Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger Nigerias hält sich seit November 2003 in Österreich auf. 2. Er stellte 2003 und 2008 jeweils Anträge auf internationalen Schutz, die beide rechtskräftig abgewiesen bzw. zurückgewiesen wurden. Am 13.09.2006 wurde zudem gegen ihn wegen Straffälligkeit ein zehnjähriges Einreiseverbot erlassen. 3. Der Beschwerdeführer ignorierte diese Entscheidungen, verblieb im Bundegebiet bzw. entzog sich allen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde im Oktober 2014 ein Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" aufgrund der Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin erteilt, welcher zuletzt bis zum XXXX2019 verlängert wurde. 2. Mit Antrag vom 02.05.2019 stellte der Beschwerdeführer einen Verlängerungsantrag des Aufenthaltstitels. 3. Bei der Prüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seit 16.05.2017 nicht mehr mit seiner Ehega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer wurde im Oktober 2014 ein Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" aufgrund der Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin erteilt, welcher zuletzt bis zum XXXX2019 verlängert wurde. 2. Mit Antrag vom 02.05.2019 stellte der Beschwerdeführer einen Verlängerungsantrag des Aufenthaltstitels. 3. Bei der Prüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seit 16.05.2017 nicht mehr mit seiner Ehega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, seit 26.01.2012 durchgehend im Bundesgebiet gemeldet, verfügte, beginnend mit dem 21.12.2011, über eine Reihe von Aufenthaltstiteln und beantragte beim Amt der XXXX Landesregierung - nach der am 13.02.2014 erfolgten Scheidung von seiner über einen Aufenthaltstitel mit dem Zweck "Daueraufenthalt- EU" verfügenden Gattin - am 05.10.2015 einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte (pl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste am 01.08.2014 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 16.02.2015 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung sowohl des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 als auch des Status des subsidiär Schutzberechtigte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die belangte Behörde führt unter dem Punkt "A) Verfahrensgang" im angefochtenen Bescheid Folgendes aus: "Sie reisten aufgrund Ihrer Eheschließung mit Frau S. B. S. im Oktober 2014 in das österreichische Bundesgebiet ein. - Sie haben sich am 20.10.2014 erstmals in Österreich mit Hauptwohnsitz angemeldet. - Am 31.10.2014 wurde Ihnen der erste Aufenthaltstitel in Österreich ausgehändigt. - Seit 11.01.2016 sind Sie in XXXX B., XXX polizei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand ist die mit Bescheid der belangten Behörde vom 04.10.2019, Zl. 602754002-180250478/BMI-BFA_OOE_RD erlassene Rückkehrentscheidung und das über den Beschwerdeführer verhängte Einreiseverbot in der Dauer von sechs Jahren, wogegen der Beschwerdeführer mit Schriftsatz seiner Rechtsvertretung vom 12.11.2019, fristgerecht Beschwerde erhob. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.11.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen wird (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wird, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 55 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) kam in Österreich zur Welt und hält sich seit seiner Geburt hier auf. Sein Herkunftsland kennt er nur von Besuchen. Er lebte bislang überwiegend in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter, der die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde und die in Österreich erwerbstätig ist. Weiters leben sein Vater, seine Großeltern, seine Schwester sowie seine Freundin in Österreich. Er hat hier die S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 5 FPG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 FPG gegen den BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde), wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG in den Kosovo zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht gewährt (Spruchpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 13.09.2018 bei der BH XXXX einen Antrag auf Verlängerung seiner "Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit". 2. Die Niederlassungsbehörde teilte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Schreiben vom 13.12.2018 mit, dass aus behördlicher Sicht die Erteilungsvoraussetzungen iSd § 11 Abs. 2 Z 3 und 4 NAG nicht erfüllt sind. Im Hinblick darauf wurde das BFA gemäß § 25 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 25.07.2017 bei der BH XXXX einen Antrag auf Verlängerung seiner "Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit". 2. Die Niederlassungsbehörde teilte dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Schreiben vom 05.06.2018 mit, dass aus behördlicher Sicht die Erteilungsvoraussetzungen iSd § 11 Abs. 2 Z 4 und Abs. 5 NAG iVm § 6 Abs. 2 IslamG nicht erfüllt sind bzw. eine Verletzung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 25.10.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wird, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist bosnischer Staatsangehöriger und wurde am XXXX in Österreich geboren. Seit 1997 ist er mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Der BF weist 18 strafgerichtliche Verurteilungen in Österreich auf. Unter anderem wurde er mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX10.2017, XXXX, wegen des Vergehens einer Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlungim Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist bosnischer Staatsangehöriger und wurde am XXXX in Österreich geboren. Seit 1997 ist er mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Der BF weist 18 strafgerichtliche Verurteilungen in Österreich auf. Unter anderem wurde er mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX10.2017, XXXX, wegen des Vergehens einer Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlungim Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), ausgesprochen, dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) reiste in einem Alter von etwa 6 1/2 Jahren in Österreich ein. Ihre Identität steht fest, sie ist türkischer Staatsangehöriger. Sie hatte den Titel "Familienangehöriger" bis zum 28.11.2016 inne. Sonstige Aufenthaltsberechtigungen sind nicht aktenkundig. Die bP wurde mehrmals strafrechtlich rechtskräftig verurteilt. Gegen die bP besteht ein rechtskräftiges Waffenverbot. 2. Am 27.08.2019 erfolgte in der Just... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 07.06.2005 als XXXX JÄHRIGER mit seiner Mutter und seinen Schwestern XXXX und XXXX Asyl. Nach Erstbefragung seiner Mutter am 09.06.2005 stellte Österreich am 09.06.2005 einen Wiederaufnahmeantrag an XXXX . XXXX teilte am 15.06.2005 mit, dass es für den Beschwerdeführer nicht zuständig sei: Sein Vater und sein Bruder seien zwar in XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) ist am XXXX in Bregenz geboren. Sie ist Staatsangehöriger der Türkei und muslimischen Glaubens. Außer einer Unterbrechung vom 04.10.2016 bis 03.04.2017 lebte die bP in Österreich. Am 06.07.2018 wurde ihr von der Bezirkshauptmannschaft ein Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" gültig vom 06.07.2018 bis 30.12.2019 erteilt. Davor war sie im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU", ausgestellt du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 4 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der inzwischen volljährigen bP 3 und minderjährigen bP 4. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 04.12.2014 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit von einem Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 4 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der inzwischen volljährigen bP 3 und minderjährigen bP 4. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 04.12.2014 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit von einem Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 4 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der inzwischen volljährigen bP 3 und minderjährigen bP 4. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 04.12.2014 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit von einem Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 4 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der inzwischen volljährigen bP 3 und minderjährigen bP 4. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 04.12.2014 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit von einem Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) Parteiengehör eingeräumt und sie aufgefordert, hiezu wie zu ihren persönlichen Verhältnissen binnen 10 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 5 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der minderjährigen bP 3-5. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 15.12.2016 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit bis 01.01.2018 erteilt. Die bP 2 bis bP 5 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 5 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der minderjährigen bP 3-5. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 15.12.2016 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit bis 01.01.2018 erteilt. Die bP 2 bis bP 5 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 5 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der minderjährigen bP 3-5. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 15.12.2016 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit bis 01.01.2018 erteilt. Die bP 2 bis bP 5 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 5 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der minderjährigen bP 3-5. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 15.12.2016 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit bis 01.01.2018 erteilt. Die bP 2 bis bP 5 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge im
Spruch: kurz als "bP 1 - 5 " bezeichnet), sind Staatsangehörige der Türkei. Die bP 1 und bP 2 sind verheiratet und die Eltern der minderjährigen bP 3-5. Dem bP 1, einem Seelsorger (Imam) wurde mit 15.12.2016 der erste Aufenthaltstitel mit dem Aufenthaltszweck "Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" mit Gültigkeit bis 01.01.2018 erteilt. Die bP 2 bis bP 5 er... mehr lesen...