Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
War nach betrieblicher Übung die Gewährung einer Gratifikation bestimmten Auszahlungsbeschränkungen unterworfen, so erwirbt auch mangels gesonderter Information ein Arbeitnehmer den Bezugsanspruch nur in diesem beschränkten Umfang.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Beschränkung, Einschränkung, Kürzung, Höhe, Zahlung, Prämie, Vergünstigung, AusmaßEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0028307Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0040OB00064_7600000_001