Die am 28. September 1891 geborene zuletzt beschrankt entmundigte Pauline St. geb. L, ist am 6. Feber 1972 an ihrem Wohnort in R ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Schon in der Todfallsaufnahme werden als Nachkommen der Verstorbenen neben dem am 8. Oktober 1941 an der Ostfront gefallenen ehelichen Sohn Josef St. - sein Tod ist durch die ex-offo-Sterbeurkunde des Standesamtes A vom 15. November 1972 erwiesen - noch zwei weitere Kinder angeführt, nämlich ein sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Parteistellung und Rekurslegitimation der Finanzprokuratur setzen keine formelle Erbloserklärung des Nachlasses durch das Gericht voraus (so ausdrücklich 6 Ob 288/60 und 6 Ob 466/60); noch weniger kommt es auf die tatsächliche Übergabe der erblosen Verlassenschaft an den Fiskus an. Entscheidungstexte 5 Ob 230/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 230/73 SZ 46/130 = EvBl 1974/102 S 216 = NZ 1974,119 7 Ob 655/76 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Rechtssatz: Rekurslegitimation des vom Erstgericht bestellten Erbenkurators gegen die Behebung des Bestellungsbeschlusses durch die zweite Instanz. Entscheidungstexte 5 Ob 230/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 230/73 SZ 46/130 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Republik Österreich ist bei Ausübung ihres Heimfallsrechtes nicht Erbin, sondern es ist ihr bloß der vom Gericht als erblos erklärte Nachlaß zu übergeben (§ 130 AußStrG). Bis dahin kann ihr kein materiellrechtliches Interesse am Gang des Abhandlungsverfahrens zugebilligt werden. Wenn daher die Finanzprokuratur schon vorher vom Abhandlungsgericht dem Verfahren beigezogen worden ist, wird sie dadurch noch nicht zur Partei iS des § 9 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §36 Abs1
Rechtssatz: Ob einem Täter bei - objektiv unrichtiger - Verneinung der Frage des Zollbeamten, ob er gestellungspflichtige Ware mitführte, Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob er jenes Maß an gebotener pflichtgemäßer Sorgfalt aufwendete, das von ihm nach den Umständen des Falles gefordert werden muß das ihm subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Es sind stets alle Um... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3
Rechtssatz: Wurde jemand, der Noterbe zu sein behauptet, zur Feststellung dieses Rechtes auf den Rechtsweg verwiesen und die Forderung des Verlassenschaftsverfahrens von der Beendigung des Prozesses abhängig gemacht, kann sich dagegen auch ein Erbe, der noch keine Erbserklärung abgegeben, aber bereits ein aktives Interesse an dem Erbschaftsantritt bekundet hat, mit einem Rechtsmsittel zur Wehr setzen. Ent... mehr lesen...
Der Erblasser, der am 15. Mai 1973 verstorbene Hermann H, und seine Ehegattin Cäcilia H waren unter anderem auf Grund einer mit einem Erbvertrag verbundenen Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaften EZ 163, 178 und 186 KG M. Mit einem vor dem öffentlichen Notar Dr. Othmar R in E abgeschlossenen Notariatsakt vom 1. April 1966 erklärten die beiden Ehegatten, daß der Zweitverstorbene von ihnen die genannten Liegenschaften... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Verschuldeter (= unentschuldbarer) Irrtum liegt auch bei vorwerfbarer Unterlassung einer Erkundigungspflicht vor. Entscheidungstexte 13 Os 20/73 Entscheidungstext OGH 23.11.1973 13 Os 20/73 Veröff: EvBl 1974/157 S 333 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086205 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Täter bei der Beurteilung des Sachverhaltes oder der Rechtslage jenes Maß an gebotener pflichtgemäßer Sorgfalt aufwendet, das von ihm objektiv nach den Umständen des Falles gefordert werden muß und das ihm subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidungstexte 13 Os 20/73 En... mehr lesen...
Norm: EStG 1953 §13 Abs2 Z1EStG 1967 §13 Abs2 Z1EStG 1972 §21 Abs2 Z1FinStrG §9UStG 1959 §7 Abs2UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Irrtum über die Pflicht zur gesonderten Versteuerung der Umsätze und Gewinne aus einem Nebenbetrieb der Landwirtschaft. Entscheidungstexte 13 Os 20/73 Entscheidungstext OGH 23.11.1973 13 Os 20/73 Veröff: EvBl 1974/157 S 333 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren muß das Rechtsmittel erkennen lassen, inwieweit die Entscheidung der Vorinstanz angefochten wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die angefochtene Entscheidung einer Teilrechtskraft fähig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 24.10.1973 5 Ob 136/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1
Rechtssatz: Beschwert und daher rechtsmittelbefugt ist bei der Kuratorbestellung nach § 271 ABGB nur der gesetzliche Vertreter in dem durch diese Bestellung betroffenen Teilbereich. Entscheidungstexte 3 Ob 183/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 3 Ob 183/73 5 Ob 270/73 Entscheidungstext OGH 23.01.197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §174 D
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Zustellungs- und Rechtsmittelverzichtes bei Einantwortungsurkunden. Entscheidungstexte 1 Ob 169/73 Entscheidungstext OGH 17.10.1973 1 Ob 169/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0006309 Dokumentnummer JJR_19731017_O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §16 A2ZPO §523ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wer mit seinem Antrag zurückgewiesen wurde, hat jedenfalls das Recht, die Zurückweisung mit Rekurs zu bekämpfen und eine sachliche Erledigung seiner Anträge anzustreben. Die Entscheidung über diesen Rekurs hat die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der in erster Instanz ausgesprochenen Zurückweisung der Anträge zu prüfen und auszusprechen, ob der Rekurs berechtigt ist oder nicht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §9 A2eAußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §52 Abs1AußStrG 2005 §68AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §110
Rechtssatz: Der Rekurs im Verfahren außer Streitsachen ist grundsätzlich ein einseitiges Rechtsmittel. Der Rekurs ist daher nur in einfacher Ausfertigung einzubringen, eine Benachrichtigung der Gegenseite ist im Gesetz nicht vorgesehen; das Rekursgericht hat ohne mündliche Verhandlung zu entscheid... mehr lesen...
Die minderjährige Eva C und ihr am 1. Juli 1973 großjährig gewordener Bruder Erich stammen aus der mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972, 3 Cg 118/72-7, geschiedenen Ehe des Erich C und seiner Frau Maria. Der Vater der Minderjährigen wurde durch Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 31. März 1950, 5 L 32/49-9, wegen Trunksucht beschränkt entmundigt und befand sich nach dem Inhalt des Pflegschaftsaktes 1 P 163/52 (später 3 P 181/67) des Bezirksgerichtes Döbl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gegen die Zurückweisung eines Antrages kommt dem Antragsteller regelmäßig die Rechtsmittellegitimation zu (hier Rekurs-Legitimation des Masserverwalters gegen Zurückweisung seiner namens des Gemeinschuldners abgegebenen Erbserklärung. Entscheidungstexte 5 Ob 144/73 Entscheidungstext OGH 12.09.1973 5 Ob 144/73 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Die Unkenntnis einer Abgabenvorschrift ist nur dann entschuldbar, wenn jemandem die Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. In der Unterlassung einer dem Beschuldigten nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbaren Erkundigung liegt ein Verschulden, das das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung der Bestimmung des § 9 FinStr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige, der einen sowohl mit der Materie als auch mit dem konkreten Sachverhalt vertrauten Vertreter und Berater hat, darf sich in der Regel auf dessen fachkundige Meinung und Handlungsweise verlassen. Entscheidungstexte 12 Os 26/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 12 Os 26/73 Veröff: EvBl 1974/22 S 48 = JBl 1974,159 = NZ 1975,15 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IcABGB §276 IeAußStrG §9 C2
Rechtssatz: Nur die Hemmung eigener Rechte, nicht aber die Hemmung der Rechte dritter Personen berechtigt zur Antragstellung nach § 276 ABGB. Einem Vereinsmitglied kann daher nicht das Recht zugebilligt werden, als Schirmherr anderer Vereinsmitglieder aufzutreten und zur ausschließlichen Wahrung deren Rechte die Bestellung eines Kurators für die angeblich funktionsunfähige Vereinsleitung zu beantragen... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1AußStrG §9 C2
Rechtssatz: Der Verein hat im Verfahren über einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der angeblich funktionsunfähigen Vereinsleitung Parteistellung und ist daher im Sinne des § 9 AußStrG zum Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 100/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 3 Ob 100/73 SZ 46/71 ... mehr lesen...
Dr. Gottfried I beantragte die Bestellung eines Kurators anstelle der Vereinsleitung des Union G E-Vereines mit folgender Begründung: Bei der satzungswidrig einberufenen Generalversammlung am 30. Oktober 1971 sei eine satzungswidrig nur aus 7 statt 12 Mitglieder bestehende Vereinsleitung gewählt worden und die Wahl eines Obmannes überhaupt unterblieben. Infolge des unwiderruflichen Rücktrittes des Präsidenten Dipl.-Ing. W und des, wenn auch rechtswidrigen Ausschlusses des Vereins- und... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §835 DAußStrG §9 Q
Rechtssatz: Miteigentümer haben im Verfahren über die Gültigkeit und Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses betreffend die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beteiligtenstellung und sind daher im Sinne des § 9 AußStrG zum Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 29/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 3 Ob 29/73 ImmZ 1973,287 =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LKartG 1972 §46 Abs1KartG 1972 §94 Abs1
Rechtssatz: Aus § 94 KartG ergibt sich, daß die allgemeinen Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen mit der Einschränkung (Besonderheit) Anwendung finden, daß Parteistellung nur den in dieser Gesetzesstelle angeführten Stellen zukommt. Der Begriff der Partei (des Beteiligten) im Sinne des § 9 AußStrG wurde damit nicht unter den zur Anwendung gelangenden Vorschriften übernommen (kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §166a Abs1ABGB §198 Abs3 DAußStrG §9 B2JWG §22
Rechtssatz: Wurde das Jugendamt iS der §§ 22 JWG, 198 Abs 3 ABGB zum besonderen Sachwalter zur "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" eines Minderjährigen bestellt, so hat es alle mit der Hereinbringung des Unterhaltes vom Vater des Kindes zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.Dazu gehört aber nicht nur die Geltendmachung der dem Kind gem § 166 a Abs 1 ABGB zustehenden Alimentationsansp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HDrittes RStG §23ZPO §490
Rechtssatz: Wird über Antrag des Antragsgegners gem §§ 490 ZPO, 23 Drittes RStG bestätigt, daß das Enderkenntnis der Rückstellungskommission, soweit es über Ansprüche und Leistungsverpflichtungen des Zweitantragstellers abspricht, als nicht angefochten rechtskräftig und zur Exekution geeignet ist, so steht dem Erstantragsteller dagegen mangels Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre kein Rechtsmittel zu. ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §9FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Auch der Durchfuhrschmuggel verwirklicht § 35 Abs 1 FinStrG, auf die Verkürzung von Eingangsabgaben oder Ausgangsabgaben kommt es hiebei, anders als nach Abs 2 des § 35 FinStrG, nicht an. Irrt ein erfahrener Speditionsangestellter hierüber, so handelt es sich um einen unbeachtlichen finanzstrafrechtlichen Strafbarkeitsirrtum oder Subsumptionsirrtum. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550AußStrG §9 E2AußStrG §145 B
Rechtssatz: Jeder Miterbe ist befugt, die zur Wahrung des Gesamtrechtes notwendigen Rechtsbehelfe zu ergreifen, also auch im Interesse der Miterben Rechtsmittel einzubringen. Entscheidungstexte 5 Ob 38/73 Entscheidungstext OGH 28.02.1973 5 Ob 38/73 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IAußStrG 2005 §2 IAAußStrG 2005 §2 IE4GBG §77
Rechtssatz: Mangels einer allgemeinen Regelung der Antragslegitimation im Grundbuchsgesetz haben die allgemeinen Anordnungen des AußStrG zu gelten, aus welchen sich aber die Antragslegitimation beider Teile, also sowohl des durch die beantragte Grundbuchshandlung Berechtigten als auch der durch diese belasteten Partei ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...