Norm
AngG §16 IRechtssatz
Die zwingende Bestimmung des § 16 AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruches an das Erreichen eines bestimmten Stichtages gebunden wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Entgelt, Lohn, Gehalt, ius cogens, Umgehung, Vergütung, Gratifikation, Belohnung, Prämie, Sonderzahlung, Gesetzesumgehung, Satzung, Jahresprämie, Fälligkeit, generellEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028850Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016