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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Gesetzeslage sieht im Zusammenhang mit dem nach § 79 GewO 1973 von der Behörde durchzuführenden Verfahren weder eine Antragstellung seitens des Betriebsanlageninhabers noch auch etwa von Nachbarn vor. Sie enthält auch nicht eine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040253.X01Im RIS seit
25.01.2001