Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des BFA vom 11.04.2019, Zl. 524989410 - 140140819 / BMI-BFA_WIEN_RD, wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Türkei, gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von neun Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Der BF antwortete hierauf mit Schreiben vom 14.11.2018, welches am 15.11.2018 beim Bundesamt einlangte. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, der im Jahr 1992 im Wege der Familienzusammenführung legal nach Österreich einreiste, seinen Aufenthalt in der Folge jeweils auf gültige Aufenthaltstitel stützte, seither im Bundesgebiet aufhältig ist und sich aktuell in Strafhaft - mit voraussichtlichem Zeitpunkt der Haftentlassung per 18.11.2019 - befindet, wurde im Hinblick auf dreizehn rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet einmal strafgerichtlich verurteilt. Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2018, XXXX, zu einer achtmonatigen, bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Mit den Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 13.09.2018 wurde der BF aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung einer Ausweisung in eventu eines Aufenthaltsverbots Stellung zu nehmen. Eine entsprechende Stellungnahme langte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer, einen ukrainischen Staatsangehörigen, welcher auf Grundlage eines am 30.10.2017 ausgestellten Aufenthaltstitels als Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers legal im Bundesgebiet aufhältig gewesen ist, wurde infolge seiner Festnahme am 02.03.2018 die Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Begehung des Verbrechens des Suchtgifthandels verhängt. Mit Schreiben vom 20.03.2018 setzte das Bundesamt f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.06.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 27.10.2016 einerseits wegen ungebührlicher Lärmerregung angezeigt, weil er in einem Bahnhofsgebäude laut herumschrie (Verstoß gegen § 1 Abs 1 Z 2 WLSG) und andererseits wegen aggressiven Verhaltens gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht trotz vorangegangener Abmahnung, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm (Verstoß gegen § 82 Abs 1 SPG). Am 31.08.2017 wurde der BF wegen Verletzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX2018, XXXX, wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls durch Einbruch zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt, wobei die verhängte Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Am 08.05.2019 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einverno... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.07.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen die Entscheidung wurde die aufschiebende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). I.2. Gegen diesen Bescheid wurde ordnungsgemäß innerhalb offener Frist Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). I.2. Gegen diesen Bescheid wurde ordnungsgemäß innerhalb offener Frist Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Gegen den Beschwerdeführer (idF.: BF) wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 FPG (Spruchpunkt I) erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen die Entscheidung wurde die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2017, XXXX, wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 StGB, des Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs. 1 und 2 StGB, des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, sowie zur Zahlung von EUR 3.... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) war von März 2013 bis Juni 2015 mit Hauptwohnsitz an drei verschiedenen Adressen im Bundesgebiet und erneut seit Jänner 2018 zuerst mit Neben- und ab März 2018 Hauptwohnsitz gemeldet. Am XXXX.2018 beantragte er erstmalig die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung, welche ihm am XXXX.2018 ausgestellt wurde. Der BF ging von Jänner bis März 2013, Mai bis Oktober 2013, Juni bis Dezember 2015, Februar und November ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 16.11.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zugleich aufgefordert, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.06.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Der dagegen vom Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 22.03.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, seine persönlichen Verhältnisse darzulegen. Hierauf erstattete der BF keine Antwort. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.05.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein sechsjähriges Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. Begründend wurde festgehalten, der Beschwerdeführer sei erstmals am 08.06.2005 im Bundegebiet gemeldet gewesen. Er mit seiner Mutter und seinem Bruder im Alter von 10 Jahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA, RD XXXX.) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung wegen schweren Betruges mit Schreiben vom 21.09.2017 auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes unter Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse und im Bundesgebiet gesetzten Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.11.2018 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von acht Jahren verhängt (Spruchpunkt I.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). Begründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 06.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.06.2018 wurde die Beschwerdeführerin (BF) aufgefordert, sich zu der wegen ihrer strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Eingehens einer Aufenthaltsehe beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Die BF erstattete keine Stellungnahme. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA gegen die BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde gegen ihn mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.01.2019, XXXX, eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten verhängt. Am 11.04.2019 wurde der BF zwecks Prüfung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit dem nunmehr angefochtenen Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, heiratete am 2008 eine tschechische Staatsangehörige. Am 16.11.2010 stellte er in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er allerdings angab, ledig zu sein. Der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 25.11.2010 als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer nach Nigeria ausgewiesen. Dagegen wurde Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Mit im
Spruch: angeführten Bescheid erließ das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die beschwerdeführende Partei (bP), gem. § 67 Abs 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.). Gem. § 70 Abs. 3 FPG wurde der bP ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen den verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde innerhalb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrenshergang 1. Mit im
Spruch: angeführten Bescheid erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die beschwerdeführende Partei (bP) gem. § 67 Abs 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.). Gem. § 70 Abs. 3 FPG wurde der bP kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). 2. Gegen den verfahrensgegenständlichen Bescheid wurde innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. 3. Am 13.06.2019 langt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF wurde am 08.11.2017 verhaftet und in der Folge in der Justizanstalt XXXX angehalten. Mit Schreiben vom 19.12.2017 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Er erstattete keine Stellungnahme. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2018, XXXX, wurde der BF wegen gewerbsmäßiger Vermögensdelinquenz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Mona... mehr lesen...