RS OGH 1955/11/16 3Ob363/55

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Veröffentlicht am 16.11.1955
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Norm

AußStrG §14 Abs2 B6
AllgGAG §35
AllgGAG §62
AllgGAG §65

Rechtssatz

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses des OLG, womit die Akten an das Bezirksgericht mit dem Beifügen zurückgesandt werden, daß eine Inkraftsetzung des Beschlußentwurfes ohne Vorlage des Widmungsänderungsnachweises nicht in Frage komme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026246

Dokumentnummer

JJR_19551116_OGH0002_0030OB00363_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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