Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Erhielt ein Mitarbeiter bis jetzt als freier Mitarbeiter "Honorare", und wird festgestellt, dass er in Wahrheit in einem der FBV unterliegenden Angestelltenverhältnis gestanden ist, muss bei der Prüfung der Frage, ob er auf Grund dieser FBV noch offene Ansprüche auf Sonderzahlungen hat, das gesamte von ihm bezogene "Honorareinkommen" in Anschlag gebracht werden. Ist das Honorareinkommen bei Umlegung auf vierzehn Gehälter immer noch höher als das Durchschnittseinkommen in der in Frage kommenden Verwendungsgruppe gewesen, besteht kein Anspruch auf Nachzahlung des dreizehnten und vierzehnten Monatsbezuges.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Österreichischer Rundfunk, Medienunternehmen, Journalist, freie Betriebsvereinbarung, Berechnung, Bemessung, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Zuschuß, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohn, Gehalt, EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0028906Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014