Norm: StPO §250StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Zweck der Vorschrift des § 250 StPO ist es, eine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Angeklagten zu verhindern, dem es anderenfalls unmöglich wäre, die ihn belastenden Momente zu erfahren und zu widerlegen. Entscheidungstexte 10 Os 209/67 Entscheidungstext OGH 13.12.1967 10 Os 209/67 Veröff: SSt 38/71 = EvBl 1968/337 S 527 = RZ 1968,... mehr lesen...
Norm: StPO §240a Abs3StPO §276aStPO §281 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Unterbleiben der Beeidigung der Schöffen in der gemäß § 276a StPO wiederholten Hauptverhandlung, obgleich die erste Hauptverhandlung samt Beeidigung im vorangegangenen Kalenderjahr stattfand. Entscheidungstexte 12 Os 149/66 Entscheidungstext OGH 11.11.1966 12 Os 149/66 Veröff: RZ 1967,54 ... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs3
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 3 StPO in Verbindung mit dem § 152 StPO ist - unter den weiteren Voraussetzungen des § 281 Abs 3 StPO - nur dann gegeben, wenn die Aussage eines entschlagungsberechtigten Zeugen, der auf sein Entschlagungsrecht nicht ausdrücklich verzichtet hat, im Urteil verwertet wird; seine ungerechtfertigte Entschlagung hingegen kann nur unt... mehr lesen...
Norm: StPO §252StPO §281 Abs3StPO §281 Z4 B
Rechtssatz: Verlesung einer Zeugenaussage entgegen dem Antrag des Angeklagten - für Beurteilung der Formverletzung im Sinne des § 281 Abs 3 StPO nicht allein maßgeblich, dass die schriftliche Urteilsbegründung - der Inhalt der mündlichen ist durch den OGH nicht überprüfbar - Feststellungen auf diese Zeugenaussage stützt. Entscheidungstexte 10 Os 198/... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 AStPO §281 Abs3StPO §285f
Rechtssatz: Der OGH ist berechtigt, durch Beischaffung und Verwertung eines Aktes festzustellen, ob die Abweisung des Antrages des Angeklagten auf Beischaffung dieses Aktes unzweifelhaft keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte (vgl 5 Os 44, 45/57). Entscheidungstexte 8 Os 315/61 Entscheidungstext OGH 27.11.1961 8 Os 315/6... mehr lesen...
Norm: StPO §244StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Anklageschrift erst nach Vornahme des Lokalaugenscheines verlesen, ist nicht unzweifelhaft erkennbar, daß die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte. Entscheidungstexte 9 Os 459/60 Entscheidungstext OGH 14.02.1961 9 Os 459/60 Veröff: EvBl 1961/192 S 250 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Der OGH ist gemäß § 281 Abs 3 StPO befugt, auf Grund des Akteninhaltes zu beurteilen, ob unzweifelbar erkennbar ist, daß die Unterlassung der Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß auf die Entscheidung üben konnte. Er kann sich hiebei auch auf Umstände stützen, die nicht Urteilsgrundlage waren, wenngleich diese in der Hauptverhandlung nicht verlese... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Auch für den Privatankläger gilt § 281 Abs 3 StPO, wonach unter anderem bei Abweisung eines Antrages der Privatankläger sich die Nichtigkeitsbeschwerde ausdrücklich vorbehalten muß. Entscheidungstexte 5 Os 716/56 Entscheidungstext OGH 24.01.1957 5 Os 716/56 Veröff: SSt XXVIII/3 7 Os 262/58 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs3StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Unzulässigkeit informativer Befragung eines Zeugen, der sich der Aussage entschlagen hat. Entscheidungstexte 8 Os 242/58 Entscheidungstext OGH 12.12.1958 8 Os 242/58 Beisatz: Vgl auch Entscheidungen zu §§ 120, 151, 152, 170, 221, 228, 240 a, 244, 247, 250, 260, 271 und 427 StPO. (T1) Veröff: SSt XXIX/90 = RZ 1959/5... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §345 Abs4
Rechtssatz: Der Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung ist wirkungslos. Entscheidungstexte 5 Os 380/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 5 Os 380/56 Veröff: SSt XXVII/23 = RZ 1956,108 13 Os 116/02 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Prozessuale Voraussetzungen der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Z 4 StPO für öffentlichen Ankläger. Entscheidungstexte 5 Os 158/53 Entscheidungstext OGH 04.03.1953 5 Os 158/53 Veröff: EvBl 1953/261 S 321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0100117 ... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3 Satz1
Rechtssatz: Der Angeklagte, dem die Ladung zur Hauptverhandlung nicht rechtzeitig (§ 221 Abs 1 StPO) zugestellt wurde, kann die Tatsache, daß gegen ihn verhandelt wurde, mit dem Nichtigkeitsgrund der Z 3 des § 281 StPO auch dann bekämpfen, wenn er die verspätete Zustellung in der Hauptverhandlung nicht gerügt hat. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §285aStPO §345 Abs4
Rechtssatz: Rechtsunwirksamkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde vor der Urteilsfällung. Entscheidungstexte 4 Os 482/24 Entscheidungstext OGH 12.12.1924 4 Os 482/24 Veröff: SSt IV/128 13 Os 116/02 Entscheidungstext OGH 29.01.2003 13 Os 116/02 Vgl auch; Beisatz: Ein Vo... mehr lesen...