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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §79 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2Stammrechtssatz
In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu vom Inhaber der Betriebsanlage selbst gemacht werden, also ein von ihm in diesem Sinne vorgelegtes Projekt, ihrer Entscheidung zugrundelegen, wenn dessen Verwirklichung den angestrebten Schutz gewährleistet. Sie ist aber an diese Vorschläge nicht gebunden und kann darüber hinaus Maßnahmen treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040077.X06Im RIS seit
24.01.2001