Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Werden in der Rechtsmittelschrift die behaupteten Nichtigkeitsgründe nicht getrennt dargestellt, sondern ineinander vermengt, so gehen dadurch entstandene Unklarheiten in der Nichtigkeitsbeschwerde zu Lasten des Beschwerdeführers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100186Dokumentnummer
JJR_19881206_OGH0002_0150OS00122_8800000_002