Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan T***** des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen:) erster und zweiter Fall SMG (II) schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan T***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (römisch eins) sowie des Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins, (zu ergänzen:) erster und zweiter Fall SMG (römisch II) schuldig er... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs1 Z1StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 152 Abs 1 Z 1 StPO kann aufgrund der Relativität des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (Abs 3 dieser Gesetzesstelle) dann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, wenn der Zeuge die gemäß § 152 Abs 5 StPO nichtigen Depositionen im Anschluss an die nachgetragene Belehrung und Verzichtserklärung wiederholt oder aufrecht hält. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A 1, B 1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB aF (A 2, B 2) schuldig erkannt, weil Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StG... mehr lesen...
Gründe: Nkonye Raphael O***** wurde "des" teils als Versuch nach § 15 StGB begangenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen:) vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt: Nkonye Raphael O***** wurde "des" teils als Versuch nach Paragraph 15, StGB begangenen Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (zu ergänzen:) vierter Fall und Absatz 3, erster Fall SMG schuldig erkannt: Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift "in großer Menge gewerbsmä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther A***** der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (I.) der öffentlichen unzüchtigen Handlung nach § 218 StGB (II.), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (III.) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (IV.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther A***** der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 J... mehr lesen...
Gründe: Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christoph Josef F***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christoph Josef F***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. Oktober 2002 in Feldkirchen dadurch, dass er Ingeborg H***** gegen ihren Willen und Widerstand die Hose und Unterhose abstreifte, ihr mit Gewalt die Oberschenkel auseinanderdrü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsenen Teilfreisprüche enthält, wurden Friedrich H***** (richtig:) der Verbrechen der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144, 145 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 1 StGB (A) sowie der Vergehen der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB (B), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (C) und der versuchten Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1 StGB (D), Alois O***** (richtig:) der Verbrechen der versuchte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil ? das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Raymond B***** enthält ? wurde Volker Sch***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von 15. Jänner 1996 bis 18. August 1997 in Wien und anderen Orten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Raymond B***** und mehreren anderen Mittätern elf verschiedene im Ersturteil genannte... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §282StPO §285a Z2
Rechtssatz: Ob die
Begründung: von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellung. Blieb ein in abstracto erhebliches Beweismittel, das jedoch nicht in Richtung - für die Lösung der Schuld- oder Sub... mehr lesen...
Norm: MedienG §13 Abs7MedienG §17StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Dass aus § 13 Abs 7 MedG in jedem Fall eine wortwörtliche Wiedergabe der Gegendarstellung geboten sei, lässt sich aus dieser Gesetzesbestimmung nicht ableiten. Bei teleologischer Betrachtung des § 13 Abs 7 MedG ergibt sich lediglich das Verbot einer Zensur der vom Veröffentlichungswerber begehrten Gegendarstellung, also das Verbot einer den Aussageinhalt beeinträchtigenden Abänderung d... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Medienrechtssache wurde der Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. Juli 2002, GZ 095 Hv 67/02x-8, die Veröffentlichung folgender Gegendarstellung in der periodischen Druckschrift "F*****" aufgetragen: "Gegendarstellung: Sie geben auf Seite 28 Ihres Druckwerks "F*****" Nr 12 vom 15. 3. 2002 in einem mit "H***** trübe Geldquellen" betitelten Artikel im Bezug auf die Reise von Herrn Landeshauptmann Dr... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Doris N***** von der Anklage, sie habe von 1997 bis 1999 "im Finanzamtbereich Wels" als Abgabenverantwortliche der Fa W***** GmbH unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung durch Geltendmachung von 1,404.193 S an Vorsteuern bewirkt, für 1998 zu bewirken versucht, und hierdurch das Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Februar 1984 geborene Daniel H***** von der wider ihn wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB erhobenen Anklage, er habe am 20. März 2002 in Innsbruck außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an einer unmündigen Person vorgenommen, indem er die am 3. August 1994 geborene Melanie Hü***** dreimal über dem Badeanzug an der Scheide betastete, gemäß § 259 Z 3 StPO freige... mehr lesen...
Gründe: Dr. Fritz R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Dr. Fritz R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 1993 bis 1998 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung vo... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs3StPO §345 Abs4
Rechtssatz: Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen
Gründe: , die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt. Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Thomas D***** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (1.) und des Totschlags nach § 76 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Thomas D***** der Verbrechen des Mordes nach Paragraph 75, StGB (1.) und des Totschlags nach Paragraph ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Nicole R*****, Irene R*****, Daniel S***** und Patrick M***** der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1) und des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Nicole R*****, Irene R*****, Daniel S***** und Patrick M***** der Verbrechen des vers... mehr lesen...
Gründe: Josef Sch***** wurde des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er im Herbst 1999 oder Winter 1999/2000 in H***** Josef Sch***** wurde des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Danach ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alois und Renate W***** von der Anklage, in den Jahren 1989, 1990 und 1992 hätten Alois W***** als unmittelbarer Täter und Renate W***** als Beitragstäterin vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer und (1992 nur) Umsatzsteuer in der Höhe von insgesamt 6,870.667 S bwirkt und hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Die in §200 Abs2 litaFinStrG normierte Deckungsgleichheit der Anfechtungsbefugnis des Staatsanwaltes und der Finanzstrafbehörde als Privatbeteiligter betrifft auch die in §281 Abs3 zweiter SatzStPO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes nach §281 Abs1 Z2, 3 oder 4StPO. Die Finanzstrafbehörde als Privatbeteiligte hätte sich daher in der Hauptverhandlung durch ihren Vert... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Rainer (Maria) M***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB (A./) und der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs 1 StGB (B./) sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (C./a.) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 2... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Gründe: Johann L***** wurde des Vergehens des versuchten Betruges nach §§ 15, 146 StGB (A/I) und des Verbrechens der Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 12 zweiter Fall, 14 Abs 1 zweiter Satz, 302 Abs 1 StGB (A/II), Karl K*****, Friedrich W***** und Leopold P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Johann L***** wurde des Vergehens des versuchten Betruges nach Paragraphen 15,, 146 StGB (A/I) und des Verbrechens der Be... mehr lesen...
Gründe: Carmelo S***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 4. November 1999, GZ 15 Vr 165/99-33, des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §281 Abs3StPO §292
Rechtssatz: Hat das Oberlandesgericht in rechtsirriger Verneinung der Vertretungsbefugnis ausländischer Verteidiger zu Unrecht über einen - hier: nicht näher begründeten - Anklageeinspruch nicht meritorisch entschieden, ist eine Aufhebung des Schuldspruchs (nur) dann nicht geboten, wenn fallbezogen jeder denkbare Konnex zwischen dieser Gesetzesverletzung und der Sachentscheidung fehlt und damit unzweifelha... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §345 Abs1 Z4StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Wenn Aussagen entschlagungsberechtigter Personen, die auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hatten, in der Hauptverhandlung vorgekommen (§ 258 Abs 1 erster Satz StPO) sind, liegt ein Verfahrensmangel (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) und kein Beweisverwertungsverbot (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) vor. Der Einfluss solcherart vorgekommener nicht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem Bettina T***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem Bettina T***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie vom 12. November 1998 bis 4. Feber 1999 in Wien als Mittäterin der (rechtskräftig) verurteilten Manfred Sch***** und Alois K***** mit auf unrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Untersuchungshaft. Am 14. Juli 1987 wurde die Voruntersuchung - nachdem der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien 110 Privatbeteiligte und 180 Zeugen (wie auch die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Dkfm. DDr. Gerhard G***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (BB 1) und der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209 StGB (BB 2) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (BB 3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Dkfm. DDr. Gerhard G*... mehr lesen...