Leopold u Elfriede L. sind seit 1958 verheiratet. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 26. März 1964 wurde Leopold L. wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Zu seinem Beistand wurde Rechtsanwalt Dr. Alfred R. bestellt. Die ehelichen Kinder sind seit 3. Mai 1966 in Pflege der Stadt Wien. Das Bezirksjugendamt für den 3. Bezirk schlug dem Erstgerichte vor, die Mutter Elfriede L. zum Vormund der Kinder zu bestellen. Das Erstgericht bestellte Elfriede L. zum Vor... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Der Irrtum über die Strafbarkeit eines tatbildmäßigen und rechtswidrigen Verhaltens sowie dessen strafrechtliche Subsumtion bleibt im Rahmen des Finanzstrafgesetzes unbeachtlich. Hingegen ist ein Rechtsirrtum, auf Grund dessen der Täter Tatbestandsmerkmale oder die Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise nicht zu erkennen vermag, im Sinne des § 9 FinStrG zu beachten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIAußStrG §9 OGeo §291 ffGeo §307 Abs2
Rechtssatz: Der Erlagsgegner ist zur Bekämpfung des Annahmebeschlusses im Erlagsverfahren nicht legitimiert. Hingegen steht ihm der Rechtsmittelweg offen, wenn die Ausfolgung des erlegten Betrages zu Unrecht angeordnet wird. Entscheidungstexte 5 Ob 357/66 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 5 Ob 357/66 EvBl 1967/284 S 400 = SZ 40... mehr lesen...
Norm: ABGB §194ABGB §271ABGB §280AußStrG §9 B2EntmO §26
Rechtssatz: Rekursrecht des ehelichen Vaters gegen die Bestellung eines Kollisionskurators für seine Kinder - auch hinsichtlich der Auswahl der Person! - für den Antrag auf Einleitung eines Entmündigungsverfahrens. Entscheidungstexte 6 Ob 390/66 Entscheidungstext OGH 18.01.1967 6 Ob 390/66 ... mehr lesen...
Die Ehe Dris. Gottfried I. mit Erika E. wurde am 9. Juli 1963 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen die am 30. Dezember 1957 geborene Isabella und der am 10. Februar 1960 geborene Bernhard. Nach der Scheidung blieben die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Mutter beantragt nunmehr namens der beiden Kinder, den Vater wegen Geisteskrankheit zu entmundigen und führt eine Reihe von Fakten an, aus denen die Geisteskrankheit hervorgehen soll. Das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1
Rechtssatz: Die Beschwerdevoraussetzung, daß jemand durch die Verfügung des Außerstreitrichters in seinen rechtliche geschützten Interessen beeinträchtigt wird, ist dann nicht gegeben, wenn lediglich ein Teil der
Begründung: einer Entscheidung die Interessensphäre einer Person betrifft. Entscheidungstexte 7 Ob 194/66 Entscheidungstext OGH 30.11.1966 7 Ob 194/66... mehr lesen...
Norm: ABGB §178aAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Der Verein SOS Kinderdorf ist in einem Verfahren, in dem das Vormundschaftsgericht eine Maßnahme der Erziehungshilfe auf Antrag der Bezirksverwaltungsbehörde abändert, auch dann nicht Beteiligter, wenn der Pflegebefohlenen in einem der Heime des Vereines untergebracht war. Entscheidungstexte 7 Ob 194/66 Entscheidungstext OGH 30.11.1966 7 Ob... mehr lesen...
Die klagenden Parteien bewerteten die gegen beide Beklagten gerichtete "Servitutenfreiheitsklage" (Begehren auf Verurteilung der Beklagten, die Benützung des über die im Eigentum der Kläger stehenden Parzelle X. führenden Wirtschaftsweges mit mehrspurigen Fahrzeugen zu unterlassen) mit 15.001 S und brachten sie demgemäß beim Gerichtshof ein. Bei der ersten Tagsatzung bemängelten die Beklagten diesen Streitwert; er liege unter 15.000 S, sodaß das Kreisgericht sachlich unzuständig sei. ... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3AußStrG §9FBG §15 Abs1GmbHG §16GmbHG §30b Abs3
Rechtssatz: Wird einem im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafter, der nach dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen abberufen werden darf, die Geschäftsführung entzogen, so kann er die Verfügung des Registergerichtes oder der höheren Instanz, durch die die auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung sich ergebende Eintragung angeordnet wird... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IC2AußStrG 2005 §45 IIA1
Rechtssatz: Anfechtung eines in einer Pflegschaftssache antragsgemäß ergangenen Beschlusses durch den Antragsteller ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 281/66 Entscheidungstext OGH 25.10.1966 8 Ob 281/66 Veröff: SZ 39/179 6 Ob 158/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 ... mehr lesen...
In der Tagsatzung vom 15. Februar 1966 wurde von den geschiedenen Eltern der drei Minderjährigen einverständlich beantragt, der Mutter ein Besuchsrecht in der Form einzuräumen, daß sie die Minderjährigen an jedem zweiten Sonntag eines jeden Monats (somit einmal im Monat) in der Zeit von 13 bis 19 Uhr zu sich nehmen dürfe, wobei dem Vater das Recht zustehe, während der ganzen Besuchszeit anwesend zu sein. Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 23. März 1966 antragsgemäß entschieden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E4
Rechtssatz: Die neuere Rechtsprechung des OGH erkennt Legataren als Nachlaßgläubigern nur wegen eines Eingriffs in die ihnen nach den §§ 811, 812 und 815 ABGB zustehenden Rechte oder wenn sonst in ihre Vermögensrechte unmittelbar eingegriffen wird, Beteiligtenstellung und damit Rekursberechtigung zu. Entscheidungstexte 6 Ob 298/66 Entscheidungstext OGH 05.10.1966 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §175AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Ehemannes gegen die Volljährigerklärung der minderjährigen Ehefrau. Entscheidungstexte 8 Ob 205/66 Entscheidungstext OGH 06.09.1966 8 Ob 205/66 EvBl 1967/38 S 49 = RZ 1967,73 = JBl 1967,527 = SZ 39/137 7 Ob 310/97g Entscheidungstext OGH 26.11.1997 7 Ob 310/97... mehr lesen...
Die mj. Erna Pa., die eheliche Tochter des Rudolf Pu., hat am 22. September 1962 mit Ewald Herbert Pa. die Ehe geschlossen. Sie hat zu 13 Cg .../65 des LG. für ZRS. Graz die Ehescheidungsklage eingebracht. In diesem Verfahren haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, in dem die Minderjährige u. a. auf Unterhalt seitens des Ehemannes verzichtet hat. Der dem Ehescheidungsverfahren nicht zugezogene eheliche Vater hat die Erklärung abgegeben, daß er die Prozeßführung der Minderjähri... mehr lesen...
Die mj. Erna Pa., die eheliche Tochter des Rudolf Pu., hat am 22. September 1962 mit Ewald Herbert Pa. die Ehe geschlossen. Sie hat zu 13 Cg .../65 des LG. für ZRS. Graz die Ehescheidungsklage eingebracht. In diesem Verfahren haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, in dem die Minderjährige u. a. auf Unterhalt seitens des Ehemannes verzichtet hat. Der dem Ehescheidungsverfahren nicht zugezogene eheliche Vater hat die Erklärung abgegeben, daß er die Prozeßführung der Minderjähri... mehr lesen...
Dipl.-Ing. Herbert P. ist am 10. Oktober 1962 gestorben. Er hat seinem Sohn Konrad P. zum Alleinerben eingesetzt und seine Witwe Maria P. mit verschiedenen Vermächtnissen, u. a. mit den Aktien der Ö. Z. AG., bedacht. Am 18. Februar 1964 erlegte die Ö. Z. AG. zugunsten der potentiellen Gläubiger 1. Verlassenschaft nach Dipl.-Ing. Herbert P. und 2. Maria P. bei der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien ein Geldeinlagebuch des Bankhauses Sch. & Co. über 186.001.20 S. Als... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 16. November 1965 wurde das Erbrecht der erblasserischen Nichten Therese H. und Anny H., die in dem Testament der Erblasserin Franziska Maria W. vom 15. August 1965 je zur Hälfte als Erben berufen sind, für ausgewiesen erachtet und dem Erbenmachthaber Dr. M. eine Frist bis 31. Dezember 1965 zur Abgabe der Erbserklärungen erteilt. Das Erstgericht verlängerte mit Beschluß vom 10. Dezember 1965 die erteilte Frist zur Abgabe der Erbserklärungen bis 28. F... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE4AußStrG §9 IAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §45 IIHGBG §122 BPSG allg
Rechtssatz: Als zum Rekurs in Grundbuchsachen gemäß § 9 AußStrG (SZ 10/195, SZ 20/35, SZ 26/203) berechtigte Personen kommen nur diejenigen Beteiligten in Betracht, deren grundbücherliche Rechte durch die Eintragung beeinträchtigt werden, sei es, dass diese Rechte belastet, abgetreten, beschränkt oder aufgehoben werden. Die Verletzung schuldr... mehr lesen...
Auf Grund mehrerer Wechselzahlungsaufträge wurde der nunmehrigen Beklagten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der in der Gewahrsame des Schuldners Emanuel P. befindlichen Fahrnisse bewilligt. Die Pfändung wurde am 8. September 1964 vollzogen. Über die gegen die Wechselzahlungsaufträge erhobenen Einwendungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Am 12. April 1965 wurde über das Vermögen des Emanuel P. der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter ficht mit der vorliegenden ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines ae Kindes ist im Falle der gerichtlichen Erziehungshilfe zu hören und rekursberechtigt, wenn sie das Kind tatsächlich in ihrer Pflege hat. Des Abschlusses eine Pflegevertrages mit ihr bedarf es dazu nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 14/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 14/66 EvBl 1966/267 S ... mehr lesen...
Der Minderjährige befand sich, da sich seine Mutter um ihn kaum kümmerte, bei seiner mütterlichen Großmutter Anna T. Mit Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vom 24. November 1960 wurde über ihn die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und seine Unterbringung im Kinderheim L. genehmigt. Die mütterliche Großmutter bringt nunmehr vor, sie habe für den Minderjährigen, der sich während eines Schulurlaubes wieder bei ihr befunden habe, eine geeignete Lehrstelle ausfindig gemacht. Sie be... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2AußStrG §16 BIIJN §109 Abs2
Rechtssatz: Kein Recht des Neffen eines Pflegebefohlenen, als Beteiligter im Genehmigungsverfahren gemäß § 109 Abs 2 JN zugezogen zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob 237/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 1 Ob 237/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HaAußStrG §9 B1
Rechtssatz: Unmündige haben im Außerstreitverfahren (hier: Entscheidung, wem das Kind in Pflege und Erziehung gegeben wird) kein Antragsrecht oder Rekursrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 319/65 Entscheidungstext OGH 15.12.1965 6 Ob 319/65 Veröff: SZ 38/216 = EvBl 1966/224 S 270 = JBl 1966,431 6 Ob 236/... mehr lesen...
Mit Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 21. September 1965, 14 P ..., wurde auf Grund des Antrages des ehelichen Vaters die Minderjährige in seine Pflege und Erziehung gegeben. Die Minderjährige bekämpfte diesen Beschluß mit Rekurs, den das Rekursgericht als unzulässig zurückwies. Nach der Scheidung der Ehe der Eltern habe ein Kind keinen Anspruch, von einem bestimmten Elternteil erzogen zu werden. Durch eine derartige Entscheidung werde daher nicht in seine Rechte eingegriffen. Es... mehr lesen...
Die am 1. April 1965 in Budapest verstorbene ungarische Staatsbürgerin Aloisia H. war Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ. 1952 der KG. I. Ihr Eigentumsrecht war im Grundbuch auf Grund der Einantwortungsurkunde nach ihrem verstorbenen Gatten Dr. Lorand H. mit der Beschränkung durch die in dessen Testament zugunsten seiner gesetzlichen Erben angeordnete fideikommissarische Substitution einverleibt. Die diesbezügliche Anordnung im Testamente des Verstorbenen Lorand H. lautete: "Über ... mehr lesen...
Norm: ABGB §188AußStrG §9 B1EntmO §5
Rechtssatz: Rekurslegitimation des vorläufigen Beistandes, wenn zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des Kuranden der Ertrag aus dem Vermögen des Kuranden oder dieses selbst herangezogen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 301/65 Entscheidungstext OGH 01.12.1965 6 Ob 301/65 EvBl 1966/225 S 270 = SZ 38/207 ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes X. vom 11. Juni 1965 wurde Harald K. wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Der Entmündigungsbeschluß ist, noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Zum vorläufigen Beistand wurde mit Beschluß v. 10. Juni 1965 der Notarsubstitut Dr. Christian K. bestellt. Das Vermögen des beschränkt Entmundigten besteht nach der Aktenlage im wesentlichen aus einem Bargeldbetrag von rund 1.460.000 S. Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 25. August 1965 im Punkt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVzPStG §22 Abs5PStG §31Verfassung der Stadt Wien
Rechtssatz: Auch wenn einem von einem Wiener Bezirksjugendamt gestellten Beischreibungsantrag voll entsprochen wurde, hat das Amt der Wiener Landesregierung ein Rekursrecht, wenn das Bezirksjugendamt den Antrag als Vormund des Kindes gestellt hat, weil in diesem Fall das Kind Antragsteller ist und nicht das Amt der Landesregierung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §9 E10AußStrG §122KO §80 ff
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Masseverwalters der konkursverfangenen Verlassenschaft gegen die Annahme einer Erbserklärung zum konkursfreien Vermögen des Erblassers. Entscheidungstexte 6 Ob 294/65 Entscheidungstext OGH 17.11.1965 6 Ob 294/65 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...