Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Grunds... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit). Der angebliche Verfahrensmangel erster Instanz (keine Beiziehung eines Sachverständigen für Berufskunde) wurde in der Berufung nicht gerügt und kann deshalb in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68 uva). Unter dem im § 503 Z 4 ZPO bezeichneten Revisionsgrund wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit). Die angeblichen Verfahrensmängel erster Instanz (keine Vernehmung eines sachverständigen Zeugen und keine Beiziehung eines Sachverständigen für Orthopädie) wurden vom Berufungsgericht verneint und können deshalb in der Revision nicht neuerlich geltend gemacht werden (SSV-NF 5/116 uva)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit). Die unter diesem einzigen benannten Revisionsgrund behaupteten Mängel des Verfahrens erster Instanz (Verletzung der richterlichen Anleitungs- und Belehrungspflicht, Nichteinholung eines neurochirurgischen Ergänzungsgutachtens und mehrerer Befunde) wurden im Berufungsverfahren nicht gerügt und können daher im Revisionsv... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z1 idF WGN 1989AußStrG 2005 §120AußStrG §237AußStrG §238
Rechtssatz: Konnte sich das Gericht vom Betroffenen keinen persönlichen Eindruck verschaffen, ist die Bestellung eines vorläufigen Beistandes nur dann nichtig, wenn dem Betroffenen das rechtliche Gehör verweigert wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 632/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 632/92 ... mehr lesen...
Begründung: Am 21.3.1991 übersandte die Exekutionsabteilung des Erstgerichtes der für Sachwalterschaftsverfahren zuständigen Abteilung den Exekutionsakt E 30.043/90 mit der Bitte um Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters bei der Verpflichteten Dorothea S*****, österreichische Staatsbürgerin, wohnhaft in *****, vorlägen. Das Erstgericht ersuchte daraufhin das Obergericht *****, die Betroffene über den Grund und Zweck des Verfahrens zu unterrichten und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mit den Ausführungen zum Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens macht der Kläger überwiegend Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend, die er schon in seiner Berufung behauptete und die vom Berufungsgericht nicht als gegeben angesehen wurden. Solche Mängel können aber nicht mehr den Gegenstand der Revision bilden (SSV-NF 1/32, 3/115, 5/116 uva). Im übrigen behauptet er Mängel des Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab dem 1.August 1990) gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß die noch nicht 55 Jahre alte Klägerin ihre bisherige Tätigkeit als Raumpflegerin weiterhin ausüben kann. Das Berufungsgericht gab der wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobenen Berufung der Klägerin nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte mit Beschluß vom 5.8.1992 (ON 2) für den Betroffenen gemäß § 238 Abs 1 AußStrG einen Sachwalter für das Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters nach § 273 ABGB und gründete seine Entscheidung auf den Inhalt eines Amtsvermerkes (ON 1), wonach es sich in dem vor ihm vom Betroffenen geführten Rechtsstreit 2 C 92/92 über die Bestreitung der ehelichen Geburt seiner Tochter von ihm im Sinne des § 237 AußStrG einen persönlichen Eindruck ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 idF WGN 1989ZPO §432ZPO §503 Z2 C5
Rechtssatz: Einen Verfahrensmangel könnte nur eine unterlassene oder unvollständige Belehrung oder Anleitung begründen (Fasching ZPR 2. Auflage RZ 655); eine unrichtige (Rechts)belehrung oder Anleitung bewirkt keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 7 Ob 1610/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 1610/92 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.3.1990 geborene Minderjährige ist das eheliche Kind der österreichischen Staatsangehörigen Petra Patricia L***** und des amerikanischen Staatsangehörigen Jeffrey Lynn L*****. Zuletzt wohnte die Familie gemeinsam***** in Kalifornien. Die Ehe ist aufrecht. Am 3.10.1991 reiste die Mutter im Einverständnis mit ihrem Ehemann mit dem Kind nach Österreich, um ihre Eltern und Großeltern zu besuchen. Sie kehrte jedoch nicht, wie vereinbart, am 17.2.1992 nach Amerika... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §15 Z1AußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Nach der Neuordnung des Revisionsrekursrechtes im Verfahren außer Streitsachen und dessen Anpassung an das Revisionsrecht der Zivilprozessordnung können behauptete Nichtigkeiten erster Instanz, die nicht auch dem Verfahren der zweiten Instanz anhaften, deren Vorliegen das Rekursgericht jedoch verneint hat, auch im Verfahren außer Streitsachen nicht mehr zum Gegenstand der Bekämpf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 15.10.1990 gemäß § 55 a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich vom 15.10.1990 einigten sich die Eltern darauf, daß die Obsorge für das Kind dem Vater zustehen solle; dieser Vergleich wurde pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Am 20.6.1991 beantragte die Mutter die Übertragung der Obsorge an sie. Zur
Begründung: des Antrags brachte sie vor, sie habe der Übertragung der Obsorge an den Vater deshalb zugestimmt, weil dieser damals über die b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Angst, Dr. Graf und Dr. Schalich als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Kinder Elisabeth *****, und Helmut Franz ***** G*****, infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters Herbert G***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgerichtes vom 6.März 1992, GZ 1 a R 65/92-52, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. August 1953 geborene Kläger, der den Beruf eines Bau- und Möbeltischlers erlernt hat, arbeitete ab Beendigung der Lehrzeit vorerst als Tischler und ab 1976 als Zimmerer, wobei er vorwiegend Schalungen und Gerüste herstellte, Blindböden baute, Parkettböden verlegte und Dachausbauten durchführte. Im Jahre 1986 zog er sich bei einem Arbeitsunfall einen Bruch des linken Schienbeinkopfes, eine Meniskusverletzung und einen Kreuzbandriß in diesem Bereich zu. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. Jänner 1980 in Siofok, Ungarn, geborene Minderjährige ist die eheliche Tochter des Antragstellers (im folgenden Vater) und der Eva K***** (im folgenden Mutter), die am 18. Jänner 1979 in Leipzig die Ehe schlossen. Der Vater ist ungarischer Staatsbürger, die Mutter deutsche Staatsbürgerin; das Kind besitzt die deutsche und die ungarische Staatsbürgerschaft. Die Eltern wohnten mit dem Kind bis 30. Juni 1985 in Siofok, dann zog die Mutter mit dem Kind nach Szente... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 15.11.1990 wurde der Antrag des Klägers vom 5.9.1990 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgewiesen. Das Erstgericht wies das dagegen auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.10.1990 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der am 9.7.1942 geborene Kläger trotz verschiedener Leidenszustände noch leichte und mittelschwere Arbeiten verrichten kann; le... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen Benjamin K*****, geboren am 6.Juli 1985, und Johannes K*****, geboren am 12.Mai 1987, infolge ao. Revisionsrekurses der Mutter Roswitha K*****, gegen den Beschluß des Landesgerichte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. Juni 1988 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der am 16. August 1941 geborene Kläger für alle leichten und mittelschweren Tätigkeiten geeignet sei, bei denen keine besondere Geschicklichkeit der rechten Hand erfordert werde. Überdurchschnittliche Staub- und Rauchentwicklung am Arbeitsplatz sei auszuschließen. Aus der Sicht des Sachverständigen der Berufskunde käm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters vom 9. Oktober 1990 (samt Ergänzung vom 28. Februar 1991), die für die mj. Manuela mit S 2.000,-- monatlich festgesetzte Unterhaltsleistung rückwirkend ab Beginn ihrer Lehrzeit "angemessen" herabzusetzen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters teilweise Folge und setzte den von ihm für die mj. Manuela zu leistenden Unterhalt ab 1. August 1990 auf S 1.500,-- monatlich herab; es sprach aus, daß der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Die beiderseits zweite, am 20. Juni 1977 geschlossene, kinderlos gebliebene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Juli 1987, AZ 22 Cg 357, 384/84, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Berufungen beider Teile und die Revision der Frau blieben erfolglos (hg 7 Ob 581, 582/88). Das Scheidungsurteil ist seit 21. Juli 1988 rechtskräftig. Aus der ersten Ehe des Mannes entstammen zwei Kinder. Der Mann erhielt 1970,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Firma T*****, vertreten durch Dr. Siegfried Kommar, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Rudolf T***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Friedrich Fritsch, Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2 idF WGN 1989
Rechtssatz: Entscheidungswesentliche Beweisergebnisse - beruhend auf vom Antragsgegner vorgelegten Urkunden - dürfen nicht ohne vorausgehende, der Antragstellerin eingeräumte Möglichkeit zur Stellung der Entscheidung zugrundegelegt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 549/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 549/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit seit 19. 9. 1989 (mit Ausnahme des Verschuldensausspruches) rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 30. 3. 1989 geschieden. Die Antragstellerin brachte vor, die Streitteile hätten unter Aufnahme von Krediten nach der Eheschließung eine Eigentumswohnung gekauft und eingerichtet. Auch wenn die Wohnung auf den Mann laute, habe sie durch sparsame Haushaltsführung und teilweise auch durch Erwerbstätigkeit zur Zurückzahlung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Herbert Vesely (Arbeitgeber) und Reinhard Horner (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Roman T*****, vertreten durch Dr.Peter Greil, Rechtsanwalt in Inns... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z4 idF WGN 1989
Rechtssatz: Hat der Revisionsrekurswerber nicht auch den Beschluß des Erstgerichtes bekämpft hatte das Rekursgericht die rechtliche Beurteilung der nunmehr aufgeworfenen Fragen nicht zu überprüfen, sodaß der Revisionsrekursgrund des § 15 Z 4 AußStrG - daß nämlich der Beschluß zweiter Instanz auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache beruht - nicht vorliegen kann. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Die Antragsstellerin (im folgenden: Frau) war bis zu ihrer Eheschließung jahrelang als Buchhalterin beschäftigt gewes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Egermann und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Ernst E*****, vertreten durch Dr. Romeo Nowak, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Johannes E*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Klade, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unzulässigkeit einer Exekution (§ 37 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der BH Leoben hat das Erstgericht die dem Revisionsrekurswerber gegenüber seinem jetzt 8-jährigen Sohn Dominik obliegende Unterhaltsleistung ab 1. 10. 1990 von bisher S 1.330,- monatlich auf S 2.550,- monatlich erhöht. Der Unterhaltspflichtige hatte sich bei seiner Vernehmung am 29. 10. 1990 gegen die Erhöhung ausgesprochen, weil er mit der Mutter des Kindes - im Austausch gegen einen Verzicht auf Ausübung seines Besuchsrechtes - das Einfrieren seines Unterhal... mehr lesen...