Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juli 1944 geborene Hilfsarbeiter Werner A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4. Dezember 1982 in Wien seine Ehegattin Brigitte A durch Versetzen von Messerstichen in den Außenwinkel der rechten Augenbraue mit Verletzung der Augenhöhlenwand und Eröffnung des Nasenraumes, sowie in den Rücken mit Läsionen der Lunge, Eröffnung des rechten Herzvorhofe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der stellvertretende Leiter des Arbeitsamtes Zell am See und Abteilungsleiter der Beratungs- und Kundendiensteinheit Emil A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, daß er in den Jahren 1980 und 1981 als Beamter mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf 'überwachung und Kontrolle des inländischen Arbeitsmarktes, insbesondere auf beschränkte Er... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Die dem Schöffengericht durch die Nichterledigung eines Antrags unterlaufene Formverletzung (Z 4 erster Fall) konnte, weil ein hier gerechtfertigt gewesenes abweisendes Zwischenerkenntnis zu keiner Beeinträchtigung von Verteidigungsrechten des Angeklagten geführt hätte, nach Lage des Falles unzweifelhaft keinen ihm nachteiligen Einfluss auf die Entscheidung üben (§ 281 Abs 3 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem Kajetan A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: des gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt; darnach liegt ihm zur Last, in der Zeit vom 13. Juni 1978 bis Mitte März 1980 in Wien und an anderen Orten mit dem Vorsatz, sich und Leopoldine A (durch das Verhalten der Getäuschten) unrechtmäßig zu bereichern, in insgesamt 12 Fällen Kaufleute oder deren verfügu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. März 1935 geborene beschäftigungslose Johann A der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1 StGB, der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB und der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien am 26. September 1981 und am 1. Jänner 1982 Edeltraud B durch Versetzen von Schlägen ins Gesicht vorsät... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs3StPO §285f
Rechtssatz: Der OGH holt gemäß § 285f StPO die Auskunft eines medizinischen Sachverständigen darüber ein, ob eine vom Erstgericht mit verfehlter
Begründung: abgelehnte Beweisaufnahme überhaupt möglich ist, und verwirft nach negativem Ergebnis die auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde mit Bezug auf § 281 Abs 3 StPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl A (I.1.-4.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1; 15 StGB sowie (II.) des Vergehens gemäß § 36 Abs 1 lit b WaffG schuldig erkannt. Der nur gegen die Schuldsprüche nach den Punkten I. 1. und 2. sowie II. des Urteilssatzes gerichteten, auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt ... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juni 1964 geborene Josef Franz A und der am 15.Mai 1963 geborene Barlaam B wurden der Vergehen (zu I) des Diebstahls nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1 StGB, (zu II) des versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 15, 136 Abs 1 StGB, (zu III) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB sowie (zu IV) des Notbetrugs nach § 150 Abs 1 StGB, und Josef Franz A überdies (zu V) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpfen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.September 1961 geborene Dreher Ernst A, der am 22.Dezember 1960 geborene Mechaniker Christian B und der am 21.Juni 1961 geborene Gartenarbeiter Roland C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB., Ernst A und Christian B des weiteren des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. ... mehr lesen...
Norm: StPO §245 Abs3StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Wenn die Verantwortungen der abgesondert vernommenen Angeklagten in den relevanten Punkten übereinstimmen und der Verteidiger des aus dem Sitzungssaal abgetretenen Angeklagten während des gesamten getrennten Verhörs anwesend war, so konnte eine Verletzung der Vorschrift des § 250 StPO unzweifelhaft keine dem Angeklagten nachteiligen Einfluß ausüben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Jänner 1941 geborene österreichische Staatsbürger Robert A wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 2, 128 Abs 2 StGB. und des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat er 1. am 19.Jänner 1979 in Zürich-Kloten (Schweiz) der Firma C, Genf, 16 geschliffene, ungefaßte Brillanten mit einem Gewicht von insgesamt 51,03 Karat im Großhandelswert von 1,186.051 US-Dollar (bzw. 2,016... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 13. Mai 1945 geborene Krankenschwester Johanna A und der am 6. Februar 1908 geborene Pensionist Werner B des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB, die Erstgenannte überdies auch des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hiebei traf das Erstgericht - zusammenfassend dargestellt - folgende für die Entscheidung wesentlichen Feststellung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 18.April 1953 geborene beschäftigungslose Silvia A, der am 14.Jänner 1951 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Karl B (dessen Aufenthalt nunmehr unbekannt ist) und der am 16.Juli 1952 geborene Hilfsarbeiter Wolfgang A des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 StGB., Silvia A auch in der Erscheinungsform des Versuches nach dem § 15 StGB., sowie Silvia A überdies des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z. 2 Su... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Relevanz eines Antrages auf Beischaffung von Originalurkunden kann der OGH die ohnedies im Akt erliegenden Urkunden auch dann heranziehen, wenn sie in der Hauptverhandlung nicht erörtert wurden. Entscheidungstexte 11 Os 126/80 Entscheidungstext OGH 22.10.1980 11 Os 126/80 European... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 20.Dezember 1978 seine Ehegattin Anna A mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod zur Übergabe von 170.000 S Bargeld zu nötigen trachtete, wobei er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßig zu bereic... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 AStPO §281 Abs3StPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Ein Beweisantrag zu einer Tatsache, auf die das Gericht seine Feststellung stützt (= Schuldprämisse), ist relevant. Entscheidungstexte 13 Os 63/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 13 Os 63/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099527 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Richard A des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 3, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 6.Juni 1978 in Wien unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit geschaffen worden sei, eine fremde bewegliche Sache, nämlich den Bargeldbetrag von 19.595,66 S seinem Auftraggeber (der Firma B & Co., WeinhandelsgesmbH.) mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch dere... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Kein nachteiliger Einfluß durch einen abgewiesenen Beweisantrag, wenn der Angeklagte in der gleichzeitig ausgeführten Berufung sich ohnehin selbst als Täter bezeichnet. Entscheidungstexte 9 Os 133/77 Entscheidungstext OGH 23.09.1977 9 Os 133/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Keine Behinderung der Verteidigungsrechte, wenn dem zeitweise aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten die Vorgänge während dieser Zeit ohnehin (hier: durch vorweg abgelegtes Geständnis) bekannt sind. Entscheidungstexte 11 Os 131/77 Entscheidungstext OGH 02.09.1977 11 Os 131/77 10 Os 154/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §276aStPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtverlesung der Anklageschrift in einer gemäß § 276 a StPO neu durchgeführten Verhandlung ist nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO nichtig. Entscheidungstexte 10 Os 108/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 108/77 10 Os 172/86 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs2StPO §51StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Unmöglichkeit der Akteneinsicht vor der Hauptverhandlung übt keinen nachteiligen Einfluß auf die Verteidigung, wenn der Verteidiger a) diesen Umstand nicht vor oder am Beginn der Hauptverhandlung rügt, b) bereit und imstande ist, die Verhandlung zu verrichten, c) es unterläßt, sich in deren mehrstündigen Verlauf (allenfalls mit kurzer Unterbrechung der Verhandlung) ergänzend... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Fehler und Mängel bei der Bewertung eines Tatobjektes sind im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens ohne rechtserhebliche Bedeutung, wenn dadurch die die Höhe der die Strafdrohung bestimmenden Wertgrenze nicht berührt wird. Entscheidungstexte 13 Os 116/76 Entscheidungstext OGH 13.08.1976 13 Os 116/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §210 Abs1StPO §213 Abs3StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3StPO §289StPO §292StPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: 1. Die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung gegen eine noch nicht rechtskräftig in den Anklagestand versetzte Person stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der geeignet ist, die Verteidigungsrechte empfindlich zu beeinträchtigen. Wird dieser Umstand ohne Verschulden des Beschuldigten (oder dessen Verteidigers... mehr lesen...
Norm: StPO §170StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Nichtigkeit bei Verletzung des § 170 Z 1 StPO, wenn die Vernehmung unter Eid auf die Sachentscheidung des Gerichtes Einfluß nehmen konnte. Es kommt nicht darauf an, ob die Beeidigung im Urteil erwähnt wird. Entscheidungstexte 11 Os 131/74 Entscheidungstext OGH 22.11.1974 11 Os 131/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Hat der Gerichtshof entgegen § 238 StPO über offene Beweisanträge nicht vor Urteilsverkündung entschieden, so kann der Staatsanwalt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO zum Nachteil des Angeklagten nur dann geltend machen, wenn er sich im Sinne des § 281 Abs 3 StPO widersetzt, die Entscheidung des Gerichtshofes vor der Urteilsverkündung begehrt oder sich zumindest sogleich n... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs3StPO §285f
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage eines nachteiligen Einflusses der behaupteten Formverletzung auf die Entscheidung kann der OGH auch Beweismittel, die nicht Grundlage der Entscheidung erster Instanz waren, verwerten oder ihre Beischaffung gemäß § 285f StPO veranlassen und sie seinem Erkenntnis zugrunde legen. Entscheidungstexte 13 Os 66/72... mehr lesen...
Norm: StPO §221StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: War die Anklage im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht rechtskräftig, so kann der Angeklagte, der dies in der Hauptverhandlung nicht rügte, dennoch den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 3 StPO geltend machen. Er hat sich dieses Rechtes nicht verschwiegen, und trotz Geständnisses des einen alternativ angeklagten Faktums kann die Formverletzung auch einen für den Angeklagten nachteilig... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z1StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Stützt sich der Ausspruch des Gerichtes über entscheidende Umstände nicht ausschließlich oder maßgeblich auf Tatsachen, deren Heranziehung ihm versagt ist, sondern auch noch auf andere in der Hauptverhandlung hervorgekommene Umstände, die schon für sich allein den Ausspruch rechtfertigen, so ist das Urteil ungeachtet des unterlaufenen Formfehlers ausreichend begrün... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Entscheidung" im Abs 3 des § 281 StPO ist nur die Entscheidung über die Schuld oder über den anzuwendenden Strafsatz zu verstehen. Das Vorliegen des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 4 StPO kann daher nicht daraus abgeleitet werden, daß das Erstgericht Beweisanträge des Angeklagten, die lediglich für die im Rahmen des freien richterlichen Ermessens vorzunehmende Strafzu... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs3StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Nach herrschender Rechtsprechung läßt eine Verkürzung der gesetzlichen Einlassungsfrist einen nachteiligen Einfluß auf die Entscheidung im allgemeinen dann nicht - mit Sicherheit - ausschließen, wenn der Angeklagte zur Besprechung mit seinem Verteidiger kaum Zeit und Gelegenheit hatte (mit allgemeinen Ausführungen zu § 221 Abs 1 im Zusammenhang mit §§ 281 Abs 3, 345 Abs 3 StPO). ... mehr lesen...