RS OGH 1976/10/1 11Os108/76, 11Os186/77, 12Os62/78, 10Os16/80, 11Os11/81, 9Os191/80, 12Os127/81, 9Os

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Veröffentlicht am 01.10.1976
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Norm

StPO §313
StPO §314

Rechtssatz

Von einem "Vorbringen" kann nur gesprochen werden, wenn im Beweisverfahren Umstände hervorkommen, die die Annahme solcher Tatsachen als zutreffend in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0100871

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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