fäusten auf ihn einschlugen, W*** mehrmals mit einer Eisenstange auf seinen
Kopf: und auf seinen Rücken schlug, wo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 13.September 1919 geborene Ladislaus M*** (1.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 StGB sowie (2.) des Verbrechens des Totschlags nach dem § 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Juli 1985 in Jettsdorf (1.) seine (79-jährige) Lebensgefährtin Maria S*** durch einen Schlag mit einem Fleischhammer gegen ihren
Kopf: und durch e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.März 1953 geborene Gerhard D*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 11. Jänner 1985 in Neudörfl, den (Vater seiner Lebensgefährtin) Josef G*** durch Versetzen von heftigen Schlägen mit den Fäusten, einem Sessel, einem Besenstiel und jeweils mit der Schneide zweier Küchenmesser gegen
Kopf: , Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef S*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 16. September 1984 in Wien Erika B*** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12 cm) in das rechte Auge, den rechten Oberschenkel und die rechte Gesäßbacke vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonform auf Mord lautende Hauptfrage 1 eins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Stefan G*** (neben anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Insoweit liegt ihm zur Last, am 11.Juni 1985 in Grinzens der Taxilenkerin Helga K*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe, nämlich durch Vorhalten, Ansetzen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.Dezember 1950 geborene Gelegenheitsarbeiter Abdelhak ben Othman B*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (1. Fall) StGB, sowie der am 15.Jänner 1957 geborene, zuletzt ohne Beschäftigung gewesene Rudolf S*** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 (§§ 142 Abs 1, 143 1. Fall) StGB schuldig erkannt. Auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs... mehr lesen...
Norm: StPO §313 AStPO §314 Abs1StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die "Tatsachen" müssen so weit konkretisiert sein, dass sie, wäre das Schöffengericht zuständig, der Begründungspflicht des § 270 Abs 2 Z 5 StPO unterlägen. Entscheidungstexte 13 Os 181/85 Entscheidungstext OGH 20.12.1985 13 Os 181/85 11 Os 25/86 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden (u.a.) der am 20.Juni 1945 geborene, zuletzt als freier Mitarbeiter einer Handelsgesellschaft tätig gewesene tschechoslowakische Staatsangehßrige Petr B*** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB. (A/1 des Urteilssatzes), des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 und 13 FinStrG. (A/2 und 3) und des Vergehens nach § 36 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne des Anklagevorwurfes gestellten Hauptfragen A/ und B/ in Richtung des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. uneingeschränkt und einstimmig bejaht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie (2.) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.April 1985 in Terfens (zu 1.) dem Engelbert B durch die unter gleichzeitigem Ansetzen eines Messer geäußerte Aufforderung, er solle ihm das Geld geben und aufpassen, daß er keinen Blödsinn ma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, in allen Punkten auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden der am 8. Jänner 1957 geborene Landarbeiter Richard A und der am 20. Juli 1960 geborene Gelegenheitsarbeiter Karl B des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB, bei A qualifiziert nach dem 2. Deliktsfall des Abs. 2, B als Beteiligter nach § 12 StGB (A I und B I), A weiters des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (A II), des Vergehens des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Dietmar Klaus A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB sowie der Vergehen (2.) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Monika B (zu 1.) am 18.Juli 1984 im Lokal 'HERZ-DAME' in Freistadt in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Beteiligten (§ 12 StGB) Johann C m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Alfred A (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des - einstimmigen - Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Dezember 1983 in Innsbruck durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich unter Vorhalten einer geladenen Gaspistole, somit unter Verwendung einer Waffe, der Anna B eine fremde bewegliche Sache, und zwar 2.000 S B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elöd Daniel A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 26.März 1984 in Wien Viktor S*** dadurch, daß er wiederholt mit einem Küchenmesser vor allem gegen dessen Hals und Brust einstach, vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonform auf Mord lautende Hauptfrage stimmeneinhellig bejaht und die Zusatzfrage 1 betreffend Tatbegehung im... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 36-jährige Karl A (zu 1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (zu 2) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 4.Juni 1984 in Wien (1.) den Engelbert B durch einen wuchtigen Stich mit einem Fixiermesser gegen den
Kopf: , wodurch dieser eine komplette, scharfe Durchtrennung der linken inneren Kopfschlagader und des 3. linken Hirnnervs mit ausgedehnter Hirnschwellung und Hirnerweich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alois A des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB und des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Juli 1984 in Salzburg I. der Kreszentia B den (Geld-)Betrag von 4.500 S mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern; II. Kreszentia B dadurch, daß er der am Boden Liegenden mit beiden Daumen (im Wahrspruch: Händen)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.August 1961 geborene Gerhard A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (1) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach tötete er am 11.Juli 1984 in Innsbruck die Rosa B durch wuchtige Hammerschläge gegen den
Kopf: , durch Würgen und durch Zufügen zahlreicher Messerstiche vorsätzlich (1) und stahl ihr anschließend einen Geldbetrag von 100 S und eine Armbanduhr (2). Die Geschwornen bejahten ... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juli 1964 geborene beschäftigungslose Manfred A wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, die sämtliche an sie gerichteten (Haupt-)Fragen stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB (I), des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (II) und des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB schuldig erkannt (III). ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Jänner 1946 geborene Werner A wurde des Verbrechens des versuchten Mords nach § 15, 75 StGB (1), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB (2) und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (Abs 1 und) Abs 3 Z. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Die Zitierung des Abs 1 des § 109 StGB ist angesichts des die Unterstellung unter § 109 Abs 3 Z. 1 StGB deckenden Wahrspruchs offenbar nur auf ein Vergreifen im Ausdruck zurückzuführen (Kiena... mehr lesen...
Norm: StPO §313 A
Rechtssatz: Zum Ausmaß der Konkretisierung von echten Zusatzfragen. Entscheidungstexte 10 Os 187/84 Entscheidungstext OGH 04.12.1984 10 Os 187/84 Veröff: SSt 55/82 = EvBl 1985/97 S 473 12 Os 135/86 Entscheidungstext OGH 18.12.1986 12 Os 135/86 13 Os 126/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef A (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 11. Dezember 1982 in Wien dem Horst B durch Abfeuern von zumindest vier Schüssen aus einer Pistole Steyr M 12 (Kaliber 9 mm) eine schwere Körperverletzung, nämlich Streifschüsse an der linken Brustvorderseite sowie im übergangsbereich von der rechten mittleren zur rechten unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden Carmelo DI A, (der am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligte) Antonio C und Heinrich B des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach § 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, im Dezember 1983 in Wien-Schwechat in Gesellschaft als Beteiligte mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, N. D und weitere noch unbekannte p... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Cesar E B und der 20jährige Orlando C D auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 2.Dezember 1983 in Wien in Gesellschaft auch des abgesondert verfolgten Jugendlichen Jose Rolando F G (im Urteil unrichtig bzw unvollständig 'Hussein Rolando F') als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gege... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.November 1949 geborene Alois A wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs.1, 143, erster Fall, StGB. (I 1), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs.1 und 2 Z.1 StGB. (I 2) und des Vergehens nach § 36 Abs.1 lit.b WaffenG. (I 3) schuldig erkannt. Den Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Raubs (I 1) bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs.1 Z.6 und 8 StPO. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde u.a. der am 13.Jänner 1963 geborene Andreas A, der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen und ohne festen Unterstand gewesen war, des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Ihm liegt ... mehr lesen...