RS OGH 1982/9/28 10Os96/82

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Veröffentlicht am 28.09.1982
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Norm

StPO §281 Abs1 Z4 B
StPO §281 Abs3
StPO §285f

Rechtssatz

Der OGH holt gemäß § 285f StPO die Auskunft eines medizinischen Sachverständigen darüber ein, ob eine vom Erstgericht mit verfehlter Begründung abgelehnte Beweisaufnahme überhaupt möglich ist, und verwirft nach negativem Ergebnis die auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde mit Bezug auf § 281 Abs 3 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0099530

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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