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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §71a idF 1988/399;Beachte
Besprechung in: Ecolex 1992/4, 284;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1Stammrechtssatz
Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Ertrag stehen. Das heißt, dass mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit dieser Auflage die Bfin eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht dazutun vermag.
Schlagworte
Gastgarten Schanigarten Gastgewerbe Gartenbetrieb Sperre zur Mittagszeit und ab 22 Uhr Lärmimmission Lärmbeeinträchtigung Nachträgliche Vorschreibung von Auflagen (hier zeitliche Einschränkung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040136.X02Im RIS seit
11.07.2001