Begründung: Das Erstgericht überwies die beiden Minderjährigen Johann und Thomas in die Pflege und Erziehung ihres Vaters Ing. Hans C. Gleichzeitig wurde die tatsächliche Ausübung der Pflege und Erziehung durch die mütterliche Großmutter Hermine A pflegschaftsbehördlich genehmigt. Die Mutter Elisabeth D wurde als Vormund der beiden Minderjährigen enthoben und der Vater zum neuen Vormund der beiden bestellt. Die Anträge der Mutter, der mütterlichen Großmutter aufzutragen, ihr die bei... mehr lesen...
Begründung: Herbert B, der seit 23.2.1984 mit der ue Mutter und Vormünderin der mj. Jeanette A verheiratet ist, brachte mit Schriftsatz vom 27.7.1984 vor, er beabsichtigte die Minderjährige zu adoptieren, er beantrage die Genehmigung des Adoptionsvertrages. Der ue Vater sprach sich gegen eine Genehmigung des Adoptionsvertrages aus. Das Erstgericht wies den Antrag des Herbert B ab. Aus den getroffenen Feststellungen (Seite 2-4 des Beschlusses des Erstgerichtes = AS 68 ff) ist folgend... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden mj.Kinder wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 31.8.1983 gemäß § 55 a EheG geschieden. In dem anläßlich der Scheidung geschlossenen und später pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich vereinbarten die Eltern, daß hinsichtlich der beiden Kinder die familienrechtlichen Beziehungen im Sinne des § 144 ABGB der Mutter zustehen. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Zum Revisionsrekurs gegen den Beschluß ON 42: Am 16.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Genossenschaft verkaufte am 21.10.1980 dem Beklagten die Liegenschaften EZ 167 und 2925 der Katastralgemeinde Straß mit Keller- und Preßhausgebäude samt Inventar um S 1'600.000 und seinem Sohn die Liegenschaft EZ 791 der Kastralgemeinde Straß samt Inventar ebenfalls um S 1'600.000. Sie begehrte vom Beklagten zum AZ 4 Cg 233/81 die Zahlung der zweiten Kaufpreisrate von S 533.333,33 samt Zinsen und nach Zahlung von S 533.000 nach Zustellung der Klage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte schuldet der klagenden Partei aus Warenlieferungen per 12. 4. 1983 DM-Beträge im Gegenwert von 1.100.962,10 S. Die klagende Partei hat zugunsten dieser Forderung mehrere von deutschen Gerichten erlassene Exekutionstitel erworben. Bisher geführte Vollstreckungsversuche blieben erfolglos. Die beiden Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 294 KG *****. In COZ 1 ist zugunsten der beiden Beklagten ein gegenseitiges Belastungs- un... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Johann A und der kaufmännische Angestellte Franz Nikolaus B, beide Staatsangehörige der BRD., im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben, teilweise als Mitschuldige, nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a, 11 und 14 FinStrG. (in der Fassung vor der FinStrG-Novelle 1975) schuldig erkannt. Beide Angeklagten wurden zu (bedingt nachgese... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG 2005 §15AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Der Grundsatz des Parteiengehörs fordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet werde, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt sowie überhaupt alles vorbringen kann, was der Abwehr eines gegen sie erhobenen Anspruches dienlich sei. Rechtliches Gehör ist der Partei auch dann gegeben, wenn sie sich nur schriftlich äußern konnte oder geäußert hat. ... mehr lesen...
Die Kläger sind die Enkel, die Beklagten die Kinder der am 8 April 1971 verstorbenen Anna W. Diese setzte in ihrem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 27. Juni 1953 die beiden Kläger als Universalerben ihres unbeweglichen Vermögens ein und beschränkte ihre Kinder (Beklagte) auf den Pflichtteil. In dem Nachtrag zu diesem Tesatment vom 1. Juni eingesetzten Universalerben (Kläger) den Fruchtgenuß ihres Vermögens erhalten soll. In einem weiteren holographen Testam... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §2FinStrG nF §15FinStrG aF §35 Abs4
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe, die nur nach Maßgabe des § 15 FinStrG nF gegeben ist, ist eine eingeschränkte und insoweit (hier: bei gleicher Strafhöhe) für den Angeklagten günstiger als § 35 Abs 4 FinStrG aF. Entscheidungstexte 10 Os 35/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 35... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §3FinStrG nF §15FinStrG nF §20
Rechtssatz: Wäre nach der neuen Rechtslage die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde gegeben, blieb aber nach Art VII § 3 Abs 2 FinStrGNov 1975 die des Gerichtes gewahrt, darf die (Ersatzstrafe) Freiheitsstrafe das in § 15 Abs 3 FinStrG nF (§ 20 Abs 2 FinStrG nF) bezeichnete Höchstmaß von drei Monaten nicht übersteigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Feststellung, der zwischen Ing. Walter R und der Beklagten abgeschlossene Bestandvertrag vom 1. August 1967 sei aufgehoben und die Verurteilung der Beklagten, die Grundstücke 21/31 und 8/33 sowie der im Hause K 108 auf Grundstück 21/22 Acker (sämtliche inneliegend in EZ 339 KG K) befindlichen Tankwartraum von allen ihren Fahrnissen zu räumen und der Klägerin geräumt zu übergeben. Sie brachte dazu vor, die Liegenschaft sei zum Betrieb einer Tankstelle verpacht... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §2FinStrG nF §15FinStrG §38 Abs1StGB §61
Rechtssatz: § 38 Abs 1 ist in seinen Gesamtauswirkungen in der neuen (FinStrGNov 1975) Fassung günstiger, da die Freiheitsstrafe nur mehr nach Maßgabe des § 15 FinStrG (idF Nov 1975) verhängt werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 22/76 Entscheidungstext OGH 11.06.1976 11 Os 22/76 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §15ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Der Mangel des rechtlichen Gehörs im Außerstreitverfahren in erster Instanz wird behoben, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu vertreten (EFSlg 16707, 1 Ob 53/73). Dieser Grundsatz kann aber dann nicht angewendet werden, wenn das Recht der Parteien auf rechtliches Gehör in wesentlichen Punkten verletzt wurde (7 Ob 20/72). ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Schwester des Erstbeklagten und Schwägerin der Zweitbeklagten. Sie begehrte für Wartung und Verpflegung ihrer Mutter Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 224.000 S s A, der sich aus folgenden Teilbeträgen zusammensetze: a) Entgelt für Pflegetätigkeit an zwei Personen von Juni 1959 bis Jänner 1965, monatlich 2500 S durch 67 Monate 167.500 S b) Barauslagen für Lebensmittel durch 67 Monate, monatlich je 550 S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1.) die Feststellung, sie habe einen vollen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Verlassenschaft nach ihrer am 8. Juni 1966 verstorbenen Adoptivmutter Rosa W*****; 2.) der Beklagte sei schuldig, anzugeben, dass sein Vermögensbekenntnis vom 9. Mai 1967 im Verlassenschaftsverfahren nach Rosa W***** zu ***** des Bezirksgerichtes Mistelbach vollständig sei und dass er vom Nachlassvermögen nichts verschwiegen oder verheimlicht habe; der Beklagte se... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §16 Abs1 BII2b2AußStrG §15 B II2v
Rechtssatz: Die Unterlassung der Zuweisung der Parteienrollen und der Festsetzung einer Frist zur Anbringung einer Klage durch die Untergerichte stellt einen Verfahrensmangel vom Gewicht einer Nullität dar. Entscheidungstexte 1 Ob 162/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1965 1 Ob 162/65 EvBl 1966/80 S 100 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §15ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO liegt nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, nicht aber schon dann, wenn ein Beteiligter zu einzelnen Beweisergebnissen nicht gehört wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 130/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 7 Ob 130/65 Veröff: EvBl 1966/14 S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte nach erfolgter Einschränkung des Klagebegehrens die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 15.060,21 S s.A. als Kaufpreis für geliefertes Stroh, Diesel- und Motorenöl. Der Beklagte bestritt die Forderung dem Grunde und der Höhe nach und beantragte kostenpflichtige Klagsabweisung, ohne sein Vorbringen zu begründen und Beweise anzubieten. Da er bei der mündlichen Streitverhandlung am 18. 2. 1963 trotz ausgewiesener Ladung nic... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand zur Bezahlung eines Betrages von 45.900 S aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes mit der Begründung: , der Erstbeklagte, der auf einem der Zweitbeklagten gehörigen Grundstücke eine Gärtnerei und eine Baumschule betreibe, habe eigenmächtig und ohne Erlaubnis der Wasserrechtsbehörde in den Jahren 1942 und 1949 den an das Grundstück angrenzenden Damm des Treffnerbaches durchstoßen und zwei künstliche Wassergeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15 Z2ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs1
Rechtssatz: Ein Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, welcher in der Berufung nicht beanstandet wurde, kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden. Anmerkung Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. ... mehr lesen...
Der Klage liegt ein Unfall vom 9. Oktober 1945 zugrunde, bei dem ein dem Zweitbeklagten gehöriger und vom Erstbeklagten, der damals als Kraftfahrer in Diensten des Zweitbeklagten stand, gelenkter Lastkraftwagen durch eine Straßenbrücke brach. Der Erstbeklagte, der im Strafverfahren zugab, mit dem mehr als sieben Tonnen schweren Wagen über die nur bis zu vier Tonnen belastungsfähige Brücke gefahren zu sein, wurde wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 335 StG. rechts... mehr lesen...