RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0253

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §56;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die Gesetzeslage sieht im Zusammenhang mit dem nach § 79 GewO 1973 von der Behörde durchzuführenden Verfahren weder eine Antragstellung seitens des Betriebsanlageninhabers noch auch etwa von Nachbarn vor. Sie enthält auch nicht eine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040253.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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