Norm
AußStrG §14 Abs2 B4Rechtssatz
Hat das Erstgericht einen Miteigentümer zur Räumungsklage gegen Dritte ermächtigt und eine Sicherheitsleistung hiefür angeordnet, das Rekursgericht die Klagsermächtigung bestätigt, jedoch die Sicherheitsleistung erhöht, dann ist ein weiterer Rekurs an den OGH gemäß § 14 Abs 2 AußStrG unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0017214Dokumentnummer
JJR_19550209_OGH0002_0010OB00078_5500000_001