Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Nicht verständliche Beschwerdebehauptungen sind einer sachbezogene Erwiderung nicht zugänglich; es ist nicht Sache des Rechtsmittelgerichtes, Spekulationen darüber anzustellen, welche Bedeutung dunkle und unbestimmte Rechtsmittelausführungen haben könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100167Dokumentnummer
JJR_19880503_OGH0002_0150OS00054_8800000_001