Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Die Entschädigung für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der fiktiven Kündigungsfrist enstandenen weiteren Urlaubsanspruch ist ein Teil der Kündigungsentschädigung, auf die § 1 Abs 3 Z 3 IESG Anwendung findet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Angestellte, Urlaubsentschädigung, vorzeitige Auflösung, Ende, Austritt, Entlassung, Insolvenzentgeltsicherung, Konkurs, InsolvenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028576Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBS00015_8800000_002