Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit einer Prämienleistung berechtigt den Dienstgeber wohl, für künftige Zeiträume von der Prämiengewährung abzugehen. Ist diese jedoch für die Erreichung eines Erfolges in einem bestimmten Zeitabschnitt zugesagt, so darf sie nach Beginn dieses Zeitraumes vom Arbeitgeber weder einseitig widerrufen werden noch darf die Zahlung von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt ausschließlich im Einflußbereich des Arbeitgebers liegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Belohnung, Prämie, Entgelt, Lohn, Gehalt, Widerruf, Vereitelung, Provision, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Dienstrecht, Erfolgsprämie, Unverbindlichkeit, Beschränkung, Einschränkung, Sphäre, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028333Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_009OBA00101_9000000_002