Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Wird die Prämie für die Erreichung eines für ein ganzes Geschäftsjahr vorgegebenen Zieles zugesagt, so wird der Arbeitnehmer dadurch veranlaßt, seine Kräfte bereits ab Beginn des Jahres in verstärktem Maß einzusetzen, um dieses Ergebnis zu erreichen. Durch die im Dienstvertrag dem Arbeitgeber eingeräumte Möglichkeit, durch Kündigung des Arbeitnehmers - nach Ablauf eines wesentlichen Teiles dieses Zeitraumes - den Anspruch auf die Prämie für das ganze Jahr zu vernichten, wird dem Arbeitgeber eine einseitige Einflußnahme auf den Bezug von vom Arbeitgeber bereits erworbenen Rechten eingeräumt, auf die dieser schon die wesentlichen Leistungen erbracht hat. Eine solche Gestaltungsmöglichkeit des Dienstgebers ist wegen grober Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Arbeitgebers sittenwidrig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Remuneration, Belohnung, besondere Entlohnung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Erfolg, freiwillige Leistung, Auflösung, Dienstverhältnis, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Dienstrecht, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, JahresprämieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028206Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2015